Dieser Tage hat die Stadtverwaltung Weil am Rhein Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 verschickt. Der Grund: eine Softwareumstellung beim Dienstleister. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B, so unterstreicht die Stadtverwaltung, haben sich nicht geändert. Die Beträge sind also dieselben wie im Vorjahr.
Dennoch gehen im Rathaus bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen derzeit sehr viele Rückfragen ein. Die Stadtverwaltung macht deshalb nochmals deutlich, dass sich die Hebesätze nicht verändert haben und die Systemumstellung auch nicht mit der Grundsteuerreform ab 2025 zusammenhängt. Der Messbetrag ändert sich nur in Einzelfällen, beispielsweise bei einer Wertfortschreibung.
Auf dem Grundsteuerbescheid 2024, so teilt die Stadtverwaltung mit, ist das Feld „bisher“ bei „Messbetrag in EUR“ leer geblieben, da die alten Daten nicht übernommen wurden. Der Betrag „neu“ entspricht also dem bisherigen Messbetrag.
Auskünfte zum Grundsteuerbescheid gibt es bis zum 9. Februar immer Montag-, Mittwoch- und Freitagvormittag.