Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel nach Bund-Länder-Gespräch zu Impffragen am 19. März 2021

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BK’in Merkel: Guten Abend, meine Damen und Herren! Ich habe heute Nachmittag zusammen mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Bundesländer über die deutsche Impfkampagne gegen das Coronavirus beraten. Wir hatten diese Telefonkonferenz eigentlich schon für Mittwoch verabredet, mussten sie aber verlegen, um die Entscheidung der EMA zur weiteren Nutzung des AstraZeneca-Impfstoffs abzuwarten und sie bei unseren heutigen Beratungen berücksichtigen zu können. Nach der gestrigen Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur hatten wir heute die notwendige Klarheit und konnten loslegen.

Es ging darum, die nächste Phase unserer Impfkampagne ab April zu planen. Mit den aktuell drei zur Verfügung stehenden Impfstoffen von AstraZeneca, BioNTech und Moderna und in einigen Wochen dann auch mit dem vierten Impfstoff, dem von Johnson & Johnson, haben wir eine gute Grundlage.

Das Ziel unserer heutigen Beratung war klar. Wir wollen – ab April können wir das auch – schneller und flexibler werden. Wir wollen, dass auch hierbei die sprichwörtliche und im Übrigen auch bewährte deutsche Gründlichkeit um mehr deutsche Flexibilität ergänzt wird. Wir wollen erreichen, dass wir ab dem zweiten Quartal so schnell wie möglich und so flexibel wie möglich mit dem Impfen in Deutschland vorankommen. Die Devise lautet: Impfen, impfen, impfen!

Deshalb haben wir heute ein Konzept vereinbart, mit dem neben den so wichtigen Impfzentren – die Ärzte, Sanitäter und logistischen Mitarbeiter dort leisten wirklich Großartiges – immer mehr auch die niedergelassenen Ärzte an den Impfungen beteiligen wollen. Dabei geht es uns nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Deshalb haben wir intensiv darüber beraten, wie wir beides, Impfzentren und Arztpraxen, schnellstmöglich kombinieren und wie wir unbürokratisch arbeiten können – also auf der einen Seite kombinieren und auf der anderen Seite auch unbürokratisch vorangehen -, und natürlich zu keiner Sekunde aus dem Auge verlieren, dass wir denen, die unseren ganz besonderen Schutz brauchen, diesen ganz besonderen Schutz auch weiterhin geben.

Auf dieser Grundlage haben wir Folgendes beschlossen. Dabei war uns natürlich auch die Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz von vor wenigen Tagen ein Leitfaden.

Wir haben beschlossen, dass die etablierten Strukturen der Impfzentren und mobilen Impfteams, da sie natürlich weiterhin benötigt werden, mit einem Sockel von wöchentlich 2,25 Millionen Dosen beliefert werden. Diesen Sockel bekommen die Impfzentren verlässlich. Die Aufteilung dieser Impfstoffe erfolgt weiterhin gemäß Bevölkerungsanteil. Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung an die Impfzentren der Länder übersteigt, wird ab der 14. Kalenderwoche – das ist die Woche nach Ostern – gemäß Bevölkerungsanteil der Länder an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft. Es geht um die Hausarztpraxen. Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung ebenfalls als Grundlage; sie kann aber flexibel angewendet werden.

Die Arztpraxen sind zu Beginn aufgefordert, zuerst natürlich vor allen Dingen immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko behaftet sind, zu impfen. Wir müssen – wir wollen ja schnell diesen Übergang zu den Arztpraxen – darauf hinweisen: Das bedeutet aber auch, dass die Lieferungen pro Praxis bei der großen Zahl von Hausarztpraxen, nämlich etwa 50 000, am Anfang noch recht Klein sein werden, also etwa bei 20 Impfdosen pro Praxis liegen werden. Das heißt also, das wird sich erst langsam aufbauen. Aber wir glauben, dass es wichtig ist, jetzt anzufangen.

Die Gesundheitsminister, und das begrüßen wir ausdrücklich, haben festgelegt, dass der Dokumentationsaufwand so gering wie möglich gehalten werden soll. Einzelne Länder können gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit bis Montag Opt-out-Erklärung abgeben. Das würde dann bedeuten, dass die Apotheken dieses Landes nicht vom pharmazeutischen Großhandel beliefert werden. Aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass die übergroße Mehrheit der Länder auf jeden Fall den Weg des Beschlusses, den wir heute gefasst haben – also dem eines Übergangs zu den Arztpraxen, zusätzlich zu den Impfzentren -, mitgehen wird.

Dann haben wir uns noch mit einem zweiten Phänomen befasst, und das ist die Tatsache, dass wir eine zusätzliche Lieferung von der Europäischen Union bekommen werden. BioNTech/Pfizer wird Ende des ersten Quartals für Europa noch einmal 4 Millionen Dosen mehr liefern können, als eigentlich veranschlagt war. Die Kommission hatte ja schon darauf hingewiesen, dass hierbei vor allen Dingen grenznahe Regionen und Regionen mit besonderen Mutationen speziell berücksichtigt werden sollen.

Nun haben wir in der Diskussion der Länder natürlich herausgearbeitet, dass eigentlich jedes Bundesland auch seinen Hotspot hat. Aber wir haben uns auf Folgendes einigen können, und dafür bin ich sehr dankbar: Angesichts der südafrikanischen Mutation, die vor allen Dingen aus Frankreich, aus der Region Moselle, kommt, und wegen des sehr hohen Aufkommens von Pendlern, die in saarländischen und auch in rheinland-pfälzischen Betrieben arbeiten, werden dem Saarland 80 000 zusätzliche Dosen und Rheinland-Pfalz 20 000 zusätzliche Dosen bereitgestellt. Wir berücksichtigen auch diejenigen, die einen sehr starken Pendlerbezug zu der Tschechischen Republik haben. Das sind die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen, wobei Bayern und Sachsen jeweils 100 000 Dosen zusätzlich bekommen und 30 000 Dosen nach Thüringen gehen werden. Wir werden die restlichen Dosen der 580 000 Dosen, die insgesamt zur Verfügung stehen, dann in die erste Lieferung an die Arztpraxen einfließen lassen, sodass wir dann für die Arztpraxen zu Beginn etwa 1 Million Dosen haben werden. Daraus ergibt sich dann eben auch die durchschnittliche Menge von etwa 20 Dosen pro Woche pro Arztpraxis. Die Angaben gelten immer pro Woche, was die Arztpraxen anbelangt.

Wir haben diesen Extra-Impfgipfel heute also erfolgreich abgeschlossen. Es war eine gute, sachliche Diskussion. Ich glaube, alle sind sehr motiviert, jetzt auch, auf beiden Säulen aufbauend – auf der Säule der Impfzentren und auf der Säule der Arztpraxen -, loszulegen. Ich habe in dieser Woche eine Videokonferenz mit dem Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung, Herrn Gassen, gehabt, und wir haben dabei auch die Details durchgesprochen; denn natürlich können die Arztpraxen sehr viel mehr als 20 Dosen pro Arztpraxis pro Woche verimpfen. Dazu sind sie auch bereit, und das wird auch anwachsen. Aber wir glauben, dass es der Flexibilität, der Schnelligkeit, aber auch der Erreichbarkeit von Personen, die in besonderer Notlage sind, dient, wenn wir die Arztpraxen jetzt mit einbeziehen.

Dies war heute der Impfgipfel. Am Montag findet die nächste Ministerpräsidentenkonferenz statt, und da werden wir die Fortsetzung dessen beraten, was wir bei unserer Konferenz am 3. März in Aussicht gestellt haben. Hier will ich nur als Ausblick sagen – ohne den Beschlüssen vorgreifen zu können -, dass die Situation sich sehr schwierig entwickelt. Wir sehen jeden Tag steigende Inzidenzzahlen, wir haben ein exponentielles Wachstum, einen R-Faktor deutlich über eins, und sind jetzt deutschlandweit schon sehr nah an einem Inzidenzwert von 100. Es wird ja oft gesagt „Haltet euch nicht nur bei den Inzidenzen auf“, aber die Inzidenz ist eben eine wichtige Größe; und natürlich ist auch der R-Faktor eine wichtige Größe, denn wenn der über eins liegt, wissen wir, dass wir in einem exponentiellen Wachstum sind.

Deshalb ist es gut, dass wir eine Notbremse vereinbart hatten. Wir werden von dieser Notbremse leider auch Gebrauch machen müssen. Wir haben damals ja vereinbart: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro hunderttausend Einwohnerinnen und Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, dann treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Das haben wir die Notbremse genannt. Ich hätte mir gewünscht, dass wir ohne diese Notbremse auskommen, aber angesichts der Entwicklung der letzten Tage wird das nicht möglich sein.

Soweit meine Ausführungen zu dem heutigen Gespräch und zu dem Ausblick auf Montag.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, glauben Sie, dass Sie an Ihrer Aussage festhalten können, dass man trotz der Schwierigkeiten, die es jetzt bei AstraZeneca gab, allen Bürgern bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot machen kann?

Zweite Frage: Spielte auch eine Rolle, dass man einen weiteren Impfstoff – etwa den des russischen Herstellers, also Sputnik – zulassen könnte, möglicherweise auch in einem Alleingang, wie es der Bundesgesundheitsminister vorgeschlagen hat?

BK’in Merkel: Ich glaube, dass wir gute Chancen haben, unsere Aussage, dass wir bis zum Ende des Sommers jedem Bundesbürger ein Angebot für eine Impfmöglichkeit machen können, einzuhalten. Wir sind immer davon abhängig, was geliefert wird, und diese Aussage können wir immer nur mit Blick auf das machen, was planbar ist. Nach dem, was ich weiß und was sich ergibt, kann ich sie aber weiter aufrechterhalten.

Was den russischen Impfstoff anbelangt, so vertrete ich seit geraumer Zeit die Meinung, dass wir jeden Impfstoff, der bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen wird, innerhalb der Europäischen Union auch nutzen sollten. Ich würde eine europäische Bestellung vorziehen. Wenn es zu einer solchen europäischen Bestellung nicht käme – dafür habe ich aber kein Anzeichen -, dann müssten wir einen deutschen Weg alleine gehen. Das ist uns dann möglich, und das würden wir dann auch tun.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, wenn ich noch einmal zu Ihrer Bemerkung mit Blick auf kommenden Montag zurückkommen darf, wo Sie ja sagten, dass man noch nicht sagen kann, was genau beschlossen wird. Wenn davon die Rede ist, dass die Notbremse verschärft werden muss, heißt das, dass Sie darauf drängen werden, dass diese Notbremse wirklich von allen Ländern und Bezirken eingehalten wird oder werden Sie möglicherweise noch einmal darüber diskutieren wollen, ob diese Grenze etwas abgesenkt wird, vielleicht auf eine Inzidenz von 50? Derzeit liegt die Grenze ja bei 100; von einigen wurde sie ja auch auf 200 hochgesetzt.

Würden Sie sich eigentlich mit AstraZeneca impfen lassen, wenn Sie an der Reihe sind und die Möglichkeit hätten? Das ist ja jetzt möglich, weil die Altersgrenze nicht mehr besteht.

BK’in Merkel: Ja, ich würde mich mit AstraZeneca impfen lassen. Das habe ich schon öfter gesagt. Ich möchte aber warten, bis ich dran bin. Ich würde das auf jeden Fall tun.

Ich habe hier noch einmal die Notbremse in Erinnerung gerufen, weil sie Teil unserer Beschlüsse ist. Deshalb glaube ich, dass es für die Verlässlichkeit unserer Arbeit ganz wichtig ist, dass wir unsere Beschlüsse einhalten. Ich hätte mir nicht gewünscht, dass wir darüber so reden müssen, dass wir sie anwenden müssen. Aber die Entwicklung ist eben so, wie wir sie im Augenblick sehen.

Sie haben die Inzidenz von 200 erwähnt. Das ist ja eine Sonderregelung. Wir haben früher einmal sozusagen Superhotspots mit einer Inzidenz von 200 gehabt, wo noch einmal zusätzliche Maßnahmen zu denen getroffen werden müssen, die insgesamt gelten. Es war ja schon ein Kompromiss, die Spanne zwischen 50 und 100 zu nehmen und bei der Überschreitung der 100 und einfach auch der Tatsache, dass es nicht sinkende Zahlen sind – – Wenn wir meinetwegen vor zwei Wochen bei einer Inzidenz von 110 gewesen wären und die Inzidenzen wären auf 89 oder 101 heruntergegangen, wäre das auf eine andere Situation gewesen. Wir befinden uns jedenfalls in einer exponentiell ansteigenden Entwicklung. Diese Tatsache bedeutet, dass die Notbremse natürlich von besonderer Bedeutung ist.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, kurze Nachfrage. Sie sagten, Sie würden sich mit AstraZeneca impfen lassen. Es ist ein großer Schaden entstanden, was diesen Impfstoff angeht. Viele sind sehr vorsichtig. Halten Sie es nicht für eine gute Idee, dass sich die Mitglieder der Bundesregierung – Sie inklusive – doch etwas früher impfen lassen?

BK’in Merkel: Erst einmal möchte ich sagen: Ich bezweifle, dass ein großer Schaden entstanden ist. Alle diese Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung. Im Laufe dieser bedingten Zulassung sammeln wir zum ersten Mal Erfahrungen hinsichtlich der Frage: Was passiert, wenn dieser Impfstoff für Millionen von Menschen angewandt wird? Sie wissen, die Phase III der Impfstoffentwicklung umfasst ungefähr 40 000 Probanden, an denen die wichtigen grundlegenden Erkenntnisse gesammelt werden. Danach sind die Unterlagen vorhanden, um eine solche bedingte Zulassung zu bekommen. In der Phase der bedingten Zulassung eines solchen Impfstoffs wird dann sehr genau überwacht – deshalb wird das alles so spezifisch überwacht -, was alles an Nebenwirkungen passieren kann oder welche Fälle oder welche bestimmten Dinge auftreten können. Die Europäische Arzneimittel-Agentur wird weiterhin gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut das Ganze überprüfen und überwachen.

Wenn weitere Erkenntnisse kommen, dann kann es auch sein, dass sich die EMA noch einmal damit befassen muss. Aber ich finde, es war richtig, dass wir absolute Transparenz haben walten lassen, dass wir das unterbrochen haben und dann die Stellungnahme der Europäischen Arzneimittel-Agentur abgewartet haben. Auf der Basis weiß jeder, dass wir sozusagen nicht etwas hinterm Berg halten, dass wir etwas nicht aussprechen, was vielleicht auffällig sein könnte, sondern wir wirklich die Dinge transparent auf den Tisch legen. Ich glaube, daraus entsteht Vertrauen. So wollen wir auch weiter vorgehen.

Was jetzt die Frage der Impfungen anbelangt, so würde sich eine solche Frage ja nur stellen, wenn wir in der Prioritätengruppe 1, die noch nicht einmal durchgeimpft ist, oder in der Prioritätengruppe 2 jedem ein Impfangebot machen würden und dann immer noch AstraZeneca übrigbliebe. Davon sind wir aber weit entfernt. Das heißt, wir können uns jetzt nicht als Politiker impfen lassen, wenn vielleicht Menschen darauf warten und sich gern mit AstraZeneca impfen lassen wollen. Deshalb stellt sich diese Frage zurzeit nicht.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, jetzt kann man sich ja wegen Corona leider nicht physisch treffen. Aber die Form der Videokonferenz hat sich ja eigentlich im Laufe der letzten Monate über die Gipfel hinweg etabliert. Deswegen die Frage: Warum ist man heute auf das Telefon umgestiegen? Warum gab es eine Telefonschalte? Gab es technische Probleme? Wollte man eventuell nicht, dass man sieht, wenn jemand schlumpfig guckt oder Ähnliches?

BK’in Merkel: Wir haben ja am Montag wieder eine Videokonferenz. Das ist jetzt praktisch ein Sondertreffen zum Impfen gewesen. Das hatten wir schon seit langem als Telefonkonferenz vereinbart. Aber am Montag ist wieder Videokonferenz. Das scheint inzwischen manchmal rein technisch einfacher zu sein als eine Telefonkonferenz, wie man bei den Konferenzen erlebt. Keine Sorge also, Sie werden auch weiter von Videokonferenzen hören.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, eine Detailnachfrage: Das Papier ist ja jetzt bei der Priorisierung um den Satz ergänzt worden, dass die Hausärzte das flexibel auslegen können. Sie haben das gerade selber erwähnt. Können Sie einmal sagen, was darunter zu verstehen ist?

Dann noch eine etwas allgemeinere politische Frage: Es wurde in dieser Woche aus der Opposition die Forderung an Sie erhoben, den Bundesgesundheitsminister zu entlassen. Können Sie sich diesem Gedanken nähern?

BK’in Merkel: Nein, um die zweite Frage gleich zu beantworten.

Ansonsten haben wir darüber gesprochen, was „auf der Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung“ bedeutet. Da gab es unterschiedliche Meinung, ob darin schon Flexibilität enthalten ist oder ob das noch nicht ausreichend der Fall ist.

Wir wollen einfach nicht die Situation erleben, die jetzt manchmal in den Impfzentren passiert ist, dass, wenn am Abend zwei Dosen übrig sind oder jemand nicht zum Impfen gekommen ist, dann händeringend nach einer Person gesucht wird, die geimpft werden könnte, und vielleicht jemand belangt wird, der den falschen Menschen etwas gibt, wenn jemand mit seinem Ehepartner kommt. Es wird zwar gesagt, dass die Impfverordnung diese Flexibilität schon zulässt. Aber wir wollten da noch einmal ermutigen.

Wir haben im Übrigen tiefes Vertrauen darin, dass die Hausärzte wissen, wer die bedürftigsten Personen sind, wer am meisten eine solche Impfung braucht. Der Leitfaden, der Leitgedanke des Impfens, ist auch in den Hausarztpraxen der Gleiche wie beim Testzentrum, nämlich die Impfverordnung.

Dann danke ich Ihnen. Manch einen werden wir am Montag wiedersehen. Ein schönes Wochenende!