Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:
Bund und Länder halten an dem Ziel fest, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern
ein Impfangebot machen zu können.
Die verfügbaren Impfstoffmengen in Deutschland steigen in den kommenden Wochen
kontinuierlich an. Erfreulich ist, dass von Biontech/Pfizer jetzt eine zusätzliche Lieferung
von 4 Mio. Dosen Impfstoff für die Europäische Union erfolgt, von denen 580.000
Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen insbesondere für Hotspots und zur
Abwehr von Virusmutanten eingesetzt werden.
Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern,
als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und
Betriebsärzte sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen.
Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein. Daher bleibt es
notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der
Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch
ist es sinnvoll, neben den Impfzentren nun bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen
einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen
und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Die Anzahl der
Impfdosen pro Praxis wird jedoch zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine
Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler
Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die etablierten Strukturen der Impfzentren und mobile Impfteams werden weiterhin
benötigt. Für einen planbaren Betrieb werden die Anlieferungsstandorte der Länder
im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Mio. Dosen beliefert. Die Aufteilung
dieser Impfstoffe an die Länder erfolgt weiterhin gemäß Bevölkerungsanteil. Über 2
die wöchentlichen Liefermengen für die Impfzentren in den Folgemonaten
entscheidet der Bundesminister der Gesundheit gemeinsam mit der
Gesundheitsministerkonferenz rechtzeitig auf der Grundlage der jeweiligen
Lieferdaten. Die Länder werden Termine in den Impfzentren weiterhin nach
geltender Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
vergeben und der Bund wird den Betrieb der Impfzentren bis mindestens zum 30.
September 2021 finanzieren.
2. Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung
an die Länder übersteigt, wird ab der 14. KW gemäß Bevölkerungsanteil der Länder
an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft. Für die Impfungen
in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der CoronaImpfV ebenfalls als Grundlage,
die flexibel anzuwenden ist. Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert,
schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen
Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im
Falle einer Sars-CoV-2-Infektion (siehe § 2 CoronaImpfV) verbunden sind, zu
impfen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der
Größenordnung von etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen
(1 Mio. Dosen insgesamt) erscheint es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen
Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu
gezielt einladen. Bei steigenden Impfstoffmengen werden auch die Fachärzte sowie
Betriebsärzte entsprechend einbezogen.
3. Der Bundesminister der Gesundheit wird gemeinsam mit der
Gesundheitsministerkonferenz gebeten, auf Grundlage des GMK-Beschlusses
vom 10. März 2021 dafür Sorge zu tragen, dass der Dokumentationsaufwand in den
Arztpraxen möglichst geringgehalten wird, die Belieferung der Arztpraxen über den
pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken eine gerechte Verteilung
sicherstellt und die Versorgung mit Impfzubehör ebenfalls sichergestellt wird.
4. Einzelne Länder können gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit bis
zum 22. März 2021 ein „Opt-out“ erklären. Die Apotheken dieser Bundesländer
werden im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für
die Arztpraxen beliefert werden. Diese Länder erhalten im April wie bisher ihren
jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen.
5. Biontech/Pfizer ist in Kürze in der Lage, europaweit eine Zusatzlieferung ihres
Impfstoffes auszuliefern, von der 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese
sollen wie folgt verwendet werden:
a. Um eine Mindestmenge von eine Millionen Impfdosen für die Arztpraxen
bereits in der 14. Kalenderwoche (5. – 11. April) sicherstellen zu können, 3
werden 250.000 Dosen aus dieser Zusatzlieferung der Gesamtmenge der für
die KW 14 für Impfzentren und Arztpraxen vorgesehenen Dosen hinzugefügt.
b. Die Vermeidung des Infektionseintrags aus Nachbarstaaten von
Virusmutanten, die in Deutschland wenig verbreitet sind, ist im gemeinsamen
Interesse von Bund und Ländern. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens
auf Grundlage der südafrikanischen Variante des SARS-CoV2-Virus in dem
französischen Département Moselle erhält – bezogen auf die Pendlerströme
in deutsche Unternehmen aus dem Département und die Einwohnerzahl der
Grenzregion – das Saarland 80.000 und Rheinland-Pfalz 20.000 zusätzliche
Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff
für zielgerichtete Impfungen, um die Verbreitung der südafrikanischen
Virusvariante in Deutschland zu begrenzen.
c. Tschechien ist derzeit das Nachbarland mit dem höchsten
Infektionsgeschehen. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000
Einwohner liegt oberhalb von 700. Es ist im gemeinsamen Interesse von
Bund und Ländern, den anhaltend hohen Infektionseintrag nach Deutschland
in dieser Grenzregion zu reduzieren. Daher erhalten – bezogen auf die
Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus Tschechien und die
Einwohnerzahl der Grenzregion – die Länder Bayern 100.000, Sachsen
100.000 und Thüringen 30.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil
der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff, um den Infektionseintrag aus
Tschechien nach Deutschland zu begrenzen.