Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Paris, Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, Gesetzentwurf zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung, Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2000 bis 2020, Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie), COVID-19-Pandemie (Lagebericht des Bundesgesundheitsministers, Änderung der Impfverordnung, Zahl der Impfdosen, digitaler Impfpass, Verdachtsfälle der Erschleichung von Mitteln aus staatlichen Hilfsprogrammen, Entwicklung der Zahl der Zurückweisungen an der Grenze zu Tschechien, Anhebung der Inzidenzschwelle für die Rücknahme von Lockerungen durch die brandenburgische Landesregierung, Zweifel an der Schutzwirkung von FFP2-Masken in Bezug auf Aerosole, Härtefallfonds für Unternehmen, Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung), Lobbyregister, sogenannte Maskenaffäre, Wirecard-Untersuchungsausschuss, Medienberichte über das KSK
Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Lenz (BMEL), Nauber (BMG), Wagner (BMWi), Kolberg (BMF), Vick (BMI), Göpner-Reinecke (BMAS), Bönnighausen (BMJV), Routsi (BMVg)
Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
Adebahr: Guten Tag! Ich möchte Ihnen gerne ankündigen, dass Außenminister Maas morgen nach Paris zu einem Treffen mit seinen Kollegen aus Ägypten, Frankreich und Jordanien im sogenannten Münchner-Format reisen wird. Dabei steht, wie in diesem Format bisher immer, der Nahostkonflikt im Fokus. Der jordanische Außenminister Ayman Safadi ist gerade in diesen Minuten auch schon zu Besuch in Berlin. In einer Stunde wird es noch eine gemeinsame Pressekonferenz geben, die Sie bei uns in den Streams verfolgen können. Morgen werden die beiden Minister dann zusammen nach Paris fliegen.
Das ist das fünfte Treffen in diesem Kreis. Ziel dieser Gruppe ist, die Konfliktparteien im Nahostkonflikt zu konkreten und pragmatischen Schritten zu ermutigen, das Vertrauen zu stärken, das dort verloren ist, und langfristig auch den Boden für die Wiederaufnahme von direkten Gesprächen zu ebnen. Dieses sogenannte Kleeblatt ist ein besonderes Format, weil es ein inklusives ist. Das ist nämlich das einzige Format im Nahostfriedensprozess, bei dem europäische und arabische Partner an einem Tisch sitzen und bei dem man zusammen die Lage bespricht. Jeder dieser Partner hat – das wissen Sie vielleicht – ganz unterschiedliche Zugänge zu den Konfliktparteien und kann diese nutzen.
Die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und auch mit der EU ist diesem Format natürlich sehr wichtig. Deshalb wird morgen in Paris auch der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für den Nahostfriedensprozess, Herr Tor Wennesland, an den Gesprächen teilnehmen. – Vielen Dank.
StS Seibert: Zunächst lag dem Kabinett eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor, die auch beschlossen wurde. Diese Änderung ermöglicht es, dass Behörden routinemäßig Tierkadaver in Entsorgungsbetrieben kontrollieren. Durch solche Kontrollen kann man Tierschutzverstöße in den Betrieben, in denen Schweine oder Rinder gehalten wurden, besser erkennen, besser nachverfolgen. Das ist der Sinn dieser Gesetzesänderung.
Dann hat das Kabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung beschlossen. Der Koalitionsvertrag sieht ja die Gründung einer solchen Stiftung vor, die sich wissenschaftlich fundiert vor allem Fragen der gerechten Teilhabe von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, allen Bereichen unseres Lebens widmet. Trotz aller Fortschritte in den letzten Jahrzehnten gibt es weiterhin deutliche Unterschiede bei den Verwirklichungschancen von Frauen und Männern in vielen Lebensbereichen.
Es wird eine Einrichtung geschaffen, deren Aufgabe es ist, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für die Gleichstellung zu unterstützen. Darüber hinaus soll die Stiftung ein Haus der Gleichstellung sein, also ein Haus, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich auch vernetzen können. Die Stiftung soll noch in diesem Jahr als bundesunmittelbare Stiftung öffentlichen Rechts gegründet werden.
Das Kabinett hat dann über die europäische Studienreform – vielen von Ihnen unter dem Namen „Bologna-Prozess“ bekannt – gesprochen. Es wurde ein Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses zwischen 2000 und 2020 beschlossen. Der Bologna-Prozess ist ein erfolgreiches europäisches Projekt. 49 Staaten haben sich zusammengetan, um gemeinsam ihre Hochschulsysteme weiterzuentwickeln. Der Prozess hat die Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme ermöglicht, unter anderem mit der Einführung von Bachelor und Master. So konnten deutliche Fortschritte nicht nur für die gegenseitige Anerkennung von Studienprogrammen, sondern auch für deren Qualität erzielt werden.
Hier in Deutschland hat der Bologna-Prozess wie ein Katalysator für Reformen im deutschen Hochschulsystem gewirkt. In den vergangenen 20 Jahren wurde unser Hochschulsystem massiv ausgebaut. Wir haben heute mehr als 50 Prozent mehr Studierende im Vergleich zum Jahr 2000. Wir haben einen starken Ausbau auch beim akademischen Personal.
Auch für ausländische Studentinnen und Studenten sind die deutschen Hochschulen äußerst attraktiv. Das liegt an der Qualität der Ausbildung. Das liegt aber auch an der internationalen Vergleichbarkeit, der Lesbarkeit und der Anerkennung der Studienabschlüsse Bachelor und Master.
Die Bundesregierung hat mit verschiedensten Maßnahmen zu diesem Erfolg beigetragen. Ich möchte nur kurz nennen die Exzellenzstrategie oder Programme wie „Innovative Hochschule“, die Förderung der Fachhochschulen, die Stärkung der Lehre durch den Qualitätspakt Lehre, die Nachwuchsförderung und den Hochschulpakt.
Das zu diesem wichtigen bildungspolitischen Thema.
Darüber hinaus hat das Kabinett noch die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Eine erste Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wurde übrigens 2002 beschlossen. Wir sind jetzt also fast im 20. Jahr.
In die Erarbeitung der neuen Strategie sind auch die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus einem Dialogprozess eingeflossen, der seit Oktober 2019 stattgefunden hat. Wir haben diese fast 400 Seiten umfassende Strategie und eine Kurzfassung für Sie im Internet veröffentlicht.
Das Ganze dient der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die die Vereinten Nationen 2015 beschlossen haben. Die Bundesregierung zeigt mit dem heutigen Beschluss, dass wir uns dem Gedanken einer kontinuierlichen Stärkung der Nachhaltigkeit in allen Politikfeldern verpflichtet sehen. Der Bericht stellt systematisch dar, welche Aktivitäten zur Umsetzung der Strategie in der laufenden Legislaturperiode ergriffen wurden und welche weiteren geplant sind. Sechs wesentliche Transformationsbereiche sind für die Bundesregierung besonders relevant. Ich will sie kurz erwähnen: menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit, Energiewende und Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, nachhaltiges Bauen und Verkehrswende, nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme sowie schadstofffreie Umwelt.
Das wäre es dazu.
Frage (zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes): Ich habe eine Frage an das BMEL. Für eine bessere Kontrolle des Tierschutzes braucht es auch genug Kontrolleure und Kontrolleurinnen. Gibt es die Ihrer Meinung nach, und wie viele sind das in Deutschland? Wie viele Betriebe kommen auf einen Kontrolleur zu?
Lenz: Für die Kontrollen vor Ort sind die Bundesländer zuständig. Das heißt, die müssen zum einen die Betriebe kontrollieren und zum anderen jetzt auch den neuen Aspekt, wie der Regierungssprecher es gerade dargestellt hat. Die sogenannten VTN-Betriebe, also die Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte, werden jetzt zusätzlich kontrolliert. Es gibt also einen zusätzlichen Hebel, einen zusätzlichen Anhaltspunkt, um zu schauen, wo möglicherweise Verstöße gegen das Tierschutzgesetz stattfinden. Die Ministerin hat es so ausgedrückt: Es besteht kein Gesetzesdefizit, sondern ein Kontrolldefizit. Wie gesagt: Dafür sind die Länder zuständig.
Wenn ich konkrete Zahlen dazu haben sollte, wenn wir die im Ministerium aus den Ländern gesammelt haben sollten, dann reiche ich das gerne nach.
Zusatzfrage: Warum wurde erst jetzt beschlossen und nicht schon vor 10 oder 20 Jahren, dass dort kontrolliert wird?
Lenz: Warum das vorher nicht beschlossen wurde, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir jetzt einen weiteren Hebel eingesetzt haben. Es gibt eine Studienlage dazu, dass genau in diesen Betrieben möglicherweise Rückschlüsse gezogen werden können, wenn dort Kadaver angeliefert werden, wo es Brüche oder Sonstiges gibt. Da hat man, wie gesagt, einen weiteren Ansatzpunkt, um zu schauen, ob in den Haltungsbetrieben – dort, woher die Kadaver kommen – Tierschutzverstöße stattgefunden haben. Das ist einfach ein weiterer Ansatzpunkt. Damit geben wir den Kontrolleuren mehr an die Hand, um für den Tierschutz zielgerichteter noch mehr zu tun.
StS Seibert: Das Thema Corona hat in der Kabinettssitzung selbstverständlich auch eine breite Rolle gespielt. Zunächst gab es einen Lagebericht des Bundesgesundheitsministers, wie immer. Ich möchte nur einige Worte dazu sagen.
Wir alle wissen: Durch eine große gemeinsame Kraftanstrengung ist es uns in Deutschland gelungen, im Winter die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu senken. Nun ist diese Senkung seit einiger Zeit gebremst. Derzeit haben wir eine Stagnation – man könnte auch sagen: eine leicht steigende Tendenz – bei den Infektionszahlen. Die Inzidenz liegt aktuell bei etwa 65, wobei es regional weiterhin große Unterschiede gibt.
Ich möchte auf drei positive Entwicklungen eingehen, weil das Entwicklungen sind, die das Ergebnis einer wirklich gemeinsamen nationalen Kraftanstrengung sind, und es lohnt, sie gelegentlich hervorzuheben.
Die Infektionszahlen, also die Inzidenz, liegt in Deutschland weiterhin im unteren Drittel der europäischen Länder. Das ist für ein Land, das weder eine Insel noch eine Randlage hat, sondern stattdessen mitten in diesem Kontinent liegt, mit all seinen Vernetzungen, eine gewisse Leistung.
Sehr erfreulich ist die Entwicklung bei den alten und ältesten Menschen. Da ist die Zahl der Infektionen ganz erheblich zurückgegangen. Die Inzidenz bei den über 60-Jährigen liegt aktuell bei knapp 44. Es zeigen sich also ganz klare Effekte der Strategie, zuerst diejenigen zu impfen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf haben.
Erfreulich ist weiterhin, dass die Zahl derjenigen, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, in der Tendenz weiter zurückgeht. Derzeit sind knapp 2800 Menschen auf den Intensivstationen. Auch die Zahl der täglich gemeldeten Todesfälle – wenn auch noch immer erschreckend hoch – ist doch deutlich geringer als im Winter. Das sollten wir uns gelegentlich als einen gemeinsamen Erfolg vor Augen führen – bei allem, was noch nicht zufriedenstellend oder manchmal auch zu langsam läuft.
Das Kabinett hat sich heute auch ausführlich mit dem Thema Impfen beschäftigt. Der Gesundheitsminister, Jens Spahn, hat von der neuen Impfverordnung berichtet, die er heute unterzeichnet und die vor allem in drei Punkten wichtige Veränderungen vorsieht: erstens bei der Verlängerung der Intervalle zwischen erster und zweiter Impfung, zweitens bei der Freigabe von AstraZeneca für Menschen auch jenseits der 65 Jahre und drittens die Ermöglichung von sogenannten Riegel- oder Ringimpfungen, um zum Beispiel in besonders betroffenen Grenzregionen mit extrem hoher Inzidenz vorgehen zu können. Zu allen diesen Punkten kann das Gesundheitsministerium bei Interesse sicherlich noch genauer Auskunft geben.
Dann ging es um den Stand der Lieferungen im ersten Quartal, in dem wir ja noch immer sind, und um die Erwartungen für das bevorstehende zweite Quartal. Zusammengefasst kann man sagen: Im ersten Quartal werden wir die erwarteten und die vereinbarten Lieferungen bekommen, sogar etwas mehr.
Für das zweite Quartal werden die Liefermengen dann beständig aufwachsen. Da ist es wichtig, dass man in den Erwartungen realistisch ist. Eine Zahl von 10 Millionen Dosen pro Woche, die gelegentlich in der Diskussion ist, erreichen wir sicher nicht im April, eher im Juni. Im April sollen die wöchentlich zur Verfügung stehenden Dosen von 3 auf fast 5 Millionen aufwachsen. Bei BioNTech haben wir präzisere Zahlen. Bei Moderna und AstraZeneca haben wir keine wochengenauen Vorgaben. Da sind das jetzt die Zahlen aus der Modellierung.
Klar ist aber: Im April nimmt die Impfkampagne weiter deutlich an Fahrt auf. Sie erreicht immer weitere Bevölkerungsgruppen. Trotzdem werden wir noch nicht in einer Situation sein, in der sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen unbegrenzte Mengen zur Verfügung stehen. Das ist wichtig, wenn jetzt die Frage zu entscheiden ist, wann genau die Arztpraxen breit in das Impfgeschehen einbezogen werden sollen. Die niedergelassenen Ärzte – das ist absolut klar – können da einen ganz wichtigen Beitrag leisten; denn sie haben die Erfahrung, und sie haben die Kenntnis für ihre Patienten. Aber je nachdem, wann der Übergang erfolgt, kann dies am Anfang mit Kleinen Mengen für die Arztpraxen verbunden sein. Das muss allen klar sein.
Jetzt ist die Frage: Bei welcher Menge Impfstoff soll ein Deckel für die Impfzentren liegen, und wie viel geht dann in die Praxen? – Das ist eine ganz praktische Frage, die es zu lösen und zu beraten gilt. Die Gesundheitsministerkonferenz wird zu dieser Frage eine Empfehlung an die Ministerpräsidentenkonferenz erarbeiten. Auf dieser Grundlage wird die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ganz zeitnah darüber beraten. Auch dazu kann vielleicht das BMG gleich noch mehr sagen.
Das wäre es erst einmal.
Frage: Herr Seibert, laut der EU-Kommission hat BioNTech/Pfizer angekündigt, kurzfristig 4 Millionen zusätzliche Impfdosen in den nächsten zwei Wochen an die EU zu liefern. Das bedeutet, dann wären das etwa 740 000. Wird die Bundesregierung diese Option ziehen – das müssen Sie ja -, und wie ist insgesamt der aktuelle Stand bei genutzten und nicht genutzten Dosen? Wächst mit den 740 000 dann noch einmal der Impfstau, oder fließt das ab?
StS Seibert: Zum Verbrauch der vorhandenen Dosen wird sich die Kollegin sicher gleich äußern.
Was die im Grunde erfreuliche Nachricht, die die Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen angekündigt hat, dass es zusätzliche BioNTech-Lieferungen geben wird, betrifft, ist das ein Punkt, der dann auch zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten sehr zeitnah zu beraten ist, wie wir damit in Deutschland umgehen.
Zusatzfrage: Aber die Frage war ja, ob die Bundesregierung diese Option erst einmal zieht, also dass die 740 000 überhaupt gesichert sind. Die nächsten Beratungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten sind ja erst am 22.
StS Seibert: Deswegen sage ich auch: sehr zeitnah. Es gibt ja auch die Möglichkeit von Beratungen vor dem 22. zu konkreten Punkten.
Zusatzfrage: Haben Sie denn da schon einen Termin?
StS Seibert: Nein, aber zeitnah.
Zusatzfrage: Vorher gibt es kein „Wir ziehen die Option“?
StS Seibert: Ich habe jetzt über die nächste anstehende Beratung zu den Themen, die ich genannt habe, gesprochen, nämlich die Frage: Wann ist genau der Übergang in die Arztpraxen zu organisieren, und was ist dabei praktisch zu beraten? – Dazu wird es, wie ich es gesagt habe, eine Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz an die MPK geben. Mit der werden sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten dann sehr zeitnah, also vor dem 22., auseinandersetzen. Bei dieser Gelegenheit ist dann auch zu beraten, wie mit den angekündigten zusätzlichen BioNTech-Lieferungen umgegangen wird. Aber vielleicht kann das Gesundheitsministerium schon mehr dazu sagen.
Nauber: Nein, dazu kann ich noch nicht mehr sagen.
Sie hatten aber noch nach den Impfdosen gefragt. Dazu würde ich gerne auf unser Dashboard verweisen. Dort haben wir immer die aktuelle Zahl der ausgelieferten Impfdosen, so wie sie an die Bundesländer ausgeliefert worden sind, und auch die Zahl der verimpften Dosen tagesaktuell aufgeführt. Das wird sogar zum Teil mehrfach am Tag aktualisiert. Das können Sie dort ganz transparent nachvollziehen, auch aufgeschlüsselt nach Herstellern.
Frage: Herr Seibert, Sie haben die von Herrn Scholz genannte Zahl von 10 Millionen Impfungen pro Woche um zwei Monate auf Juni zurückgeschoben. Wie viele erwarten Sie denn im April und Mai?
StS Seibert: Ich habe sie nicht zurückgeschoben. Für April war nie mit 10 Millionen pro Woche zu rechnen. Darauf habe ich lediglich für April und Mai hingewiesen. Für April habe ich jetzt ja Zahlen genannt.
Frage: Ich möchte beim Gesundheitsministerium etwas nachfragen. Wenn ich Herrn Seibert richtig verstehe, wird es heute nur eine Empfehlung geben. Das heißt, die Gesundheitsminister werden heute keine Klarheit darüber schaffen, wann die Hausärzte tatsächlich in das Impfen einbezogen werden. Habe ich das richtig verstanden?
Nauber: Es ist das Anliegen des Bundesgesundheitsministers, dass Bund und Länder in dieser Frage gemeinsam agieren. Deshalb hat er auch im Kabinett dafür geworben, dass die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder heute einen Vorschlag für die Ministerpräsidenten erarbeiten, über den diese dann zeitnah entscheiden. Unser Ziel ist es weiterhin, dass Anfang April mit dem Impfen in den Arztpraxen begonnen wird. Dabei suchen wir eine bundeseinheitliche Lösung, um die bekannte Infrastruktur über den Großhandel und die Apotheken zu nutzen. Die Impfzentren sollen parallel weiterarbeiten. Vereinbarte Termine bleiben erhalten. Über Details wird heute Nachmittag die Gesundheitsministerkonferenz beraten.
Zusatzfrage: Ursprünglich war ja einmal gedacht, dass sich die Gesundheitsminister einigen könnten. Wo liegt das Problem, sodass das jetzt nicht möglich ist? Wollen die Länder später oder früher mit den Hausärzten beginnen?
Nauber: Ich habe Ihnen dazu jetzt gesagt, was ich dazu sagen kann.
Frage: Ich würde gerne noch einmal nach der von Herrn Seibert angesprochenen Veränderung der Impfverordnung fragen, was die Aufhebung der Prioritätenliste für die besonders belasteten Grenzregionen angeht. Gilt dort nach dem Ermessen der dann zuständigen Länder oder Gesundheitsämter gar keine Priorisierung mehr? Können dann also sozusagen ein- und auspendelnde Menschen ohne Blick auf eine Zugehörigkeit zu einer Prioritätengruppe geimpft werden, oder wie soll das in der Praxis funktionieren?
Nauber: Grundsätzlich sind die Priorisierungen schon weiterhin wichtig und sollen auch eingehalten werden. Der Minister hat sich dazu heute im „ZDF-Morgenmagazin“ geäußert und hat gesagt: Menschenleben zu retten, ist keine Bürokratie. – Es gibt aber eben die Möglichkeit, in einer Grenzregion, zum Beispiel an der Grenze zu Tschechien, sogenannte Schutzriegel – so hat er das heute Morgen genannt – einzuziehen. Damit sich das Virus eben nicht weiter in das Landesinnere ausbreiten kann, kann in solchen Landkreisen dann ein breiterer Bevölkerungskreis geimpft werden. Das kann das Bundesland dann sozusagen entscheiden.
StS Seibert: Es entspricht, wenn ich das sagen darf, auch dem Beschluss von Bund und Ländern vom 3. März, dass es eben in diesen ganz extrem betroffenen Grenzregionen möglich ist, diese Impfungen stark auszuweiten und sogenannte Ringimpfungen – das andere Wort ist „Riegelimpfungen“ – vorzunehmen.
Frage: Auch wenn es nervt: Ich bin gerade aufgestanden. Vielleicht stehe ich auch auf der Leitung. Aber, Herr Seibert, ich habe immer noch nicht verstanden, ob die Bundesregierung nicht prophylaktisch vor dem Gespräch mit den Ministerpräsidenten die Option zieht, 740 000 Impfdosen noch in den nächsten zwei Wochen bekommen zu können, oder ob das tatsächlich erst bei dem Gespräch mit den Ministerpräsidenten entschieden wird.
StS Seibert: Nein, bei dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten wird entschieden werden, wie mit dieser neuen, zur Verfügung stehenden Menge von Impfdosen im Sinne der Verteilung umgegangen wird.
Zusatz: Das heißt, Sie ziehen die Option. Sie sagen also nicht „Wir wollen die nicht haben“.
StS Seibert: Ich denke nicht, dass wir in einer Situation sind, in der wir zusätzliche Impfdosen ablehnen würden.
Frage: Noch einmal an das Gesundheitsministerium bezüglich der Grenzregionen: Mir ist nicht ganz klar, was das jetzt bedeutet. Mit Sachsen ist also die Vereinbarung getroffen worden, dass die das machen können. Können die Länder das jetzt ohne Rücksprache mit Herrn Spahn oder Ihnen einfach für ihre Grenzregionen beschließen?
Ist das Gesundheitsministerium dafür, dass diese betroffenen Länder extra Impfdosen bekommen, oder müssen sie für diese Verlagerung von Impfdosen an die Grenze dann Impfdosen aus anderen Teilen des Landes abziehen?
Nauber: Was dieses Verfahren angeht, mache ich mich gerne noch einmal konkret schlau und schaue, ob ich Ihnen dazu etwas nachliefern kann. Fakt ist: Es ist möglich, diese Impfungen breiter vorzunehmen. Das hat der Minister heute Morgen im „ZDF-Morgenmagazin“ auch selbst noch einmal so gesagt. Wenn ich Details nachliefern kann, dann werde ich das gerne machen.
Zusatz: Das wäre gut, weil die Impfdosen ja irgendwo herkommen müssen.
Frage: Dürfen die Bundesländer die Impfreihenfolge ändern, ohne dass die Impfverordnung bereits formal geändert wurde?
Nauber: Inwiefern ändern? – Die Priorisierungen sind weiterhin einzuhalten; das hat der Minister heute Morgen noch einmal betont.
StS Seibert: Gleichzeitig hat es immer eine gewisse Flexibilität gegeben, damit im Einzelfall zum Beispiel Impfstoff nicht weggeworfen werden muss, und so wird das ja auch praktiziert. Trotzdem bleibt der grundlegende Maßstab das, was es an Priorisierungen gibt.
Frage: Zum digitalen Impfpass, der unter anderem von IBM entwickelt werden soll: Es gibt viel Kritik von Experten, die sich fragen, warum man sich dabei an IBM wendet. Können Sie einmal sagen, warum Sie sich für IBM entschieden haben?
Nauber: Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass das BMG beabsichtigt, IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle, also insgesamt vier Unternehmen, mit der Entwicklung einer Impfpass-App zu beauftragen. Die Stillhaltefrist bis zum Vertragsabschluss beträgt noch zehn Tage.
Zusatzfrage: Das beantwortet jetzt aber nicht meine Frage, warum IBM mit einbezogen wird.
Diese Daten in dieser App sollen ja auch irgendwie anonymisiert werden. Wie soll das funktionieren? Was hat das überhaupt mit Blockchain zu tun?
Nauber: Das kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht beantworten.
Zusatzfrage: Können Sie es nachreichen?
Nauber: Ich schaue gerne, was ich tun kann.
Zusatz: Das ist doch Ihr Projekt. Da müssen Sie doch etwas nachreichen können!
Nauber: Ich schaue gerne, was ich Ihnen diesbezüglich nachreichen kann.
Frage: Wie groß ist der Schaden, der durch Betrug beim Abrufen von Wirtschaftshilfen entstanden ist?
Frage: Wie genau wurde der Betrug organisiert, und über welche Schadenshöhe sprechen wir konkret?
Wagner: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir jetzt auch noch einmal die Gelegenheit, das Thema einzuordnen. Ich möchte vielleicht noch einmal vorwegschicken, was der aktuelle Stand ist. Es besteht in einigen Fällen – das kann ich also bestätigen – der Verdacht, dass unrechtmäßig Geld aus staatlichen Coronahilfsprogrammen erschlichen wurde. Es ist sehr, sehr schade und sehr bedauerlich, dass durch einige wenige versucht wurde, die Not unserer Unternehmen in der Coronakrise auszunutzen und sich so die dringend benötigten Hilfsmittel zu erschleichen. Es ist leider so, dass tatsächlich einige wenige mit wirklich erheblicher krimineller Energie vorgegangen zu sein scheinen. Diese hohe kriminelle Energie einiger weniger und diese Machenschaften gibt es leider, und das lässt sich leider auch nie komplett ausschließen.
Wir als Bundeswirtschaftsministerium haben bereits am vergangenen Freitag, den 5. März, auf unserer Homepage darüber informiert. Wir haben selbstverständlich sofort nach Erlangung der Kenntnis von Unregelmäßigkeiten alle zuständigen Stellen und strafrechtlichen Ermittlungsbehörden informiert. Die Ermittlungen laufen auch. Ich bitte um Verständnis, dass wir Ihnen in Anbetracht der laufenden Ermittlungen und auch, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, keine Details dazu nennen können, wie die vermuteten Verdachtsfälle genau gelagert sind. Das Gleiche gilt auch bezüglich der Schadenshöhe. Alle Stellen sind jetzt dabei, den Sachverhalt aufzuklären und zu ermitteln.
Vielleicht kann ich auch noch einmal kurz darauf eingehen, was das aktuell für Konsequenzen hat. In der Berichterstattung ist teilweise gesagt worden, dass ein Großteil der Auszahlungen gestoppt worden sei. Das ist nicht der Fall. Ich möchte vielleicht noch einmal kurz sagen, wo wir uns gerade befinden: Die regulären Auszahlungen der Hilfen finden weiterhin vollständig statt. Das betrifft die Überbrückungshilfe II, das betrifft die Novemberhilfe, es betrifft die Dezemberhilfe und es betrifft die Neustarthilfe, die eben im regulären Fachverfahren durch die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder ausgezahlt werden. Betroffen sind derzeit die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III, die November- und die Dezemberhilfe, die eben aufgrund rechtlich notwendiger Sicherheitsmaßnahmen vorläufig einer Prüfung unterzogen wurden und kurzfristig angehalten werden. Die Abschlagszahlungen sollen aber in Kürze wieder zur Verfügung stehen.
Vielleicht weise ich auch darauf hin, dass gerade hinsichtlich der November- und Dezemberhilfen, glaube ich, bereits mehr als 96 Prozent der Abschlagszahlungen ausgezahlt sind. Vielleicht erst einmal so viel.
Bezüglich der konkreten Fragen bitte ich wie gesagt um Verständnis dafür, dass wir im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen keine Einzelheiten nennen können.
Frage: Herr Wagner, könnten Sie uns vielleicht einmal in einigen Sätzen schildern, wann im Verlaufe des Prüfprozesses die Abschläge ausgezahlt werden, also in welcher Phase? Wird erst einmal gezahlt und dann geprüft, oder geht das parallel vor sich?
Wagner: Wir haben ein Verfahren. Ich gehe vielleicht gleich noch einmal darauf ein, wie die Sicherheitsvorkehrungen bezüglich der Coronahilfen sind. Wir haben ein Verfahren, das zuerst Vorab-Abschlagszahlungen vorsieht – das sind Teilzahlungen -, und dann folgt das Fachverfahren. Wichtig ist, und deswegen komme ich vielleicht zuerst einmal auf die Sicherheitsmaßnahmen zu sprechen, die wir ja auch ständig weiterentwickelt haben, um die Hürden für den Missbrauch zu erhöhen: Diese bundesweite digitale Antragsplattform, über die sowohl die Abschläge als auch die ganzen Hilfen beantragt werden, ist seit Juli 2020 in Betrieb und hat bereits mehr als eine Million Anträge erfasst. Wir halten dazu auch seit dem Frühjahr 2020 kontinuierlichen und ganz engen Kontakt zum Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, um Betrugsfälle eben leichter ermitteln zu können und auch präventiv aufdecken zu können. Hinweisen auf Verdachtsfälle wird selbstverständlich immer sofort nachgegangen.
Zur Missbrauchsvorbeugung haben wir in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, dem BMF, und nach einer erfolgten Gefährdungsanalyse verschiedene Hürden eingezogen. Ich glaube, das Allerwichtigste ist es, dass wir immer dann, wenn es um hohe Summen geht – das heißt, wenn es nicht um Soloselbstständige geht -, einen sogenannten prüfenden Dritten einschalten. Das sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Die können sich auch nicht einfach so registrieren, sondern für die ist noch einmal die weitere Sicherheitsschleife eingezogen worden, dass sich diese prüfenden Dritten registrieren und gleichzeitig im Rahmen des jeweiligen Berufsregisters authentifizieren müssen. Das wird noch einmal mit Steuerberatern und den Anwaltskammern abgeglichen. Derzeit sind 46 000 auf unserer Plattform registriert. Nach der Registrierung erhalten die postalisch noch einmal eine PIN, um sicherzustellen, dass diese Adresse, die angegeben wird, auch tatsächlich stimmt. Das ist eine weitere Sicherheitsschleife. Erst nach Freigabe der Registrierung kann der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann eben überhaupt diese Anträge für Unternehmen einreichen.
Nach der Antragstellung gibt es dann eben ein zweistufiges Verfahren. Das umfasst zunächst einmal das beschleunigte Verfahren bei der Abschlagsprüfung – das betrifft die Vorab-Teilzahlungen – mit vorgegebenen Prüfkriterien. Dann folgt sozusagen das eigentliche Prüfverfahren, das sogenannte Fachverfahren, dass dann eben durch die zuständigen Länder durchgeführt wird.
Nach dem Antragseingang und für die Auszahlung der Abschlagszahlungen werden verschiedene identitätsprüfende Schritte durch einen automatisierten Datenabgleich vorgenommen. So werden eine ELSTER-Zertifizierung (akustisch unverständlich) sowie die Steuer-ID bei den Finanzämtern und die IBAN-Daten verlangt, über die die Identitätsfeststellung durch Datenabgleich mit dem Finanzamt mit Eingang der Antragstellung wiederum automatisch erfolgt. Der Algorithmus betrachtet aber auch digitalisiert die vorgegebenen Prüfkriterien und erstellt sozusagen einen Fraud-Index, wenn Auffälligkeiten auftauchen, zum Beispiel die gleiche Antragssumme in einer Vielzahl von Fällen, die gleiche Identität in einer Vielzahl von Fällen oder ähnliche Vorkommnisse. Bei höheren Abschlagszahlungen wird zudem noch einmal eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung durchgeführt.
Im regulären Antragsverfahren durch die Bundesländer – dies vielleicht auch noch einmal ergänzend – findet zusätzlich auch noch eine umfassende Prüfung der Antragsdaten vor der Auszahlung und der Festsetzung der Gesamtsumme der Wirtschaftshilfen statt. Darüber hinaus erfolgt in Bezug auf alle – auch auf die über die prüfenden Dritten eingereichten – Anträge auch noch eine Schlussabrechnung, bei der die Antragsdaten nochmals mit den tatsächlichen Entwicklungen abgeglichen werden.
Da ist jedenfalls eine Vielzahl von Sicherheitsstufen eingebaut, um das Erschleichen von Mitteln möglichst auszuschließen. Leider ist es nie auszuschließen, dass auch solche Sicherheitsvorkehrungen durch erhebliche kriminelle Energie umgangen werden, und genau das ermitteln wir derzeit.
Frage: Wann wird der Stopp der Abschlagszahlungen wieder aufgehoben?
Frage: Wann werden die Zahlungen wieder aufgenommen?
Wagner: Gestoppt sind derzeit ja die Abschlagszahlungen, nicht die regulären Auszahlungen. Ich kann Ihnen jetzt kein Datum nennen. Ziel ist, dass wir in den nächsten Tagen die Abschlagszahlungen wieder aufnehmen können.
Frage: Herr Wagner, für mich klingt das ein bisschen nach einem Widerspruch, weil Sie sagen, es seien wenige, die diese kriminelle Energie gehabt hätten, aber es wurden gleich alle Abschlagszahlungen gestoppt. Vielleicht könnten Sie das aufklären.
Warum ist jetzt noch nicht alles von den November- und Dezemberhilfen ausgezahlt?
Wagner: Zu den Abschlagszahlungen: Die wurden gestoppt, weil das eine vorläufige Sicherheitsmaßnahme ist, die rechtlich notwendig ist, um eben zu überprüfen, welche Anträge gegebenenfalls missbräuchlich gestellt werden. Wir wollen damit wie gesagt in Kürze wieder starten. Aber natürlich muss man das in dem Fall dann komplett stoppen, weil man ja nicht weiß, welcher Antrag jetzt sozusagen missbräuchlich ist oder nicht. Deshalb mussten wir, und das war rechtlich auch so notwendig, jetzt vorübergehend die Abschlagszahlungen komplett stoppen. Diesen Zeitraum wollen wir wie gesagt so kurz wie möglich halten. Wir arbeiten alle mit Hochdruck daran, dass wir die Auszahlungen in Kürze wieder starten können. Noch einmal: Die regulären Auszahlungen sind davon nicht betroffen.
Zu den November- und Dezemberhilfen: 96 Prozent der Abschlagszahlungen sind, glaube ich, wie gesagt mittlerweile ausgezahlt worden. Wo genau die restlichen Prozente liegen, kann ich nicht ganz sicher sagen. Die Abschlagszahlungen werden in der Regel innerhalb relativ kurzer Zeit ausgezahlt. Meiner Kenntnis nach sind das wenige Tage. Es kann natürlich sein, dass einige Fälle ein bisschen komplizierter gelagert sind und vielleicht Daten fehlen, die nachgereicht werden müssen. Aber das Verfahren an sich ist so – diese 96 oder 97 Prozent sind ein Wert, den es auch schon relativ lange gibt -, dass wir innerhalb relativ kurzer Zeit nach Beginn der Abschlagszahlungen den Wert von 90 Prozent erreicht haben, und jetzt gibt es noch einen Kleinen Rest, der vermutlich darauf zurückzuführen ist, dass die Fälle etwas komplizierter gelagert und eben nicht einfach zu bearbeiten sind.
Auch für die Abschlagszahlungen gilt, dass wir natürlich eine genaue Prüfung nach verschiedenen Kriterien vornehmen und dass offensichtlich noch Prüfungsbedarf besteht.
Frage: Ich möchte zu dem Thema neben dem Wirtschaftsministerium auch das Finanzministerium fragen.
Herr Wagner hat dankenswerterweise sehr ausführlich geschildert, was an Sicherheitsnetzen auch bei der Prüfung dieser Anträge stattfindet. Gleichwohl gab es die Diskussion, ob man das nicht über die Steuerberater, Anwälte oder andere laufen lassen sollte, sondern möglicherweise über die Finanzämter. Gibt es bei Ihnen Überlegungen – wenn nicht, warum nicht -, dieses Antragsverfahren dahingehend zu verändern, dass man das nicht mehr über die Steuerberater macht, sondern über die Finanzämter?
Kolberg: Das Bundeswirtschaftsministerium hat eben ausführlich darüber Auskunft gegeben, wie wir sicherstellen, dass die Hilfen bei denen ankommen, die sie wirklich brauchen, und wie wir als Bundesregierung gegen Betrug vorgehen. Die Prüfung durch Dritte ist solch ein Punkt, um genau das sicherzustellen. Außerdem hat das BMWi ausdrücklich und zu Recht darauf hingewiesen, dass auch ein automatischer Abgleich mit den Daten der Länderfinanzverwaltungen erfolgt, um eine weitere Sicherheitsmaßnahme einzufügen.
Über die Frage, ob man die ganze Bearbeitung grundsätzlich durch die Finanzämter machen lässt, hat man immer wieder diskutiert. Damals, als diese Frage anstand, hat man sich aus vielerlei Gründen dagegen entschieden, unter anderem deshalb, weil die Ämter für die Verwaltung von Steuern zuständig sind, neue technische Programme für eine Vielzahl unterschiedlicher Länderfinanzverwaltungen hätten entwickelt werden müssen usw., was auch nicht zu einer Beschleunigung der ganzen Maßnahme beigetragen hätte. Deswegen hat man sich damals dagegen entschieden. Es gibt auch keine Überlegung, jetzt, mitten in den Hilfszahlungen, zu einer anderen Lösung zu kommen.
Zusatzfrage: Sieht das BMWi dies genauso? Gibt es also keine Diskussion darüber, ob man diese Fälle, die es ja offensichtlich gibt, jetzt zum Anlass nimmt, etwas zu ändern?
Wagner: Ich kann dem nicht mehr hinzufügen. Das Verfahren ist so, wie ich es dargestellt habe. Die Sicherheitsverfahren laufen. Es ist sicherlich nicht sehr sinnvoll, das im laufenden Programm noch einmal komplett neu aufzusetzen.
Frage: Sind auch die Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III gestoppt, oder laufen sie weiter?
Wagner: Die Abschlagszahlungen sind derzeit gestoppt. Das betrifft auch die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sowie die November- und Dezemberhilfen.
Frage: Herr Wagner, offenbar bestand der Missbrauch darin, dass sich unbekannte Dritte mit falscher Identität bei Ihnen als prüfende Unternehmen für andere, real existierende Firmen haben registrieren lassen und dass dann das Geld, das an sie gezahlt wurde, nicht an die Firmen weitergeleitet wurde, sondern bei den Betrügern gelandet ist.
Bedeutet das, dass Sie nicht sorgfältig genug nachgeprüft haben, wer sich bei Ihnen registrieren lässt? Denn ansonsten hätte das ja auffallen müssen.
Wagner: Ich habe Ihnen ja schon kurz dargestellt, wie unser Sicherheitsnetz funktioniert. Es hat mehrere Stufen. Klar ist – das habe ich am Anfang gesagt -, dass es leider immer Fälle gibt, in denen Personen mit erheblicher krimineller Energie vorgehen und es mit dieser erheblichen kriminellen Energie schaffen, sich sozusagen Leistungen zu erschleichen. Das lässt sich leider nie zu wirklich hundert Prozent ausschließen. Wir haben sehr, sehr viel dafür getan, das auszuschließen. Jetzt gibt es aber den Verdacht, dass, wie gesagt, erhebliche kriminelle Energie dafür aufgewandt wurde, unsere Sicherheitsmaßnahmen teilweise zu umgehen.
Zu den Details laufen jetzt, wie gesagt, Ermittlungen, und wir prüfen das.
Zusatzfrage: Meine Frage zielte auf Folgendes ab: Ist es also nicht so, dass real existierende Firmen versucht hätten, unberechtigt Gelder abzuschöpfen, sondern so, dass sich Betrüger dazwischen gehängt und gesagt haben: „Wir sind Prüfer; wir beantragen Geld für andere Unternehmen“, und sozusagen einfach eine Art von Phishing, wenn man das so sagen will, betrieben haben? Ist das der Vorgang, um den es sich real handelt?
Wagner: Ich hatte die Frage verstanden. Allerdings ist uns wichtig, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Details darüber sagen, wie die Fälle gelagert sind, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Das wird jetzt ermittelt, und wir bitten um Verständnis dafür, dass wir während der laufenden Ermittlungen dazu keine Einzelheiten bekanntgeben können.
Frage: Wir haben eben schon über die Grenzregionen gesprochen. Frau Vick, vielleicht können Sie uns neue Zahlen über die Kontrollen an der Grenze zu Tschechien nennen. Dort hat es am Anfang eine relativ hohe Zahl an Zurückweisungen gegeben. Können Sie uns sagen, wie sich das in den letzten Tagen entwickelt hat? Kommt es überhaupt noch vor, dass Menschen aus Tschechien zurückgewiesen werden, wenn sie hierher einreisen wollen?
Vick: Die Zahlen mit Stand vom 4. März sind:
An der Grenze zwischen Tschechien und Bayern wurden 171 489 Personen kontrolliert. Dabei gab es 16 804 Verstöße gegen die digitale Einreiseanmeldung, 8227 Verstöße gegen die Testpflicht und 16 250 Abweisungen.
An der Grenze zwischen Tschechien und Sachsen wurden 58 323 Personen kontrolliert. Dabei gab es 11 344 Verstöße gegen die digitale Einreiseanmeldung, 5158 Verstöße gegen die Testpflicht und 12 795 Abweisungen.
An der Grenze zu Tirol wurden 122 806 Personen kontrolliert. Dabei wurden 11 627 Verstöße gegen die digitale Einreiseanmeldung und 3656 Verstöße gegen die Testpflicht festgestellt, und es gab 7397 Abweisungen.
Zusatzfrage: Diese Zahlen sind vom 4. März. Von daher habe ich die Bitte an Sie, doch noch aktuellere Zahlen nachzuliefern. Denn mir ging es auch um den Trend, darum, ob Zurückweisungen, die ja möglicherweise in der Anfangszeit stattgefunden haben, jetzt überhaupt noch stattfinden. Es wäre gut, wenn man das noch klären könnte.
Frage: Auf dem Gipfel in der vergangenen Woche wurde beschlossen, eine Inzidenz von 100 als Auslöser für die Notbremse zu nehmen. Wenn diese Inzidenz an mehreren aufeinander folgenden Tagen erreicht wird, dann sollten alle Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Jetzt hat Brandenburg diesen Wert eigenmächtig verdoppelt und will das erst ab einer Inzidenz von 200 machen.
Wurde das im Kabinett diskutiert?
Wie sieht es der Bund an, dass ein einzelnes Bundesland sozusagen die gemeinsame Linie verlässt, Herr Seibert?
StS Seibert: Nein, im Bundeskabinett war das kein Thema.
Ich will den Beschluss vom vergangenen Mittwoch vielleicht noch einmal einordnen. Er war von dem Gedanken getragen, dass es schrittweise Öffnungen geben soll, dass uns diese Schritte aber eben nicht zurück in einen noch schlimmeren Verlauf der Pandemie führen sollen. Deswegen war allen Beteiligten bewusst, dass wir mit den Beschlüssen durchaus an die Grenze dessen gehen, was unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes verantwortbar ist.
Der vergangenen Mittwoch gefasste Beschluss trägt genau dieser schwierigen Balance Rechnung: Öffnungsschritte, die vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region abhängen, gleichzeitig eine Notbremse, nämlich die Inzidenz von 100, um ein unkontrolliertes Hochschnellen der Infektionszahlen zu verhindern.
Die Umsetzung – das ist immer so – obliegt bekanntermaßen den Ländern.
Zusatzfrage: Wie ist denn aber die Meinung der Kanzlerin dazu? Ich glaube, sie hat mit Herrn Woidke telefoniert, nachdem Brandenburg gesagt hat: Uns interessieren nicht die 100, wir setzen es auf 200 hoch. – Wie reagiert die Kanzlerin auf diese einseitige Aussetzung der gemeinsamen Linie?
StS Seibert: Über die Kommunikation der Kanzlerin mit dem brandenburgischen Ministerpräsidenten, die vertraulich ist, kann ich hier keine Auskunft geben. Ich habe für die Bundesregierung und auch für die Bundeskanzlerin noch einmal erklärt, warum diese Notbremse aus unserer Sicht richtig und notwendig ist. Die Umsetzung obliegt den Ländern.
Frage: Herr Seibert, Sie haben gesagt, dass man mit den Beschlüssen an die Grenze dessen gegangen sei, was aus Sicht des Gesundheitsschutzes noch verantwortbar sei. Auch wenn Sie das Handeln einzelner Landesregierungen jetzt nicht kommentieren wollen, ist man aber doch anscheinend, wenn man sich nicht an die Beschlüsse hält, also mit einer Inzidenzschwelle von 200, über diese Grenze des Verantwortbaren hinausgegangen, oder nicht?
StS Seibert: Wie genau die Zahl 200 in die brandenburgischen Pläne einzuordnen ist, das müssten Sie wirklich in Potsdam bei der dortigen Regierung erfragen. Ich kann jetzt für die Bundesregierung nur noch einmal darlegen – das habe ich getan -, warum wir die Dualität von Absicherung auf der einen Seite und Öffnung auf der anderen Seite, die sich wie ein roter Faden durch die Beschlüsse zieht, für richtig und verantwortbar halten.
Frage: Frau Nauber, laut Stiftung Warentest und DEKRA weisen Millionen von FFP2-Masken nicht die notwendige Schutzwirkung in Bezug auf Aerosole auf. Die Zeitung „WELT“ schreibt, dass 8,5 Millionen Masken vom Gesundheitsministerium in Umlauf gebracht worden seien, die diese Mindestanforderung nicht erfüllten.
Was planen Sie zum Schutz der Menschen? Eine Rückrufaktion, eine Informationsaktion?
Nauber: Ich kann Ihnen grundsätzlich sagen, dass alle Masken, die von uns im Laufe der Pandemie zum Beispiel an Pflegeheime ausgeliefert wurden einem mehrstufigen Prüfverfahren unterzogen wurden.
Sehen Sie es mir nach, dass ich jetzt keine Stellung zu einzelnen Auslieferungen nehmen kann. Ich müsste erst schauen, um welche Masken es dabei geht und woher sie kamen. Das kann ich von hier aus nicht kommentieren.
Zusatzfrage: Also ist im Moment noch nicht geprüft worden, was die „WELT“ sagte. Werden Sie es prüfen, um einen möglichen Gesundheitsschaden auszuschließen?
Nauber: Medienberichte kommentieren wir hier grundsätzlich nicht. Ich kann aber trotzdem gern schauen, ob ich Ihnen dazu etwas nachliefern kann.
Ganz grundsätzlich werden alle Masken, die wir ausliefern – wir haben zum Beispiel die Pflegeheime mit Paketen versorgt -, einem Prüfverfahren unterzogen.
Frage: Es gab Meldungen, dass es eine Einigung über den Härtefallfonds gebe. Treffen sie zu, und, wenn ja, wie sehen die Details aus?
Wagner: Ich kann beginnen, gegebenenfalls kann das BMF noch ergänzen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat den Vorschlag zur Einführung eines Härtefallfonds in ihrem Beschluss vom 3. März aufgenommen. Ein Härtefallfonds soll in Einzelfällen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von den aktuellen Hilfsprogrammen erfasst werden, greifen.
Der Wortlaut des MPK-Beschlusses lautet:
„Mit dem hälftig finanzierten Härtefallfonds machen Bund und Länder ein zusätzliches Angebot, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Die Details werden bis zur Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes“
usw.
„geklärt.“
Das ist der aktuelle Stand. Wir sind im Austausch mit den Ländern. Es gab einen Austausch mit den Ländern. Wir tauschen uns mit den Ländern weiter aus, um die Details noch zu klären, und werden über die Details informieren, sobald wir uns über alles verständigt haben. Aber meiner Kenntnis nach befinden sich die letzten Details aktuell noch in der Klärung, und es gibt noch keinen weißen Rauch.
Frage: Ich habe auf der TOP-1-Liste entdeckt, dass die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen wurde. Können Sie sagen, worum es da geht?
Göpner-Reinecke: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung trägt ja durch Hygienemaßnahmen dazu bei, dass Arbeitsplätze eben nicht zum Infektionsort werden. Deswegen wurde mit Blick auf die aktuelle Pandemielage, die ja mehr oder weniger unverändert ist, beschlossen, dass die derzeit geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung noch einmal bis zum 30. April verlängert wird. Die bisherigen Regelungen bleiben dabei in Kraft.
Der eine wichtige Punkt ist, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten verpflichtend Homeoffice anbieten müssen, sofern keine betrieblichen Gründe zwingend dagegen sprechen. Die Verordnung hat ja auch dazu beigetragen, dass mehr Homeoffice genutzt wird.
Das andere ist, dass Arbeitnehmer, die nicht ins Homeoffice gehen können, durch die Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort vor Corona geschützt werden. Diese Verordnung soll am 13. März in Kraft treten. Die bisherige Verordnung gilt ja noch bis zum 15. März.
Zusatzfrage: Bis wann wird das jetzt verlängert?
In Sachen Homeofficepflicht erreichen uns und die Kollegen ja immer wieder Berichte, dass Arbeitgeber sagen „Nein, du musst jetzt hier im Büro bleiben, es gibt gute Gründe, kein Homeoffice anzubieten“. Wenn Arbeitnehmer das anders sehen, können die sich ja gar nicht wehren, weil das Gewerbeamt das dann einfach nur abnickt; denn es muss ja nur ein Grund vorliegen, der Grund wird aber nicht bewertet. Wollen Sie daran etwas ändern?
Göpner-Reinecke: Die Kontrollen werden ja von den Ländern durchgeführt. Laut den bisherigen Ergebnisse, die mir dazu vorliegen beziehungsweise von denen ich Kenntnis habe, gibt es nur wenige Betriebe, die dieser Verordnung nicht folgen. Beschäftigte, die sich dazu entsprechend äußern möchten, können sich an die Kontrollbehörden wenden, und die Kontrollbehörden müssen dem dann natürlich auch nachgehen.
Zu Ihrer ersten Frage: Die Verordnung wird jetzt erst einmal bis zum 30. April verlängert. Inwiefern dann weitere Verlängerungen nötig sind, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht beantworten.
Frage: An das BMI: Die Union bemüht sich ja um rückhaltlose Aufklärung. Ich würde gerne wissen, ob das BMI zustimmt, den Entwurf zum Lobbyregister noch einmal nachzuschärfen, unter anderem mit Blick auf einen sogenannten exekutiven Fußabdruck, also auf die Frage, ob es sinnvoll wäre, dass die Veröffentlichung aller Verbände und Interessenvertreter, die an einem Gesetz mitgewirkt haben, abgesichert wird.
An das BMJV: Wie sehen Sie diesen Sachverhalt?
Vick: Meinem Kenntnisstand nach hat es diesbezüglich eine politische Einigung gegeben.
Zusatz: Das ändert ja nichts daran, dass es vielleicht unter Anbetracht des sich verändernden Gesamtumstandes eine Meinungsänderung in Ihrem Hause geben könnte, was eine mögliche Verschärfung angeht.
Vick: Es liegt ein Gesetzentwurf der Fraktionen vor, und wir begrüßen die vorliegende Einigung.
Zusatzfrage: Könnte sich das BMJV eine Verschärfung vorstellen?
Bönnighausen: Ich kann dazu eigentlich nur sagen, dass wir ja schon von vornherein gesagt haben, dass uns das Lobbyregister ein wichtiges Thema ist. Ich kann aber auch nur sagen, dass es jetzt eine Einigung dazu gibt, die im Moment vorliegt.
Frage: Ich habe zwei Fragen zu der Maskenaffäre.
An Herrn Seibert: Für die Angehörigen der Bundesregierung gelten ja strengere Transparenzregeln als für Abgeordnete. Denkt die Bundesregierung, dass man diese Regeln auch für Bundestagsabgeordnete verschärfen sollte?
StS Seibert: Das ist natürlich auf jeden Fall eine Sache des Parlaments, und darüber wird in den Fraktionen ja intensiv diskutiert. Da ist es, glaube ich, nicht angebracht, dass ich mich jetzt als Regierungssprecher in diese ureigene parlamentarische Frage einmische.
Zum Lobbyregister ist ja schon das Wesentliche gesagt worden.
Zusatzfrage: An das BMG: Von Herrn Spahn wurde ja angekündigt, dass diese Maskendeals offengelegt werden. Es gab ja auch Gespräche mit der Bundestagsverwaltung, die wiederum auf die Persönlichkeitsrechte verwies. Was ist da der aktuelle Stand? Welcher weitere Verfahrensweg kann da eingeleitet? Welche Vorschläge gibt es? Könnte das Ministerium nicht auch im Schutz der Persönlichkeitsrechte aussieben und zeigen: „Diese Deals sind mit Geld verbunden, und diese Empfehlung von einem Abgeordneten war einfach nur eine Empfehlung“?
Nauber: Sie haben das schon ganz richtig dargestellt: Der Bundestag hat einen Verfahrensvorschlag gemacht, demzufolge alle Bundestagsabgeordneten der Veröffentlichung zustimmen müssen. Insofern gehen wir jetzt auf die Fraktionen zu und klären das weitere Vorgehen.
Frage: FDP, Linke und Grüne haben eine positive Zwischenbilanz des Wirecard-Untersuchungsausschusses gezogen. An das Finanzministerium: Wie fällt Ihre Zwischenbilanz aus?
Zu dem Leerverkaufsverbot 2019: Offenbar war Staatssekretär Kukies vorab informiert. Was bedeutet das für die Mitverantwortung des BMF?
Kolberg: Vielen Dank. – Einige Ausschussmitglieder haben eine Zwischenbilanz zum Untersuchungsausschuss gezogen. Die Bundesregierung hat ja immer wieder betont, wie wichtig es ist, in dem Fall Wirecard umfassend aufzuklären und da auch die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Das gilt insbesondere für die Aufgaben der Aufsichtsräte, der Wirtschaftsprüfung, der Bilanzkontrolle, der Finanzaufsicht, der Geldwäscheaufsicht und der Strafverfolgungsbehörden. Der Untersuchungsausschuss leistet auch aus unserer Sicht eine wichtige Arbeit und einen wichtigen Beitrag. Die Bundesregierung immer wieder betont, dass wir da auch mitwirken und dass wir uns da aktiv beteiligen. Die Bundesregierung informiert das Parlament und die Öffentlichkeit ausführlich. Wir haben ja auch hier in der Regierungspressekonferenz immer wieder über dieses Thema gesprochen.
Notwendig ist, wie gesagt, dass die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Deswegen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um da zu Verbesserungen zu kommen, und sie hat auch einen Aktionsplan vorgelegt, um die Finanzaufsicht besser aufzustellen. Diese Sachen laufen jetzt. Das Gesetz ist im parlamentarischen Verfahren. Die nächsten Schritte müssen jetzt möglichst zügig durch das Parlament vorgenommen werden, damit diese Maßnahmen auch umgesetzt werden.
Zum Leerverkaufsverbot haben wir uns hier immer wieder geäußert. Wir haben auch dargestellt – das haben wir schon im letzten Jahr auch dem Parlament gegenüber mitgeteilt -, dass das BMF vor dem Erlass des Leerverkaufsverbots informiert worden. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.
Frage: An Herrn Seibert: Hat die Bundeskanzlerin die Einladung der Abgeordneten in den Wirecard-Ausschuss bereits angenommen?
StS Seibert: Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob die formale Einladung der Bundeskanzlerin zur Zeugenaussage schon vorliegt. Das würde ich nachreichen. In der vergangenen Woche hätte ich noch gesagt: Sie liegt noch nicht vor. Wenn sich das geändert hat, würde ich das nachreichen. Die Bundesregierung – das wissen Sie – unterstützt diesen Untersuchungsausschuss ganz umfassend und trägt ihrerseits zur Aufklärung bei.
Frage: An Herrn Kolberg: Die Opposition hat ja explizit gerade Herrn Kukies eine politische Mitverantwortung vorgeworfen, bei dem Leerverkaufsverbot nicht richtig hingeschaut zu haben. Was sagen Sie zu den Vorwürfen, dass es da ein politische Versäumnis gab?
Kolberg: Ich habe hier noch einmal ausgeführt, dass wir über diese Vorgänge bereits umfassend informiert haben, und zwar sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit. Das Bundesfinanzministerium wurde – so haben wir das auch schon im letzten Jahr in unserem Sachstandsbericht mitgeteilt – am 15. Februar 2019 über die geplante Maßnahme informiert. Am 18. Februar 2019 hat dann die BaFin eine befristete Allgemeinverfügung mit diesem Leerverkaufsverbot erlassen. Die Zuständigkeit für das Leerverkaufsverbot liegt bei der BaFin. Sie ist durch das Wertpapierhandelsgesetz als zuständige Behörde benannt. Nach Artikel 22 ff. der EU-Leerverkaufsverordnung sind lediglich die zuständigen Behörden zum Erlass von Leerverkaufsverboten und anderen über die Leerverkaufsverordnung hinausgehenden Maßnahmen befugt. Dazu wird eine Stellungnahme der zuständigen EU-Behörde, nämlich der ESMA, eingeholt. Das ist erfolgt, und de ESMA hat der Maßnahme auch zugestimmt. Das BMF wurde dann, wie gesagt, informiert. Den Grundsätzen der Rechts- und Fachaufsicht und der operativen Unabhängigkeit der BaFin entsprechend wurde auf diese Maßnahme dann kein Einfluss ausgeübt.
Zusatzfrage: Um es zuzuspitzen: Es gab also keine politischen Versäumnisse aufseiten des Staatssekretärs?
Kolberg: Ich habe ja eben darüber informiert, wie die Regelungen sind, und entsprechend den Regelungen wurde vorgegangen.
Frage: Herr Kolberg, der konkrete Vorwurf der Opposition in diesem Punkt war folgender: Sie haben gesagt, der Staatssekretär sei über diese Maßnahme der BaFin informiert worden, die einen schwerwiegenden Eingriff in Handelsfreiheit und andere Freiheiten bedeutet. Das bedeutet, bei Wirecard musste die Hütte gebrannt haben. Das hätte dann die politische Ebene, also Staatssekretär und/oder Minister, veranlassen müssen, in der Folgezeit zu prüfen, was bei Wirecard eigentlich los ist. Dies habe – so lautet der Vorwurf – offenbar nicht stattgefunden.
Hat also der Staatssekretär tatsächlich nur zur Kenntnis genommen und Stellungnahme eingeholt, oder wurde in politischer Verantwortung dann auch überprüft, was da eigentlich los ist?
Kolberg: Ich habe eben ja gesagt, dass wir insbesondere auch das Parlament umfassend über die Vorgänge informiert haben und uns wiederholt dazu geäußert haben. Heute gab es eine Zwischenbilanz durch einige Mitglieder des Ausschusses. Der Ausschuss hat keine abschließende Bewertung vorgenommen. Wie Herr Seibert eben ausgeführt hat, wird die Bundeskanzlerin und werden auch andere Regierungsmitglieder – unter anderem auch unser Staatssekretär und unser Minister – im Ausschuss sein und sich zu diesen Punkten noch einmal äußern. Dem kann ich hier natürlich nicht vorgreifen.
Frage: An das Verteidigungsministerium: Es gibt Insiderberichte, dass im KSK von 280 Männern der kämpfenden Truppe 80 wegen psychischer Probleme krankgeschrieben sind. Es heißt, man mache der Führung Vorwürfe, dass sie sich in den Skandalen nicht ausreichend hinter sie stelle, und es gebe Schikane. Zum Beispiel seien Soldaten bei Verhören nackt fotografiert worden. Wie stehen Sie zu den Vorwürfen? Gibt es da interne Ermittlungen?
Routsi: Vielen Dank für die Frage. – Die Insiderberichte möchte ich nicht kommentieren. Ich kann Ihnen sehr wohl sagen, dass es sowohl beim KSK wie auch in der Bundeswehr selbst immer wieder einmal kranke Menschen gibt und dass die Bundeswehr über ein riesiges psychosoziales Netzwerk Hilfe zur Verfügung stellt und das Angebot wirklich sehr breit ist. Die Einsatzbereitschaft des KSK ist nach wie vor gewährleistet, und wenn jemand um Hilfe bittet, dann sind wir selbstredend für ihn – und für sie übrigens auch – da.
Zusatzfrage: Sie sagten, das liege Ihnen nicht vor. Es gab aber zum Beispiel einen großen Bericht im „Focus“. Wird das dann im Verteidigungsministerium nicht verfolgt?
Routsi: Sie wissen, dass wir Medienberichte nicht kommentieren.
Frage: An das Innenministerium: Können Sie sagen, wer gestern vom Innenministerium beim Integrationsgipfel dabei war? Warum war der Minister nicht vertreten?
Vick: Ich kann sagen, dass das Bundesinnenministerium beim Integrationsgipfel gestern auf Leitungsebene vertreten war. Bundesinnenminister Seehofer konnte wegen kurzfristiger terminlicher Bindungen nicht selbst teilnehmen und hat sich durch den für das Thema zuständigen Staatssekretär Markus Kerber vertreten lassen.