Absage: Wie schon im vergangenen Jahr muss der traditionelle Weiler Rummel im Dreiländergarten abgesagt werden. Die Stadtverwaltung hat sich jüngst zu diesem Schritt entschieden und die Schausteller bereits informiert.
Neben der aktuellen Coronavirus-Entwicklung, spielten auch die aufgrund der Pandemie zu erwartenden umfangreichen Auflagen für eine solche Veranstaltung eine gewichtige Rolle bei dieser Entscheidung.
Es ist derzeit alles andere als leicht, aufgrund der sich immer wieder veränderten Corona-Verordnung des Landes, Entscheidungen zu fällen. Zum Zeitpunkt der Absage Anfang der Woche befand sich Baden-Württemberg noch in der Alarmstufe II und Volksfeste waren auch nicht erlaubt. Etwaige Ankündigungen der Landesregierung, wonach die Alarmstufe II eventuell verlängert werden sollte, machte eine Durchführung des Weiler Rummels wenig wahrscheinlich.
Nun aber gilt seit heute (Freitag) die neue Verordnung und die Alarmstufe I. Volksfeste sind demnach nun wieder erlaubt. Allerdings: Die Einschränkungen sind enorm. Das betrifft neben dem Tragen einer FFP2-Maske im Freien auch eine Kapazitätsbegrenzung, Zugangskontrollen aufgrund der 2G beziehungsweise 2G+-Regel, eine Einfriedung des Festgeländes oder das Sicherheits- und Hygienekonzept. Das alles führt zu einem enormen Aufwand, der nur schwer zu bewerkstelligen ist und den Charme dieses Volksfestes auf dem LGS-Gelände raubt.
Um den Schaustellern schon so früh als möglich Planungssicherheit zu geben, hat die Stadtverwaltung bewusst diesen frühen Zeitpunkt der Absage gewählt. Man wisse um die Nöte der Schausteller und hoffe sehr, dass man nach der Pandemie wieder wie gewohnt gemeinsam den Rummel im Dreiländergarten veranstalten könne.
Der Weiler Rummel war in diesem Jahr vom 26. März bis zum 3. April auf dem LGS-Gelände geplant.