GdP zu Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet den Entwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (ZFG) grundsätzlich positiv. Der Gesetzentwurf greift zahlreiche langjährige Forderungen der GdP auf und stärkt den Zoll, die Finanzermittlung sowie die Bekämpfung von Geldwäsche, Finanzkriminalität und Organisierter Kriminalität.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit über 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik. Copyright: Mandoga Media

Besonders die vorgesehene engere Zusammenarbeit von Zoll, Polizei und Steuerfahndung, die Stärkung des Zollkriminalamtes (ZKA), die Einführung präventiver Finanzermittlungen sowie der Ausbau der Vermögensabschöpfung werden von der GdP ausdrücklich begrüßt.

Damit verfolgt der Gesetzgeber einen strategischen Ansatz, der sich an dem Grundsatz „Follow the Money“ orientiert und kriminelle Strukturen dort trifft, wo sie am empfindlichsten sind: bei ihren finanziellen Gewinnen. „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Er greift zentrale Forderungen der GdP auf und stärkt die Möglichkeiten, gegen Finanzkriminalität und Organisierte Kriminalität wirksam vorzugehen“, erklärt der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. „Kriminellen ihr ergaunertes Vermögen zu entziehen, ist entscheidend. Geld ist die Triebfeder Nummer eins der Organisierten Kriminalität.“

Nach Auffassung der GdP müssen den neuen Aufgaben jedoch auch die notwendigen Ressourcen folgen. „Jetzt müssen Aufgaben, Befugnisse, Personal und technische Ausstattung konsequent an die neuen Anforderungen angepasst werden“, fordert Kopelke. „Finanzkriminalitätsbekämpfung muss endlich stärker in den Fokus rücken, wenn sie erfolgreich sein soll. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Investitionen in leistungsfähige Ermittlungsbehörden zahlen sich jedoch aus, denn erfolgreiche Finanzermittlungen führen auch zu erheblichen Mehreinnahmen für den Staat.“

Aus Sicht der GdP setzt der Entwurf wichtige Impulse für eine moderne Finanzkriminalitätsbekämpfung. Dazu zählen die stärkere Vernetzung von Zoll, Polizei und Steuerfahndung, die Verbesserung des Datenaustauschs, die Weiterentwicklung der Financial Intelligence Unit (FIU), moderne Ermittlungsbefugnisse wie automatisierte Datenanalysen und die Sicherstellung digitaler Vermögenswerte sowie eine insgesamt höhere Analyse- und Digitalisierungskompetenz der Sicherheitsbehörden.

Gleichzeitig sieht die GdP im parlamentarischen Verfahren noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Vorsitzende der GdP für den Bereich Zoll, Frank Buckenhofer, betont: „Die Gesetzesarchitektur, die Behördenstrukturen im Zoll sowie die strategische Ausgestaltung der präventiven Finanzermittlung und Vermögenseinziehung müssen in den parlamentarischen Beratungen noch intensiv überarbeitet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Gesetz hinter seinen eigenen Ansprüchen zurückbleibt und sein volles Potenzial nicht entfalten kann.“

Offen bleiben aus Sicht der GdP zudem zwei zentrale Forderungen. Zum einen sieht der Gesetzentwurf bislang keine Beteiligung der Ermittlungsbehörden an abgeschöpften Vermögenswerten vor. Die GdP fordert weiterhin, einen Teil dieser Mittel unmittelbar in die Kriminalitätsbekämpfung zurückzuführen. Zum anderen wird die von der GdP seit Jahren geforderte leistungsfähige Bundesfinanzpolizei beziehungsweise eine umfassende finanzpolizeiliche Struktur mit dem aktuellen Entwurf noch nicht verwirklicht.

Fazit: Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Bekämpfung von Finanz- und Organisierter Kriminalität dar. Es übernimmt zahlreiche langjährige GdP-Forderungen, insbesondere bei Finanzermittlungen, behördenübergreifender Zusammenarbeit, Vermögensabschöpfung, Digitalisierung und modernen Ermittlungsbefugnissen. Nun kommt es darauf an, die gesetzlichen Regelungen mit den erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu hinterlegen und bestehende Lücken im parlamentarischen Verfahren zu schließen.