Weil am Rhein: FFP2-Maske ist Pflicht

Für die Verwaltungsstellen der Stadt Weil am Rhein gilt weiterhin 3G

Copyright: Mandoga Media

3G und FFP2: Seit Jahresbeginn gilt in den Verwaltungsstellen der Stadt Weil am Rhein die 3G-Regel. Mit in Krafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes ist seit Mittwoch auch das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Diese Regelung greift für alle Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren.

Weiterhin gilt die 3G-Regel: Geimpft, getestet oder genesen: Der Zutritt ins Rathaus, in die Ortsverwaltung Haltingen sowie weiteren Verwaltungsstellen der Stadtverwaltung ist nicht-immunisierten Personen in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Immunisierte Personen müssen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Lebensjahr, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen ihres Schulbesuchs teilnehmen, haben ebenfalls Zutritt. Der Schülerstatus muss durch einen entsprechenden Ausweis nachgewiesen werden.

Im Eingangsbereich des Rathauses findet eine Zutrittskontrolle statt.