Da die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Tagen durchgehend wieder über 50 liegt, hat der Landkreis Lörrach erneut eine Allgemeinverfügung für eine erweiterte Maskenpflicht erlassen. Neben der erhöhten Inzidenz führt das Landratsamt als Begründung die Ausbreitung der als ansteckender geltenden Virus-Varianten an. Somit gilt ab sofort wieder die Regelung des Maske-Tragens für den Innenstadtbereich. Zusätzlich besteht nun auch eine Pflicht zum Tragen von Masken auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich sowie in den Zugängen zu den Bahnhöfen. Für Weil am Rhein bedeutet das, dass zusätzlich zu den bisher genannten Bereichen auch auf dem Fußgängersteg in Haltingen, der die Bahnsteige erschließt, die Maskenpflicht gilt. Außerdem ist nun auch auf dem Schlaichturm und dem Steg zum Bahnweg Maske zu tragen, da es sich hier um den Zugangsbereich zur S-Bahnhaltestelle Gartenstadt handelt.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren
· auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern
· an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten
· bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
· in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern
· auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
· auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inkl. bestehender Zu- und Durchgänge
· auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
· im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim.
Wo die Maskenpflicht in Weil am Rhein gilt
Für die Innenstadt von Weil am Rhein gilt somit die Maskenpflicht wieder für die Hauptstraße einschließlich der Dreiländerbrücke bis zur Römerstraße, in Friedlingen außerdem in der Zollstraße, in der Riedlistraße von der Hauptstraße bis Höhe Hausnummer 20 und in der Karsthölzlestraße sowie Am Kesselhaus. Entlang der Hauptstraße betrifft dies auch den Schlaufenkreisel bei der Insel, von dort aus Richtung Norden in Müllheimer und Humboldt Straße. Die Regelung gilt in der Schillerstraße von der Lessingstraße bis zur Hauptstraße einschließlich Rathausplatz, in der Sternenschanzstraße von der Humboldtstraße bis zum Rathausplatz. Richtung Osten sind der Sparkassenplatz und der Berliner Platz betroffen, die Stettiner und Danziger Straße sind jeweils ab dem nördlich des Schulzentrums verlaufenden Fußweg in Richtung Süden betroffen. Außerdem müssen Mund und Nase in Egerstraße und Königsberger Straße bedeckt werden. Die rund 100 Hinweisschilder im Innenstadtgebiet haben ab sofort wieder Gültigkeit.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 29. März. Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die definierten Innenstadtbereiche mit Maskenpflicht können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden. Weitere Informationen sind auch unter www.weil-am-rhein.de/coronavirus zu finden.