Themen: Kabinettssitzung (Verlängerung der Mandate für die Operationen Atalanta und Irini, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“, Siebter Bericht über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft, Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“), COVID-19-Pandemie, Medienberichte über einen Hackerangriff auf das Paul-Ehrlich-Institut, Geschäftskonten des russischen Senders RT Deutsch, Erklärung EU-Türkei, EU-Verteidigungsinitiative PESCO, externe Beratung von Bundesministerien
Sprecher: SRS’in Demmer, Keitel (BMJV), Lammert (BMI), Kautz (BMG), Adebahr (AA), Chagheri (BMAS)
Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS’in Demmer: Auch von mir einen schönen guten Tag! Die Bundesregierung hat heute die die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an den beiden durch die Europäische Union geführten Operation Atalanta und Irini beschlossen. Die personelle Obergrenze für die Mandate liegt bei jeweils 300 Soldatinnen und Soldaten. Sie sollen vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages bis zum 30. April 2022 verlängert werden.
Zunächst ein paar Bemerkungen zu Atalanta: Die Piraterie vor der Küste Somalias konnte dank des Engagements der internationalen Gemeinschaft zunehmend eingedämmt werden. Die verantwortlichen kriminellen Netzwerke in Somalia bestehen jedoch fort. Die zentrale Aufgabe des Mandates bleibt weiterhin der Schutz der internationalen Seeschifffahrt vor der Küste Somalias, die Bekämpfung der Piraterie sowie insbesondere der Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission AMISOM der Afrikanischen Union.
Zu Irini: Die Hauptaufgabe dieser Operation bleibt die Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen. Sie soll dazu beitragen, die Ergebnisse der Berliner Libyen-Konferenz und die Anstrengungen zur Stabilisierung Libyens weiter zu festigen. Außerdem soll die Operation einen Beitrag zur Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Erdöl einschließlich Rohöl und raffinierter Erdölerzeugnisse aus Libyen leisten. Weiterhin soll sie helfen, das Geschäftsmodell von Schleusernetzwerken zu bekämpfen. Neben diesen Maßnahmen kommt es der Europäischen Union auch darauf an, die Fähigkeiten der libyschen Küstenwache und Marine weiter auszubauen. Bereitgestellt werden können eine seegehende Einheit, ein Seefernaufklärer sowie Personal in den Führungsstäben der Operationsführung.
Dann hat die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zum verbesserten Schutz vor sogenannten Feindeslisten beschlossen. Unter solchen Listen werden Sammlungen personenbezogener Daten verstanden, die beispielsweise durch ausdrückliche oder subtile Drohungen in einem Kontext verbreitet werden, der als einschüchternd empfunden wird. Mit ihrem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine der vom Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vorgelegten Maßnahmen um.
Durch den Gesetzentwurf soll das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten als neuer Straftatbestand eingeführt werden. Die Verbreitung soll dann strafbar sein, wenn sie in einer Art und Weise geschieht, die dazu geeignet ist, den Betroffenen oder ihm nahestehende Personen in die Gefahr zu bringen, Opfer einer Straftat zu werden. Unter die potenziellen Straftaten fallen Verbrechen sowie sonstige rechtswidrige Taten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von besonderem bedeutendem Wert richten.
Wie Sie wissen, haben sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD kürzlich auf eine Einführung eines Lobbyregisters geeinigt. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht eine Registrierungspflicht für diejenigen vor, die Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen bei der Registrierung unter anderem Angaben zu ihren Auftraggebern und zu deren Finanzen machen. Beim Verweigern der Finanzangaben werden sie auf einer gesonderten Liste geführt. Schließlich sind sie auch dazu verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der den Grundsätzen von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität entspricht.
Damit die Bundesregierung in den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen einbezogen werden kann, hat das Bundeskabinett heute eine vom Bundesinnenministerium erarbeitete Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Damit wird der Gesetzentwurf dahingehend geändert, dass die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung im Gleichklang mit der Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag geregelt wird.
Das verpflichtende Lobbyregister wird dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diesen Prozess zu schaffen.
Die Bundesregierung hat heute den Abschlussbericht der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ zur Kenntnis genommen und die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat dazu vorgelegte Stellungnahme zum Abschlussbericht beschlossen. Die Bundesregierung dankt den Mitgliedern der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ und ihrem Vorsitzenden, dem Ministerpräsidenten a. D. Matthias Platzeck, für die engagierte und wertvolle Arbeit. Die Kommission hat im Jubiläumsjahr mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Meilensteine auf dem Weg zur deutschen Einheit gewürdigt und Begegnungen und Dialoge zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus Ost und West gefördert. Sie hat damit wesentlich dazu beigetragen, dass die Feierlichkeiten im Jubiläumsjahr trotz der schwierigen Umstände der Coronapandemie erfolgreich begangen werden konnten.
Die Bundesregierung wird sich nun mit den Empfehlungen der Kommission eingehend auseinandersetzen. Zum Vorschlag der Kommission, ein Zukunftszentrum für europäische Transformation und deutsche Einheit zu errichten, hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll ein detailliertes Konzept für ein solches Zentrum erarbeiten. Die weiteren Handlungsempfehlungen sind den jeweils zuständigen Ressorts zur Prüfung und Stellungnahme zugewiesen worden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und die Ergebnisse der Prüfungen durch die Ressorts werden dem Kabinett noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt. Der Abschlussbericht der Kommission und die Stellungnahme der Bundesregierung werden dem Präsidenten des Deutschen Bundestags und dem Präsidenten des Bundesrates zugeleitet.
Die Bundesregierung hat ihren Siebten Bericht über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland beschlossen. Damit entspricht die Bundesregierung einer Berichtsbitte des Deutschen Bundestages, ihn jeweils rechtzeitig vor der Nationalen Maritimen Konferenz über den aktuellen Zustand und die Herausforderungen der Branche sowie wichtige Maßnahmen der Bundesregierung zu informieren.
Der Bericht zeigt: Die maritime Wirtschaft ist eine Zukunfts- und Wachstumsbranche mit großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Im Einzelnen behandelt der Bericht die Bereiche von Seeschifffahrt, Häfen, maritimer Industrie, Offshorewindenergie, Energiewende im Seeverkehr und Meeresforschung und Europa. Erstmals enthält der Bericht auch eine Zusammenstellung über die maßgeblichen nationalen Förderprogramme und eine Übersicht über die maritimen Dialogformate innerhalb der Bundesregierung.
Zur Information: Die inzwischen 12. Nationale Maritime Konferenz (NMK) findet im digitalen Format vom 10. Mai bis zum 11. Mai 2021 in Rostock statt.
Zu guter Letzt hat das Bundeskabinett heute über die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beraten. Wie Sie wissen, stehen viele Ausbildungsbetriebe aufgrund der Coronapandemie vor ganz besonderen Herausforderungen. Davon betroffen ist auch eine große Zahl junger Menschen, die sich in Ausbildung befinden oder gerade eine Ausbildung beginnen wollen. Die Bundesregierung setzt daher für das Ausbildungsjahr 2021/2022 noch stärkere Anreize, Ausbildungsplätze anzubieten. Sie verdoppelt dabei die Ausbildungsprämien für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten auf 4000 Euro und für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau sogar steigern, auf 6000 Euro. Auch die Übernahmeprämie wird auf 6000 Euro verdoppelt. Mit ihr werden Betriebe unterstützt, die Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz verlorengegangen ist.
Weitere Regelungen: Es gibt einen Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten. Das sollte weiterhin möglich sein. Künftig soll es neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung auch einen Zuschuss zur Vergütung der Ausbilder geben. Die Förderung richtet sich derzeit an Kleine und mittelständische Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten. Auch hier wird die Zahl erhöht. Künftig können Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten gefördert werden.
Frage (zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten): Meine Frage richtet sich an das BMJV. Könnten Sie erläutern, wie zum Beispiel journalistische Arbeit zum Beispiel über Nazinetzwerke und die Nennung von Namen oder die Tätigkeit antifaschistischer Vereine, die Nazinetzwerke mit Namen aufdecken, nicht unter diese Regelung fallen?
Keitel: Das kann ich gern tun. Ich will in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es bei der Frage, ob eine Person gefährdet wird, insbesondere auf den Kontext der Verbreitung der Daten ankommt, etwa in extremistischen Netzwerken, Foren und Chatgruppen. Journalistische Berichterstattung, die Personen namentlich nennt, sowie Recherchearbeiten von Vereinen, die der Aufdeckung extremistischer Strukturen dient, ist ausdrücklich nicht erfasst.
Zusatzfrage: Aber wie wird das sichergestellt?
Wenn zum Beispiel ein Verein von Rechtsextremisten – das gibt es ja auch – Listen über sogenannte Linksextremisten anlegt, fällt dies dann auch unter diese Ausnahme?
Keitel: Wichtig ist dabei immer der Kontext, in dem diese Listen verbreitet werden. Voraussetzung für die Strafbarkeit soll sein, dass die Verbreitung einer solchen Liste oder eines einzelnen Kontaktes objektiv geeignet ist, die betroffene Person oder ihr nahestehende Personen der Gefahr einer schweren Straftat auszusetzen. Es geht eben nicht darum, ob im Einzelfall eine Person einen ungewollten Schluss zieht, sondern es geht darum, ob aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Falls objektiv betrachtet eine Eignung vorliegt, dass Menschen hierdurch gefährdet werden.
Das ist, wie ich gerade schon gesagt habe, bei der Presseberichterstattung oder bei öffentlichen Dokumentationen von Extremismus nicht der Fall. Diese sind nicht objektiv geeignet, Menschen zu gefährden, sondern im Gegenteil eher darauf gerichtet, Straftaten aufzuklären.
Frage (zur Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung, dass ein exekutiver oder legislativer Fußabdruck nicht nötig ist?
Lammert: Ja. Vielleicht noch einmal zur Erläuterung: Wir haben es mit einem Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages zu tun. Es lag der Auftrag für eine Formulierungshilfe vor, mit der die Bundesregierung in den Gesetzentwurf des Bundestages einbezogen wird, um die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung im Gleichklang mit der Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag zu regeln. Weitere Transparenzregelungen sind davon nicht erfasst. So ist der Stand.
Frage: Wie stehen Sie zu der Kondition, dass man sich nur dann als Lobbyist in ein Register eintragen muss, wenn diese Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird? Warum ist die Regelmäßigkeit der Lobbytätigkeit ein entscheidendes Kriterium?
Was hat es damit auf sich, dass die Regel dann gilt, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit 50 Kontakte zu verschiedenen Vertretungen aufgenommen wurden? Das bedeutet: Wenn jemand nur 49 Kontakte schafft, dann muss er sich nicht registrieren lassen. Ist das nicht eine Regelung analog der berühmten 9990-Euro-Spendenregelung und vermeidet eine Eintragung und Registrierung?
Lammert: Ich kann wiederholen, dass es sich um einen Gesetzentwurf des Bundestages handelt. Die Formulierungshilfe hat das Ziel, die Bestimmung für die Bundesregierung anzupassen. Der Bundestag, das Parlament, muss nun entscheiden und hat die Federführung dafür, wie die genaue Ausarbeitung stattfindet.
Zusatzfrage: Das habe ich begriffen. Deswegen hatte ich ja gefragt, wie die Bundesregierung zu diesen Einzelpunkten steht. Finden Sie das unbedenklich, oder hätten Sie es gern anders?
Lammert: Wir setzen den Auftrag so um, wie er ist, nämlich die Formulierungshilfe so anzupassen, dass die Regeln auch für die Bundesregierung gelten.
Frage: Auch eine Lernfrage: Muss sich ein Lobbyist, der beispielsweise versucht, Einfluss auf das Innenministerium zu nehmen, das ein Gesetz erarbeitet, registrieren, egal auf wen im Ministerium er Einfluss nimmt?
Lammert: Sie haben sicherlich gesehen, dass diese Regelung des Lobbyregisters für Kontakte gilt, die Interessenvertreter ab der Ebene der Abteilungsleiter haben.
Zusatz: Das heißt, wenn sich ein Lobbyist mit jemandem unterhalb der Abteilungsleiterebene trifft, dann fällt das gar nicht darunter. Dann werden die ja genau das machen!
Lammert: Die Regelungen gelten nach der Formulierungshilfe ab der Ebene der Abteilungsleiter.
Zusatzfrage: Können Sie bestätigen, dass Mitarbeiter zum Beispiel im Ministerium, die Unterabteilungsleiter sind, auch an Gesetzen mitschreiben?
Lammert: Der Gesetzentwurf wird letztlich vom Ministerium vorbereitet und im Kabinett beschlossen. Natürlich gibt es auf der ganzen Ebene eine Beteiligung.
Zusatz: Das ist ja genau der Punkt!
Lammert: Wie gesagt: Die Formulierungshilfe sieht das vor, was ich jetzt schon ausgeführt habe.
Frage (zum Abschlussbericht der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“): Sie haben ja eben gesagt, Frau Demmer, dass das Zukunftszentrum mit einer Arbeitsgruppe versehen wird. Wie realistisch ist ein Baustart noch im Jahr 2021? Gibt es dafür finanzielle Mittel?
SRS’in Demmer: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.
Frage: Ich hätte eine Frage an Frau Demmer, und zwar im Zusammenhang mit AstraZeneca. Wer haftet, wenn es im Zuge einer Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu gesundheitlichen Schäden kommt? Könnten Sie das erläutern?
SRS’in Demmer: Das müsste das BMG übernehmen, bitte.
Kautz: Herr Wilp, das hängt ganz davon ab, was im Einzelfall passiert ist. Die Frage kann ich jetzt nicht allgemein beantworten. Das hängt davon ab, ob es der Hersteller war oder ob es ein Verschulden hinsichtlich der Information gegeben hat. Das sind ganz unterschiedliche Fallkonstellationen. Darauf gibt es keine pauschale Antwort.
Zusatzfrage: Uns liegt der Vertrag in ungeschwärzter Fassung vor, und danach ist der Hersteller weitestgehend von einer Haftung ausgeschlossen. Dabei hatte die Bundesregierung – sogar in einem ARD-Interview mit der Bundeskanzlerin steht es – ja gesagt und darauf hingewiesen, der Grund für die vergleichsweise späte Bestellung von AstraZeneca-Impfstoff sei gewesen, dass man längere Zeit über die Haftungsfragen verhandelt hätte. Hat man da schlecht verhandelt oder die Bevölkerung möglicherweise etwas in die Irre geführt?
Kautz: Dazu kann ich Ihnen keine Angaben machen.
Zusatzfrage: Frau Demmer?
SRS’in Demmer: Ebenfalls nicht. Mir liegt die Fassung Ihres Vertrags ja nicht vor, und über vertragliche Angelegenheiten sprechen wir hier ja grundsätzlich nicht.
Frage: Herr Kautz, in der europäischen Zulassung befindet sich ja auch der russische Impfstoff. In diesem Zusammenhang habe ich die Frage: Planen Sie, diesen russischen Impfstoff zu bestellen, nachdem er zugelassen ist, oder ihn davor zu bestellen?
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass dieser Impfstoff in mehreren EU-Staaten bereits bestellt oder sogar verimpft wird?
Kautz: Ich kann nur auf die Worte des Ministers verweisen, der – bezogen auf Sputnik V; darauf spielen Sie ja an – mehrfach betont hat, zunächst bedürfe es einer europäischen Zulassung. Es spricht nichts dagegen, einen Impfstoff mit europäischer Zulassung zu beschaffen.
Zusatz: Aber einige Impfstoffe wurden ja in Deutschland bestellt, bevor sie zugelassen wurden.
Kautz: Das ist richtig. Deswegen haben wir auch eine Menge Bestellungen erfolgreich abgeschlossen.
Frage: Das verstehe ich jetzt nicht. Warum wird Sputnik V nicht jetzt schon wie alle anderen Impfstoffe bestellt?
Kautz: Herr Kollege, dieses Zulassungsverfahren ist gerade erst eingeleitet worden. Das befindet sich im Rolling-Review-Verfahren. Es ist mitnichten so gewesen, dass alle anderen Impfstoffe zeitgleich bestellt wurden. Außerdem habe ich gerade schon betont, dass wir insgesamt rund 300 Millionen Impfstoffdosen, glaube ich, von anderen Herstellern bestellt haben. Ob man noch weitere Impfstoffe und ob man Sputnik V bestellen wird, kann ich Ihnen momentan nicht sagen.
Zusatzfrage: Aber alle Experten sagen – so habe ich sie verstanden -, dass jeder Impfstoff, der eine sehr gute Chance hat, zugelassen zu werden, jetzt massenhaft bestellt werden müsse. Sie müssen ja davon ausgehen, dass Sputnik V zugelassen wird. Wie viel haben Sie schon bestellt? Wie viel werden Sie bestellen? Wie bewerten Sie, dass der Impfstoff jetzt auch in Deutschland produziert werden soll?
Kautz: Herr Kollege, ich habe doch gerade schon gesagt, dass ich Ihnen nicht sagen kann, ob Sputnik V bestellt werden wird und ob wir mit dem Hersteller verhandeln.
Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Kautz zu dem sogenannten Antigen von Prof. Stöcker. Ist das dem Ministerium bekannt, und wie steht das Ministerium dazu?
Kautz: Nein, die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Das weiß ich nicht. Sie müssten auf das Ministerium zugehen. Dann könnte ich vielleicht die Fachleute dazu befragen und Ihnen dann eine Antwort geben.
Zusatzfrage: Gab es Gespräche mit Herrn Prof. Stöcker oder sind die geplant? Würde sich der Minister mit ihm treffen?
Kautz: Ich kenne die Umstände nicht. Ich kann Ihnen dazu keine Angaben machen.
Frage: Ich hätte eine organisatorische Frage. Vielleicht kann mir Frau Demmer weiterhelfen. Es sollte ja eine Coronakonferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin geben. Die ist auf den Zeitpunkt nach der EMA-Entscheidung verschoben worden. Nächsten Montag wird es jetzt eine weitere Konferenz der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin geben. Können Sie mir sagen, was in welcher Konferenz beschlossen werden soll? Wird es also diese Woche eine Absprache geben? Es gibt ja reguläre Termine. Man erwartet die Entscheidung der EMA ja für den Donnerstag. Wird es diese Woche also eine Absprache über den Impfstoff und nächste Woche eine Absprache über Inzidenzwerte gegeben? Wird das auseinandergezogen? Können Sie uns helfen? Was ist da geplant?
SRS’in Demmer: Die nicht stattgefundene Runde – die Telefonkonferenz, die jetzt am Mittwoch hätte stattfinden sollen -, wird voraussichtlich am Freitag um 15 Uhr stattfinden, sofern die EMA morgen entscheiden wird. Dann wird eben das auf dem Programm stehen, was heute auf dem Programm gestanden hätte.
Bei der Konferenz mit den Ministerpräsidenten am Montag bleibt es wie geplant.
Frage: Das schließt sich ganz prima an, Frau Demmer. Man hat ja den Eindruck, als wenn halb Deutschland über Ostern nach Mallorca fliegen möchte, oder zumindest ist die Diskussion so. Herr Kretschmer hält die jüngsten Coronalockerungen schon für gescheitert. Müssen wir uns dann am Montag darauf einstellen, dass der Lockdown verlängert oder gar noch verschärft wird?
Vielleicht kann Frau Adebahr etwas hierzu sagen: Es gibt ja Forderungen nach einer allgemeinen Testpflicht für Mallorca-Rückkehrer. Schließt sich der Bund dem an?
Adebahr: Ich glaube, das liegt eher im Bereich des BMI und des BMG.
SRS’in Demmer: Ich würde gerne ganz grundsätzlich zu den Reisen sagen: Ich kann einer Entscheidung aus dem Gespräch mit den Ministerpräsidenten am Montag nicht vorgreifen. Aber zu Reisen kann ich weiterhin sagen und appellieren, einfach darauf zu verzichten. Nicht notwendige Reisen, und damit sind auch touristische Reisen gemeint, erhöhen möglicherweise die Zahl der Kontakte, und insofern wäre es besser, auf solche Reisen zu verzichten.
Zusatzfrage: Das tun die Bundesregierung und auch das Kanzleramt ja schon eine ganze Weile lang. Es fruchtete ja nicht. Man hat den Eindruck, dass jeden Tag immer neue Charterflüge über Ostern aufgelegt werden. Meinen Sie, dieser Appell reicht?
Die Frage war ja auch, ob wir für Montag dann weitere Schließungen erwarten sollen, weil es bei der Steigerung der Inzidenzwerte – die ist ja offensichtlich exponentiell – ja keine weiteren Lockerungen geben wird. Wird es am Montag also Schließungen oder Lockerungen geben?
SRS’in Demmer: Die Flüge, auf die Sie verweisen, betreffen ja unternehmerische Entscheidungen. Die Bundesregierung bleibt wie gesagt bei dem Appell, auf nicht notwendige – dazu gehören touristische – Reisen zu verzichten. Ich kann einer Entscheidung der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin hier nicht vorgreifen. Insofern kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, was dabei herauskommen wird. Aber Sie kennen ja die Beschlüsse des letzten Gesprächs, in denen, verbunden mit den Lockerungen, sogleich schon eine Notbremse vereinbart wurde. Das heißt, es gibt schon Regelungen für den Fall, dass die Inzidenzwerte etwa auf mehr als 100 steigen.
Kautz: Es gibt eine klare Klassifizierung in Bezug darauf, wann wir Tests machen. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Risikogebieten, Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten, verbunden mit den entsprechenden Regularien. Momentan ist nicht daran gedacht, das zu ändern.
Frage: Wäre Deutschland bereit, seinen Anteil an den Impfungen für die Länder aufzugeben, die nicht genug bestellt haben und nun wegen der AstraZeneca-Verzögerung in größeren Schwierigkeiten stecken? Wenn nicht, warum nicht?
Frage: Ist die morgige Entscheidung der EMA für das BMG bindend? Werden die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff also sofort wieder aufgenommen, falls die EMA die Anwendung empfiehlt, oder folgen zunächst weitere nationale Überprüfungen oder Schritte?
Kautz: Ich kann mit der zweiten Frage anfangen. Die erste Frage ist, glaube ich, eher an Frau Demmer gerichtet. – Klar, es hängt von der morgigen Entscheidung der EMA ab. Klar ist die Entscheidung der EMA bindend. Klar folgen wir auch der Entscheidung der EMA, zumal sie ja auch entscheidet, inwieweit diese neuen Erkenntnisse, die es aus Deutschland und aus anderen europäischen Staaten gibt – ich darf daran erinnern, dass es jetzt bereits einen achten Fall von Hirnvenenthrombosen gibt -, Einfluss auf die Zulassung des Impfstoffs haben. Insofern werden wir das abwarten und dann weiter entscheiden. Die STIKO wird beraten, das PEI wird beraten, und danach werden wir entscheiden.
Vorsitzender Feldhoff: Frau Demmer?
SRS’in Demmer: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen?
Frage: Wäre Deutschland bereit, aufgrund der Bestelllage in Staaten, die nicht so viel bestellt haben, und der großen Schwierigkeiten mit dem AstraZeneca-Impfstoff weitere Dosen abzugeben, zum Beispiel an andere europäische Länder?
SRS’in Demmer: Ich kann jetzt keine konkreten Zahlen und Daten nennen. Ich weiß ja jetzt auch nicht, wer damit gemeint ist und um welche Dosen es geht.
Vorsitzender Feldhoff: Die Frage kam aus Slowenien, möglicherweise bezieht es sich auf Slowenien.
SRS’in Demmer: Es ist ja innerhalb der EU vereinbart worden, dass die Verteilung der Impfstoffkontingente zwischen den Mitgliedstaaten ganz grundsätzlich nach dem Bevölkerungsanteil erfolgt. Für den Fall, dass Mitgliedstaaten Ihnen zustehende Mengen nicht vollumfänglich abnehmen, ist ein Verfahren etabliert worden, das andere Mitgliedstaaten den Aufkauf dieser nicht abgenommenen Dosen ermöglicht. Auch dabei werden Bestellungen dann aber nach dem Pro-rata-Prinzip abgearbeitet. Wenn ein Mitgliedstaat dabei keine Dosen bestellt, erhält er nichts.
Frage: Ich habe eine Frage zur Notbremse, Frau Demmer, die Sie ja eben noch einmal erwähnt haben. Was ist eine Notbremse wert, wenn ihre Konditionen regelmäßig überschritten und nicht eingehalten werden? Zum Beispiel gibt es im Landkreis Greiz in Thüringen eine 500er-Inzidenz. Dennoch möchte die zuständige Landrätin am Montag die Schulen wieder öffnen. Auf der anderen Seite, in Nordrhein-Westfalen, möchten Schulen wegen hoher Inzidenz gerne schließen. Das wird Ihnen von der Landesregierung verwehrt. Da entsteht eine Art von Schulbürgerkrieg auf Landesebene. Das ist Landespolitik. Aber damit wird die gemeinsame Linie zwischen Bund und Ländern unterminiert. Wie bewerten Sie das? Wie wird die Bundesregierung damit umgehen?
SRS’in Demmer: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was Herr Seibert schon am vergangenen Montag hier gesagt hat: Die Bundesregierung hält es für wichtig und richtig, dass die Beschlüsse, die gemeinsam im Gespräch der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten getroffen worden sind, auch gemeinsam umgesetzt werden. Das gilt natürlich nicht nur für die sehr viel angenehmeren Öffnungsschritte, sondern auch für die möglicherweise weniger angenehmen Schritte, die diese wieder zurücknehmen, etwa eine Notbremse, an welche die Öffnungsschritte ja eben gekoppelt wurden.
Zusatz: Ja, das habe ich am Freitag gehört.
SRS’in Demmer: Am Montag.
Zusatzfrage: Sorry, am Montag. – Aber der Appell läuft ja ins Leere. Was tut die Bundesregierung? Sie wiederholen jetzt den Appell. Ist das alles, was Sie dazu zu sagen und zu tun haben?
SRS’in Demmer: Ich könnte mich jetzt nur noch einmal wiederholen und Herrn Seibert noch einmal zitieren, richtig.
Frage: Herr Kautz, ich komme noch einmal ganz kurz auf den russischen Impfstoff zurück. Können Sie ausschließen, dass bei der Entscheidung, ob Impfstoff bestellt werden soll oder nicht, nachdem er zugelassen ist, politische Überlegungen berücksichtigt werden?
Kautz: Ich werde hier nichts aus- oder einschließen.
Zusatzfrage: Das heißt, es kann sein, dass aus politischen Überlegungen – – –
Kautz: Das habe ich nicht gesagt, das haben Sie gesagt.
Zusatzfrage: Aber Sie können das nicht ausschließen?
Kautz: Ich schließe hier nie etwas aus oder ein.
Frage: Vonseiten der EMA und der WHO gibt es große Sorge, dass das Hin und Her bei AstraZeneca Vertrauen in diesen Impfstoff und die Impfkampagne allgemein beschädigen könnte. Sehen Sie diese Gefahr, und wie wollen Sie dieser Gefahr begegnen?
Frage: Welche Auswirkungen hat der Stopp der Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs auf den Start der Impfungen in den Arztpraxen?
SRS’in Demmer: Vielleicht mache ich den Einstieg. – Das PEI als Fachbehörde hat empfohlen, die Impfungen auszusetzen. Dieser Empfehlung, dieser Experteneinschätzung ist die Bundesregierung gefolgt. Es ist nachvollziehbar, dass dieser Schritt möglicherweise als beunruhigend empfunden wird; mir ist nachvollziehbar, dass es dadurch möglicherweise zu Verunsicherungen gekommen ist. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung der Bundesregierung aber doch, dass das Vertrauen in unsere Kontrollmechanismen gerechtfertigt ist. Unsere Mechanismen funktionieren, das zeigt diese Handhabe. Deshalb könnte dieser Schritt ja auch das Vertrauen stärken, dass die Impfstoffe, die wir verimpfen, die Impfstoffe, die zugelassen sind, gut sind. Diese Entscheidung, die wir getroffen haben, zeigt Transparenz und zeigt, dass Bedenken ernst genommen und überprüft werden. Sobald diese Bedenken ausgeräumt sind, kann der Impfstoff also wieder bedenkenlos verimpft werden.
Zu den Arztpraxen: Bundesminister Spahn und die Gesundheitsministerkonferenz haben hierzu ja Empfehlungen vorgelegt. Generell gilt, dass durch die Einbeziehung der Arztpraxen die Zahl der Impfungen erhöht werden kann. Allerdings ist natürlich für die Einbeziehung der Arztpraxen auch eine verlässliche Zahl an Impfdosen notwendig. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden dieses Thema selbstverständlich beraten.
Vorsitzender Feldhoff: Herr Kautz, Ergänzungen?
Kautz: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Frage: Herr Kautz, ich habe eine Verständnisfrage: Die Bundeskanzlerin und auch Sprecher haben hier mehrfach gesagt, es gebe noch keine hundertprozentigen Belege dafür, dass die Impfung die Geimpften vor einer Übertragung schütze. Wenn ich mir die Impfstrategie anschaue, dann wirkt die aber so, als ginge man davon aus; denn man will ja zum Beispiel auch Altenpfleger impfen und redet darüber, Erleichterungen für Geimpfte zu haben. Können Sie diesen Widerspruch für mich aufklären? Gibt es neue Erkenntnisse, dass die Impfung doch sicher vor einer Übertragung schützt?
Kautz: Neuere Erkenntnisse kann ich Ihnen jetzt nicht bieten. Aber wenn Sie eine wissenschaftliche Frage zu den Impfstoffen haben, dann würde ich Ihnen empfehlen, auf das PEI oder auf das RKI zuzugehen, Herr Kollege.
Zusatz: Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung sich damit auch befasst und dazu auch als Leitung der Behörden eine Meinung hat. Diese Meinung würde ich gerne wissen.
Kautz: Es gibt ja Studien, die nahelegen, dass man nicht infektiös ist, wenn man geimpft ist. Hundertprozentige Sicherheit – da haben Sie Recht – hat man nicht, aber es gibt erste Studien, die nahelegen, dass man nicht infektiös ist, wenn man geimpft ist. Insofern ist das natürlich auch eine Grundlage aller Erörterungen.
Frage: Herr Kautz, noch einmal eine Lernfrage: Bei allen bisher zugelassenen Impfstoffen wurden bereits vor der Zulassung Impfdosen bestellt, korrekt?
Kautz: Herr Kollege, ich glaube, das Thema hatten wir gerade abgehandelt. Ich kann Ihnen dazu nicht mehr sagen.
Zusatz: Wir brauchen in diesem Land und in Europa aktuell doch so viel Impfstoff wie möglich, und jetzt machen Sie es zum ersten Mal so, dass Sie erst abwarten, bis ein Impfstoff zugelassen wird, bevor sie riesige Mengen bestellen. Ich verstehe nicht, warum Sie ausgerechnet bei diesem Impfstoff bisher keine Bestellung abgegeben haben.
Kautz: Herr Kollege, wenn, dann sprechen wir sowieso darüber, dass in Kleinen Mengen Impfstoff für Europa zur Verfügung stehen könnte. Außerdem haben wir im Vergleich dazu schon sehr viele Impfstoffe gesichert.
Zusatz: Aber nicht genug.
Kautz: 300 Millionen – ich weiß nicht, mit wie vielen Einwohnern Sie in Deutschland rechnen.
Frage: Gibt es inzwischen bundesweite Zahlen zu den Schnelltests? Wie viele Schnelltests wurden letzte Woche durchgeführt und wie viele davon waren positiv? Wie viele wurden per PCR überprüft und wie viele davon waren positiv?
Frage: Aus den Kommunen ist zu hören, dass die Durchführung des Anspruchs auf kostenlose Schnelltests nur deshalb langsam anlaufe, weil die Terminbuchung nicht einheitlich gestaltet sei. Ist denkbar, dass die Bundesregierung einen Auftrag zur Schaffung einer bundesweit einheitlichen Terminbuchungsplattform für Schnelltests erteilt und diese zum Einsatz empfiehlt, ähnlich dem KBV-Impfportal?
Kautz: Die Zahlen der Schnelltests – das haben wir hier ja schon mehrfach gesagt – werden nicht erfasst, die kann ich Ihnen nicht geben. Insofern kann ich Ihnen auch die anderen Zahlen, nach denen Sie gefragt haben, nicht geben.
Von so einer Terminbuchungsplattform ist mir bislang nichts bekannt.
Frage: Herr Kautz, können Sie zum einen Kriterien benennen, nach denen die Entscheidung getroffen wird, ob man im Hinblick auf Sputnik V zeitlich analog verfährt wie bei der Bestellung anderer Impfstoffe, also schon vor der endgültigen Zulassung bestellt?
Zweitens. Sie sagten, es ginge, wenn überhaupt, um Kleinere Mengen an Impfdosen: Was bedeutet das? Bewegen wir uns da im unteren zweistelligen Millionenbereich, oder was bedeutet „Kleinere Menge“ als ungefähre Größe?
Kautz: Ich habe dem, was ich eben gesagt habe, nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage: Entschuldigung, zu diesen beiden Aspekte ist vorher noch gar nicht gefragt worden. Möchten Sie auf diese Fragen nicht antworten?
Kautz: Ja, aber ich kann nichts Weiteres zu diesem Thema ausführen, Herr Kollege, tut mir leid.
Zusatzfrage: Sie sprechen von Kleinen Mengen, aber können nicht sagen, was Kleine Mengen sind, und Sie können nicht sagen, nach welchen Kriterien entschieden wird?
Kautz: Herr Kollege, ich habe dem nichts hinzuzufügen. Wenn, dann würden die jetzt anfangen, in Deutschland zu produzieren.
Zusatzfrage: Können Sie die Kriterien nachreichen?
Frage: Es kann sein, dass das RKI das schon gesagt hat, dann wüsste ich das aber nicht: Herr Kautz, ab wann, denken Sie, wird bei einem exponentiellen Wachstum der Inzidenzwert in Deutschland bundesweit über 100 sein? Diese Woche noch?
Kautz: Da müssten Sie in der Tat das RKI fragen, ob die prospektive Zahlen haben. Spätestens am Freitag wird Herr Wieler ja wieder hier sitzen und dazu Stellung nehmen können.
Zusatz: Das ist ja auch politisch interessant, –
Kautz: Absolut!
Zusatz: – denn wenn die Inzidenzwerte am Wochenende bei 100 liegen und man sich dann am Montag trifft, sieht es ja ganz anders aus. Deswegen dachte ich, Ihr Haus wüsste das vielleicht.
Frage: Zu Schulen: Frau Demmer, halten Sie es für vertretbar, dass Kinder und Lehrer gezwungen werden, in die Schule zu gehen, selbst wenn die Inzidenzen über mehrere Tage über 100 liegen? Oder liegt da nach Meinung der Bundesregierung eine unvertretbare Gefährdung von Kindern und Angestellten vor?
SRS’in Demmer: Ich kann lediglich auf die Zuständigkeit verweisen, also darauf, dass die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit über die sukzessive Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht entscheiden.
Ganz grundsätzlich kann ich noch einmal wiederholen, dass allen Verantwortlichen in Bund und Ländern natürlich bewusst ist, mit welch schwierigen Bedingungen Schülerinnen und Schüler und auch die Lehrer und Lehrerinnen im Moment zu kämpfen haben. Über lange Zeit gab es keinen oder nur sehr eingeschränkten Präsenzunterricht. Der digitale Unterricht ist eine wichtige Ergänzung, aber natürlich kein Ersatz. Wichtig ist, dass Bund und Länder sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund der Einschränkungen infolge der Pandemie keine langfristigen Nachteile erleiden und dabei bestmöglich unterstützt werden.
Frage: Herr Kautz, sind bei AstraZeneca Änderungen bei der Priorisierung oder ein Verzicht darauf denkbar?
Kautz: Ich würde vorschlagen, wir warten die Entscheidung der EMA ab, und danach stellen sich alle weiteren Fragen. Denkbar ist natürlich vieles.
Frage: An Frau Demmer: Die Bundesregierung hat hier wiederholt betont, wie wichtig das Demonstrationsrecht auch in Zeiten der Pandemie ist, und sie hat auch Länder kritisiert, in denen das eingeschränkt wird. Nun wurde am vergangenen Samstag eine Demo in Dresden verboten, diesen Samstag eine in Kassel. Wie sehen Sie das?
SRS’in Demmer: Das entscheiden jeweils die Behörden vor Ort. Ich bleibe aber dabei, dass natürlich das Demonstrationsrecht ein wichtiges Gut der Demokratie ist, das auch in Zeiten der Pandemie wichtig ist.
Zusatzfrage: Ich sehe aber doch eine Diskrepanz, wenn man es in anderen Ländern kritisiert und es im eigenen Land nicht kritisiert. Wie können Sie diese Diskrepanz auflösen?
SRS’in Demmer: Wie gesagt, ich kann eine Einzelentscheidung der Behörden vor Ort jetzt nicht kommentieren; das tun wir hier ja grundsätzlich nicht. Es gibt immer auch Gründe, Demonstrationen nicht zu erlauben. Ganz grundsätzlich bleibt es ein wichtiges und hohes Gut, denn der Meinungsaustausch ist natürlich auch im Rahmen der Pandemie wichtig.
Frage: An Frau Demmer: Das Thema Corona spielt offensichtlich auch morgen beim Besuch des österreichischen Bundeskanzlers Kurz hier in Berlin eine Rolle. Er trifft ja unter anderem den Bundesgesundheitsminister, aber er trifft offensichtlich nicht die deutsche Bundeskanzlerin – aus Termingründen, heißt es. Wer hätte denn keine Zeit? Hat Herr Kurz keine Zeit für Frau Merkel oder hat Merkel keine Zeit für Kurz?
SRS’in Demmer: Jedenfalls haben die Termine nicht aufeinandergepasst. Die Bundeskanzlerin freut sich aber selbstverständlich, den österreichischen Bundeskanzler bald wieder zu sehen und auch persönlich zu sprechen.
Zusatzfrage: Aber wessen Termine sprachen denn gegen ein Treffen?
SRS’in Demmer: Darüber, wer wen wie trifft, geben wir hier ganz grundsätzlich keine Auskunft. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Bundeskanzlerin sich selbstverständlich freut, ihren österreichischen Partner bald auch wieder persönlich zu sprechen.
Frage: Zum Thema Virusmutationen an das BMG und vielleicht auch an Frau Demmer: Haben Sie Erkenntnisse über die Virusvariante aus der Bretagne, über die die Gesundheitsbehörde dort vor Ort am Dienstag berichtet hat, dass das eine Variante sei, die beim PCR-Test nicht anschlägt, für den PCR-Test also höchstwahrscheinlich unsichtbar ist?
Kautz: Ja, die war bei einem PCR-Test mit Material aus dem Nasenabstrich negativ, aber in weiteren Analysen wurde das Virus mit Blutuntersuchung und Rachenabstrich nachgewiesen.
Zusatzfrage: Was bedeutet das jetzt für die Tests?
Kautz: Abschließend kann ich Ihnen das noch nicht sagen, aber der PCR-Test mit einem Rachenabstrich hat letztendlich angeschlagen.
Zusatzfrage: Das heißt, es müssen immer Rachenabstriche gemacht werden?
Kautz: Ich kann Ihnen nicht sagen, wie der Nasenabstrich ausgesehen hat, aber das ist die erste Information, die ich dazu bekommen habe.
Frage: Der UEFA-Präsident Čeferin hat bezüglich der Fußball-EM 2021 gefordert beziehungsweise gesagt, jede gastgebende Stadt müsse garantieren, dass Fans zu den Spielen dürfen. Da ja auch München ein Austragungsort sein soll, würde mich interessieren, wie die Bundesregierung zu dieser Forderung des UEFA-Präsidenten steht.
SRS’in Demmer: Wir handeln mit unseren Empfehlungen und Beschlüssen immer lageabhängig. Das BMI als Sportministerium kann dazu vielleicht mehr sagen.
Lammert: Dem habe ich an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage: Können Sie sagen, ob eine solche Forderung angesichts der aktuellen Situation verantwortungsvoll ist?
Lammert: Es muss lageabhängig gesehen werden, welches Spiel wann stattfinden kann. Ich kann dazu jetzt keine Aussage treffen.
Frage: Frau Demmer, ich habe es vorhin verpasst, deswegen möchte ich noch einmal ganz kurz zum Kabinett zurückkommen, genauer gesagt zu dem Vorschlag, ein Zukunftszentrum für europäische Transformation und deutsche Einheit errichten. Das Kabinett hat diesbezüglich die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Ist die Errichtung dieses Zukunftszentrums damit jetzt beschlossene Sache, oder muss die AG sich noch Gedanken darüber machen und prüfen, ob das überhaupt eingerichtet werden soll?
Frage: Von einer Sicherheitslücke bei Microsoft ist angeblich ist auch das Paul-Ehrlich-Institut betroffen. Gab es einen Hackerangriff bei diesem Institut, kann das BMI dazu etwas sagen?
Lammert: Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu einzelnen Behörden.
Frage: Eine Frage zum Thema Pressefreiheit und Pressearbeit. Frau Demmer, die russische Regierung hat von der Bundesregierung gefordert, diese möge gewährleisten, dass RT Deutsch ungehindert arbeiten kann. Die russische Regierung erklärt, Geschäftskonten oder Banken würden aufgrund von Behördendruck Konten für RT Deutsch schließen oder nicht eröffnen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu gewährleisten, dass diese Einschränkungen entfallen. Sind Sie da die richtige Adresse? Fühlen Sie sich angesprochen? Haben Sie Kenntnis? Haben Sie veranlasst, dass Behördendruck auf Banken ausgeübt wurde oder wird?
SRS’in Demmer: Wir haben die Äußerungen zur Kenntnis genommen. Eine Kontoeröffnung ist ein privatwirtschaftlicher Vorgang, den ich von hier aus nicht beurteilen kann.
Ganz grundsätzlich wissen Sie, dass wir selbstverständlich die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland sehr hochhalten und ganz gewiss gewährleisten. Eine Zensur findet hier nicht statt.
Zusatzfrage: Ich habe deswegen gefragt, weil die Bundesregierung mit dem Hinweis auf Behördendruck adressiert wurde. Damit sind wir im politischen Raum. Haben Sie Kenntnis von Behördendruck, der auf Banken hinsichtlich von Privatgeschäften ausgeübt wurde oder wird? Wäre es legitim, wenn deutsche Behörden dies täten?
SRS’in Demmer: Ich habe keine Kenntnis davon. Möglicherweise hat dies der Kollege aus dem BMF.
Vorsitzender Feldhoff: Der Kollege schüttelt mit dem Kopf.
Adebahr: Ich kann auf das hinweisen, was Herr Burger hier am 5. März ausgeführt hat, dass nämlich die Bundesregierung beispielsweise bei Russia Today in keiner Weise auf die bisherige Geschäftsbank eingewirkt hat. Das ist ein privatwirtschaftlicher Vorgang. Die Banken sind frei, ihre Kunden auszuwählen.
Frage: Frau Demmer, Frau Adebahr, gab es einen Austausch zwischen den beiden Außenministerien oder den beiden Regierungschefs?
Wie bewerten Sie die Drohung des Außenministeriums der Russen, wo es heißt: „Im anderen Fall sehen wir uns gezwungen, harte Gegenmaßnahmen für die in Russland arbeitenden deutschen Medien zu ergreifen“?
Adebahr: Dazu hat sich Außenminister Maas heute schon geäußert. Er hat gesagt:
„Die Pressefreiheit ist keine Verhandlungsmasse. Das haben wir der russischen Seite heute auch unmissverständlich mitgeteilt.“
Staatssekretär Berger hat heute Morgen ein Telefonat mit dem hiesigen russischen Botschafter geführt, in dem noch einmal unsere Haltung ausgedrückt wurde. Außenminister Maas hat auch gesagt:
„Unsere Aufgabe und unsere Pflicht ist es, den freiheitlichen Rahmen zu schaffen, damit Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit machen können. Dazu gehört es im Ausland auch, unabhängig und frei zu berichten. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.“
Wir treten dafür weltweit ein.
Zusatzfrage: Ich hatte noch gefragt, ob es in den letzten drei Monaten Kontakt zwischen Herrn Putin und Frau Merkel oder den beiden Außenministern zu diesem Thema gegeben hat.
SRS’in Demmer: Es hat mit Sicherheit Austausch zwischen Putin und der Bundeskanzlerin gegeben. Die Themen, über die wir hier Auskunft gegeben haben, sind den Pressemitteilungen zu den jeweiligen Gesprächen zu entnehmen. Ich kann jetzt nicht mehr auswendig rekapitulieren, was in den letzten drei Monaten alles besprochen worden ist.
Zusatzfrage: Nennen Sie eigentlich bei jedem ausländischen Staatspräsidenten jetzt nur noch den Nachnamen oder ist das jetzt – – –
Vorsitzender Feldhoff: Herr Kollege!
SRS’in Demmer: Was Sie jetzt insinuieren und die Bedeutung, die Sie dem jetzt bemessen, möchte ich hier ausdrücklich nicht beigemessen wissen.
Zusatz: Das war mir aufgefallen.
Adebahr: Der Außenminister hat in den letzten drei Monaten – dazu haben wir sicher auch etwas kommuniziert – auch mit Herrn Lawrow telefoniert. Was diese Vorwürfe, über die wir jetzt sprechen, angeht, sind diese neu.
Frage: Morgen jährt sich zum fünften Mal das EU-Türkei-Abkommen. Für wie erfolgreich bewertet die Bundesregierung – das BMI – die bisherige Umsetzung des Flüchtlingsabkommens?
SRS’in Demmer: Ich kann vielleicht einsteigen. Ich würde tatsächlich gerne sagen – ich glaube, Herr Seibert hat das am Montag auch schon erwähnt -, dass auch nach fünf Jahren unverändert gilt, dass die Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 für uns ein gemeinsamer Erfolg und im gegenseitigen Interesse der Europäischen Union und der Türkei ist. Die EU und die Türkei halten daher an dieser Erklärung fest und setzen sie auch weiterhin gemeinsam um. Denn der zentrale Gedanke ist es ja, für Flüchtlinge in der Türkei angemessen Schutz zu gewährleisten und auch Perspektiven zu schaffen, sodass sie eben keine Veranlassung haben, irregulär in die EU zu migrieren.
Insgesamt ist es durch die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei gelungen, das tödliche Geschäftsmodell der Schleuser in der Ägäis wirkungsvoll zu bekämpfen. Die Zahl der illegal Einreisenden von der Türkei nach Griechenland ist erheblich zurückgegangen. Das gilt auch für die Zahl der Todesfälle in der Ägäis. Die Türkei hat 3,6 Millionen Flüchtlinge allein aus Syrien aufgenommen und versorgt sie mit Unterstützung der EU. Dafür gebührt der Türkei hohe Anerkennung.
Die Türkei hat sich in diesem Fall auch als sehr verlässlicher Partner erwiesen. Die Unterstützung durch die EU hat die Lage der in der Türkei aufgenommenen Flüchtlinge spürbar verbessert. Über 1,8 Millionen Flüchtlinge erhalten Unterstützung für den täglichen Lebensunterhalt und 660 000 Flüchtlingskinder können am Schulunterricht teilnehmen. Über 14 Millionen Arztbesuche wurden bereits durchgeführt. Das sind also sehr sinnvoll investierte Mittel.
Lammert: Dem kann ich mich nur anschließen. Keine Ergänzungen.
Frage: können Sie die Pläne der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) bestätigen, wonach sich die USA, Kanada und Norwegen an der militärischen EU-Verteidigungsinitiative beteiligen sollen? Wie bewertet das die Bundesregierung?
Adebahr: Es gibt zur Ausgestaltung von PESCO derzeit Gespräche und Pläne. Das ist ja eine neu beschlossene Initiative, die wir auch im Rahmen unserer Ratspräsidentschaft vorangebracht haben. Wenn ich Konkreteres nachreichen kann, will ich das gerne tun. Das ist allerdings auch eine Frage, die Sie in Brüssel stellen sollten und müssen.
Vorsitzender Feldhoff: Das Bundesinnenministerium hat eine Nachlieferung zum Thema Lobbyregister.
Lammert: Vielen Dank. – Ich muss mich korrigieren: Das Lobbyregister gilt ab der Ebene der Unterabteilungsleiter und nicht erst der Abteilungsleiter.
Das gibt mir die Möglichkeit, etwas grundsätzlich zu erklären. Wichtig ist, dass Entscheidungen ab der Ebene der Abteilungsleiter getroffen werden. Beamte im mittleren Dienst wirken zwar mit, aber die Grundlagen und die entscheidenden Anregungen und Ansprüche kommen von der Ebene der Abteilungsleitung. Deswegen ist es auch richtig, dass dort die Regelung gilt.
Ganz grundsätzlich gilt: Transparenz ist sehr wichtig. Deswegen begrüßt das Bundesinnenministerium ausdrücklich, dass es eine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gegeben hat und dass wir auch jetzt diese Formulierungshilfe verabschieden konnten.
SRS’in Demmer: Ich möchte noch etwas zum Thema Kommission „Zukunftszentrum für europäische Transformation und deutsche Einheit“ nachliefern. Die Bundesregierung wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, die ein detailliertes Konzept für ein solches Zentrum erarbeiten soll.
Frage: Die Aussetzung des Impfstoffs von AstraZeneca ist eine tiefgreifende Maßnahme. Bislang war der Bundesgesundheitsminister der Überbringer der schlechten Nachricht. Wird sich in diesem Zusammenhang die Bundeskanzlerin erklären, die ja schließlich ein Impfversprechen abgegeben hat, dass bis September jedem Erwachsenen ein Impfangebot gemacht werden soll? Das hängt ja möglicherweise auch damit zusammen, ob AstraZeneca wieder in den Verkehr genommen wird oder eben nicht. Wird sie sich dazu äußern, in welcher Form auch immer?
SRS’in Demmer: Die Bundeskanzlerin äußert sich ja regelmäßig, gerade in der Pandemie und zu Themen der Pandemie. Im Moment gibt es erst einmal den vorübergehenden Stopp eines der zugelassenen Impfstoffe. Wir haben darüber hinaus zum Beispiel den Impfstoff von BioNTech/Pfizer, von dem nun – das hat EU-Kommissionpräsidentin von der Leyen angekündigt – mehr Dosen in das zweite Quartal vorgezogen werden können. Es gibt also auch durchaus positive Nachrichten.
Es bleibt ganz generell dabei, dass trotz der jetzt teilweise schlechten Nachrichten bis Ende des Sommers jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden soll. Das ist weiterhin das Ziel der Bundesregierung.
Zusatzfrage: Die Bundeskanzlerin ist also für die guten Nachrichten zuständig und der Bundesgesundheitsminister für die schlechten?
SRS’in Demmer: Ich glaube, die gesamte Bundesregierung teilt die Verantwortung in der Pandemie und freut sich über gute Nachrichten. Sie arbeitet daran, dass es möglichst viele gute Nachrichten gibt und die Probleme gelöst werden.
Frage: Frau Demmer, eine Frage zum Thema externe Beratung von Ministerien. Ich hatte mich an Aussagen von Herrn Alter letztes Jahr erinnert, der ausdrücklich betont hatte, dass das Bundesinnenministerium anstrebt, deutlich weniger externe Beratung einzukaufen und auf eigene Kräfte im Haus zu setzen. Wie kommt es dann, dass ausgerechnet das Bundesinnenministerium letztes Jahr mit über 200 Millionen Euro mit Abstand die meiste externe Beratung eingekauft hat?
Lammert: Vielen Dank für die Frage. – Hier ist ganz wichtig, zu beachten, dass der deutlich überwiegende Teil der Ausgaben, die das BMI betreffen – rund die Hälfte -, Ausgaben sind, die nicht nur für das BMI, sondern die für die gesamte Bundesregierung verwendet werden.
Weiterhin ist es wichtig, zu sagen, dass der deutlich überwiegende Teil – auch wieder 53 Prozent der Ausgaben im BMI – IT-technische Bereiche betrifft: OZG-Umsetzung, Dienstekonsolidierung usw. Im Einzelhaushalt des BMI wird ein großer Teil der IT- und Digitalisierungsprojekte in der Verantwortung des Bundesbeauftragten für Informationstechnik veranschlagt. Diese Projekte werden für alle Ressorts der Bundesregierung durchgeführt. Zu nennen sind auch die IT-Konsolidierung des Bundes und die Netze des Bundes.
Wie ich zu Beginn schon gesagt habe: Es sind nicht nur Ausgaben, die allein dem BMI zugutekommen, sondern die dem BMI in seiner ressortübergreifenden Zuständigkeit zufallen.
Zusatzfrage: Welche Maßnahmen ergreifen Sie, dass die Kosten für externe Beratung an sich sinken?
Mich würde vom BMG und BMVI interessieren – Sie sind ja auch mit vielen Millionen Euro Spitzenreiter -, wie Sie es schaffen wollen, dass Sie weniger externe Beratung brauchen.
Kautz: Ich glaube, Herr Kollege, es dürfte Ihnen einleuchten, dass wir als Bundesgesundheitsministerium in einer Pandemie mehr externe Berater als vorher einschalten, oder?
Zusatz: Weiß ich nicht. Man kann die auch einstellen.
Ist das Verkehrsministerium anwesend?
Vorsitzender Feldhoff: Das Verkehrsministerium ist leider nicht anwesend. Das wird dann hoffentlich die Sache nachliefern.
Zusatzfrage: Mich würde vom BMAS interessieren, wie das BMAS es schafft, dass es im Vergleich zu den anderen Ministerien überhaupt keine externe Beratung braucht.
Chagheri: Ich kann dazu nicht sehr viel sagen, außer, dass es natürlich auf die Aufgabenbereiche ankommt und das BMAS im ganz überwiegenden Maße auf die Kräfte im eigenen Haus setzt.
Zusatz: Ich verstehe nicht, warum das Arbeitsministerium das schafft und alle anderen Ministerien nicht. Sie haben im letzten Jahr noch nicht einmal 700 000 Euro für externe Beratung ausgegeben, das Bundesgesundheitsministerium über 60 Millionen Euro, das Bundesfinanzministerium 50 Millionen Euro und das Bundesinnenministerium 200 Millionen Euro.
Chagheri: Ich kann ja nur für das BMAS sprechen.
Zusatzfrage: Beraten Sie die anderen Ministerien, wie die das so hinbekommen wie Sie?
Vorsitzender Feldhoff: Von den Besten lernen, würde ich jetzt einmal sagen, Herr Kollege. Ich glaube, wir kommen an der Stelle nicht wirklich weiter.