Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Verbandstagung des Verbands kommunaler Unternehmen, 13. Integrationsgipfel, Kabinettssitzung, digitaler Bürgerdialog, Videokonferenz mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zum Thema der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie), COVID-19-Pandemie (Verlegung einer geplanten Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit Vertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften zu Schnelltests, Anzahl der Impfungen, gestoppter Export von AstraZeneca-Impfstoff aus Italien nach Australien, Luca-App, Schnelltests und Selbsttests, Tourismus in Deutschland über Ostern, Impfstoffallianzen, Lockerung der Maßnahmen zur Kontaktvermeidung, geplanter digitaler Impfnachweis), Vereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen zu den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg, neuer chinesischer Fünfjahresplan, iranisches Nuklearprogramm, Aufnahme von drei deutschen Firmen auf die US-amerikanische Entity List, Schließung der Bankkonten der Nachrichtenagentur Ruptly und der RT DE Productions GmbH bei der Commerzbank, Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz, Amnestieaktion des KSK für unterschlagene Munition, Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten Zyperns, Menschenrechtssituation in Bahrain, homophobe Äußerungen eines Dozenten an der Türkisch-Deutschen Universität in Istanbul, geplante Übernahme des Halbleiterherstellers Siltronic durch GlobalWafers
Sprecher: StS Seibert, Fichtner (BMU), Wagner (BMWi), Burger (AA), Gülde (BMG), Zimmermann (BMJ), Lammert (BMI), Collatz (BMVg)
Vorsitzender Wolf eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
StS Seibert: Einen schönen guten Tag auch von mir, meine Damen und Herren! Der erste Termin für die kommende Woche, den ich Ihnen ankündigen kann, findet am Dienstag, den 9. März, statt. Die Bundeskanzlerin wird an der Verbandstagung des Verbands kommunaler Unternehmen e. V., VKU, digital teilnehmen, dort um 9.45 Uhr eine Rede halten und dann in einem anschließenden Kurzinterview Fragen beantworten.
Ebenfalls am Dienstag, den 9. März, wird ab 12.30 Uhr der 13. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt stattfinden. Auch er wird in diesem Jahr aus den bekannten Gründen digital durchgeführt. Es ist der letzte in dieser Legislaturperiode, und er bringt auch den Abschluss der Arbeiten am Nationalen Aktionsplan Integration der Bundesregierung. Staatsministerin Widmann-Mauz steuerte die Erarbeitung des Nationalen Integrationsplans Integration seit dem Auftakt beim 10. Gipfel. Das war im Juni 2018.
Jetzt werden also die Ergebnisse dieses Nationalen Aktionsplans Integration vorgestellt. Der Fokus liegt bei der Veranstaltung am kommenden Dienstag auf den abschließenden Phasen IV und V. Diese Phasen befassen sich mit dem Zusammenwachsen und dem Zusammenhalt. Die anderen Phasen waren bei den vorherigen Gipfeln Gegenstand der Beratungen.
Dieser Aktionsplan enthält in seiner Gesamtheit über alle Phasen über 100 konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Integration in Deutschland. Das Ziel ist es, bei der Integration so früh wie möglich anzusetzen und sich wirklich an den Biografien der Menschen auszurichten. Mehr als 300 Akteure sind beteiligt, Bund, Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft, darunter mehr als 75 Migrantenorganisationen, die im Schulterschluss Maßnahmen auf allen Ebenen für alle Bereiche unserer Gesellschaft erarbeiten.
Am Dienstag werden, wie gesagt, Zusammenwachsen und Zusammenhalt im Mittelpunkt stehen. Dabei wird es um Themen wie Einbürgerung, politische Partizipation, Antidiskriminierung und Bekämpfung von Rassismus oder auch Diversität in der Wirtschaft gehen. Auch die Coronapandemie wird thematisch mit hineinspielen. Denn die Pandemie trifft viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte besonders hart. Zum Teil mussten Integrationsangebote im Präsenzformat ausfallen, teilweise auch bis heute. Viele Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan sind deswegen konsequent digital angelegt, etwa was die Integrationskurse oder die Beratung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt angeht.
Kurz nach 15 Uhr wird es eine Pressekonferenz geben.
Am Mittwoch findet um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.
Dann wird sie am Mittwoch ihre digitale Dialogreihe „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“ fortsetzen. Von 14 Uhr bis 15.30 Uhr wird sie mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Hilfs- und Krisentelefonen sprechen. Sie wissen, dass es seit vergangenem Jahr schon fünf solcher digitaler Bürgerdialoge gegeben hat. In dieser Reihe folgt nun also ein sechster. Es geht um die Lebenswirklichkeit der Menschen, die sich bei Hilfs- und Krisentelefonen melden und dort Hilfe suchen. Die Mitarbeiter an diesen Telefonen haben buchstäblich ein Ohr für die Bedürfnisse und Probleme der Hilfesuchenden und können der Bundeskanzlerin damit auch Einblicke in deren aktuelle Situation geben, in die aktuelle Situation von Menschen, die in den öffentlichen Diskussionen rund um die Pandemie vielleicht nur selten gehört werden. Es wird um Themen wir psychische Krisen, Stress in der Familie, Gefühle von Einsamkeit oder Isolation, finanzielle Notlagen durch Jobverlust, besorgte Kinder und Jugendliche, pflegende Angehörige usw. gehen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Dialog wurden, wie es in dieser Bürgerdialogreihe üblich ist, nicht vom Bundeskanzleramt, sondern von verschiedenen Kooperationspartnern benannt.
Am Donnerstag, den 11. März, wird es eine Videokonferenz mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften geben, um erneut über die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie zu sprechen.
Frage: Das Treffen mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft, das für heute angesetzt war, also nicht die Runde mit den Gewerkschaften, sondern das andere Treffen zu den Tests in Unternehmen, wurde jetzt abgesagt. Ist das für nächste Woche auch schon terminiert?
StS Seibert: Vielleicht kann ich dazu tatsächlich auch etwas sagen. Der breite Einsatz von Schnelltests und von Selbsttests ist für die kommenden Wochen und für wenige Monate die Brücke bis zu der Zeit, zu der deutlich größere Mengen an Impfstoff zur Verfügung stehen werden. Das Testen hilft uns dabei, vereinbarte künftige Öffnungsschritte abzusichern. Es hilft uns auch dabei, asymptomatisch Infizierte zu erkennen und damit weitere Ansteckungen zu verhindern und Ansteckungsketten frühzeitig zu unterbrechen.
Dafür ist es von großer Bedeutung, dass die Menschen auch dort, wo sie einen Gutteil ihres Tages verbringen, also am Arbeitsplatz, in den Betrieben, ein solches Testangebot bekommen. Die Bundesregierung erwartet daher, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren Beschäftigten das Angebot von mindestens einem Schnelltest pro Woche machen. Übrigens gibt es Unternehmen, die dies bereits seit geraumer Zeit tun. Dies zeigt, dass es absolut möglich ist. Wir sind davon überzeugt, dass die überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten dieses Angebot auch annähme.
Darüber sind Bundesregierung und Wirtschaft im Gespräch. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch – das wissen Sie – ist dazu beschlossen worden – es steht im Beschlusstext -, dass sich die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten werde. Bei der Vorbereitung des Termins hat sich gezeigt, dass im Vorfeld weitere Abstimmungen notwendig sind. Damit entfällt die heute für 15 Uhr avisierte Videokonferenz der Kanzlerin mit Wirtschaftsverbänden und den im Übrigen auch dort beteiligten Gewerkschaften.
Falls es einen neuen Termin gibt, werde ich Sie natürlich in gewohnter Weise informieren.
Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) nächste Woche?
StS Seibert: Ich werde Sie darüber informieren. Jetzt werden natürlich die noch zu klärenden Fragen bearbeitet, um eine Vorlage zu erstellen, über die dann entschieden werden kann.
Frage: Welche Fragen werden jetzt denn noch geklärt?
Sollte es bei diesem Treffen auch um den Vorstoß der Wirtschaft gehen, wonach sie ja auch selbst über die Betriebsärzte impfen will?
StS Seibert: Das sind zunächst einmal zwei unterschiedliche Dinge. Das Gespräch dient tatsächlich der Frage, wie die Wirtschaft ihrer, wie wir glauben, gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und den Beschäftigten schnell ein breites Selbsttestangebot machen kann.
Für das Impfen werden die Wirtschaft beziehungsweise konkret die Betriebsärzte zum gegebenen Zeitpunkt wirklich eine sehr wichtige Rolle spielen, weil sie das Vertrauen der Belegschaften und Erfahrung damit haben, beispielsweise Grippeimpfungen saisonal durchzuführen. Die Betriebsärzte werden dabei eine sehr nützliche Rolle spielen können. Das ist aber nicht jetzt der Fall. Denn das muss natürlich dann einsetzen, wenn insgesamt so viel Impfstoff vorhanden und geliefert ist – diese Zeit wird ja kommen -, dass man den Impfstoff nicht wie jetzt besonders vulnerablen Gruppen, die beispielsweise in Impfzentren geimpft werden, wegnehmen müsste.
Dieser Zeitpunkt wird also kommen. Ich glaube auch, dass sich der Gesundheitsminister heute schon dazu geäußert hat. Für das Impfen werden dann auch die Betriebsärzte eine wichtige Rolle spielen, aber hier und heute sollte es um das Thema des Testens gehen.
Zusatzfrage: Worin besteht denn die Problematik, und was sind die offenen Fragen, die dazu geführt haben, dass dieses Treffen heute nicht stattfinden konnte? Das ist mir bislang noch nicht ganz klar geworden.
StS Seibert: Ich kann nur sagen: Es gibt noch zu klärende Fragen. Das ist vielleicht auch eine Frage an die Wirtschaft. Wir haben die konkrete Erwartung, dass ein gesamtgesellschaftlicher Beitrag zu leisten ist. Das ist aber natürlich etwas, was in verschiedenen Punkten geklärt werden muss. Heute ist der Stand noch nicht so, dass man schon abschließend beraten könnte.
Ich weiß nicht, ob ich es gesagt habe, als es gerade um das Impfen ging: Wir begrüßen natürlich die Bereitschaft der Unternehmen, die sich jetzt in vielen Wortmeldungen ausdrückt, sich mit den Betriebsärzten in den Betrieben in der Impfkampagne zu engagieren. Das wollte ich auf jeden Fall noch hinzufügen.
Fichtner: Vielen Dank für die Gelegenheit. Ich habe eine Neuigkeit für Sie. Es geht um das Thema des Atomausstiegs. Es gibt eine Vereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen zu den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg. Die Einigung bedeutet, dass nach zehn Jahren Rechtsstreits dieses Kapitel nun beendet werden kann.
Die Ministerien für Umwelt, für Wirtschaft und für Finanzen haben gerade eine Pressemitteilung dazu herausgegeben, in der Sie die Details und die Zahlen nachlesen können. Ich will es Ihnen hier gern ganz grob erläutern.
Manche von Ihnen wissen, dass Ende 2020 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erging, mit dem uns aufgetragen wurde, alsbald eine Lösung rund um den finanziellen Ausgleich für den Atomausstieg von 2011 zu finden. Unser Anspruch war es, dies noch in dieser Legislaturperiode zu schaffen. Damit sind wir jetzt einen großen Schritt weitergekommen.
Worum geht es? – 2002 ist damals noch von der rot-grünen Bundesregierung der Atomausstieg über Reststrommengen organisiert worden. Das heißt, dass man nicht genau wusste, wann die einzelnen (akustisch unverständlich) vom Netz gehen. 2011 ist der beschleunigte Atomausstieg im parteiübergreifenden Konsens über genaue Abschaltdaten organisiert worden. Die Folge war, dass einzelne Unternehmen, nämlich Vattenfall und RWE, mehr Reststrommengen zur Verfügung haben, als sie vor den Abschaltdaten verstromen konnten.
Für dieses Problem gibt es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen zwei Lösungen. Die eine bestünde in längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke, die andere bestünde in Entschädigungszahlungen an die Unternehmen.
Länger Laufzeiten kamen für die Bundesregierung nie infrage. Deswegen haben wir uns für den finanziellen Ausgleich entschieden. Wir haben bereits 2018 eine gesetzliche Ausgleichslösung vorgeschlagen, die darauf hinausgelaufen wäre, dass die Unternehmen eine Summe in einem hohen dreistelligen Millionenbereich erhalten hätten. Dies war damals plausibel, hing aber noch von verschiedenen Faktoren ab wie etwa der Entwicklung des Strompreises. Genau hätte man es erst Ende 2022 sagen können. Ich spreche im Konjunktiv; denn das Bundesverfassungsgericht hat diesen gesetzlichen Aufschlag von uns gekippt, zum einen deshalb, weil das Gesetz nicht in Kraft getreten sei, und zum anderen deshalb, weil es mit dieser Regelung die Eigentumsrechte einiger EVU nicht ausreichend gewahrt sah.
Warum haben wir jetzt den Weg der Verständigung mit den Unternehmen gesucht? – Weil wir nur so Rechtsfrieden herstellen können. Denn egal welche Lösung wir jetzt per Gesetz vorgeschlagen hätten, hätte in jedem Falle mindestens ein Unternehmen in Karlsruhe geklagt. Davon mussten wir nach unseren Gesprächen ausgehen. Denn die Interessen derer, die zu große Reststrommengen haben, und die Interessen derer, die nicht genügend Reststrommengen haben, sind diametral unterschiedlich. Außerdem wussten wir, dass im „worst case“ allein für Vattenfall sechs bis sieben Milliarden Euro für den Bundeshaushalt auf dem Spiel stehen. Denn wie Sie wissen, hatte Vattenfall die Bundesrepublik parallel vor dem Washingtoner Schiedsgericht verklagt. Dazu wären noch Zahlungen an die anderen Unternehmen gekommen.
In der Verständigung werden nun alle Rechtsstreitigkeiten, auch die in Washington, beigelegt. Das sorgt für Rechtsfrieden und hilft dabei, das Kapitel der Atomkraftnutzung nun endgültig abzuschließen.
Zu den Zahlen: Wir haben uns auf einen finanziellen Ausgleich in Höhe von insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro verständigt. Die genauen Details, wie viel an welches Unternehmen geht, können Sie in unserer gemeinsamen Pressemitteilung nachlesen. Auch die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche mit den EVU finden Sie ab jetzt auf unserer Homepage.
Wichtig ist, dazuzusagen, dass die Einigung noch unter diversen Vorbehalten steht. Die Unternehmensgremien müssen noch zustimmen. Die EU-Kommission muss noch die beihilferechtliche Prüfung vornehmen. Wir werden die Einigung jetzt rasch in einen Vertrag gießen und eine entsprechende Gesetzesnovelle auf den Weg bringen.
Frage: Der Vattenfall-Fall vor diesem sogenannten Gericht, dem internationalen Schiedsgericht, ist auch beigelegt, richtig?
Fichtner: Richtig. Bei diesem Fall ist das Bundeswirtschaftsministerium federführend. Für uns ist es eine sehr, sehr gute Nachricht, dass auch dieser Schiedsgerichtsfall beigelegt ist.
Zusatzfrage: Bei Vattenfall geht es um zwei Atomkraftwerke, die schon seit Jahren stillgelegt sind und die ja gar nicht mehr laufen. Damit verdienen sie kein Geld. Sie sollen ja für verlorene zukünftige Gewinne entschädigt werden. Wenn die Kernkraftwerke aber schon längst stillgelegt sind – die meisten seit 2011 -, wofür bekommen sie dann jetzt Geld?
Fichtner: Das sind jetzt ein paar Missverständnisse, die ich aus der Frage herauslese. Der Großteil des Geldes bezieht sich auf Reststrommengen, also das, was die Bundesregierung 2002 – schon vor langer, langer Zeit – im Atomkonsens den einzelnen Unternehmen zugesprochen hat. Dabei hat auch Vattenfall für seine Atomkraftwerke eine Reststrommenge zugesprochen bekommen. Die kann Vattenfall jetzt nicht verstromen, und für diese Menge, die nicht verstromt werden kann, hat Vattenfall Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, genauso wie auch RWE. Das hat das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen, und darum geht es jetzt im Großen und Ganzen.
2,285 Milliarden Euro haben mit diesen Reststrommengen zu tun. Bei einem Kleineren Teil, insgesamt 142,5 Millionen Euro, geht es um die entwerteten Investitionen, also das, was Unternehmen investiert haben, als sie im Herbst 2010 glaubten, dass es zu Laufzeitverlängerungen kommen würde, bis sie dann im März 2011 wussten, dass sie darauf nicht mehr vertrauen können. Dabei geht es aber nicht um Vattenfall, sondern um die anderen drei Energieversorgungsunternehmen.
Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium und an das Umweltministerium zur Energiecharta. Der Hintergrund der Vattenfall-Klage war ja zumindest ursprünglich, dass Unternehmen nach der Energiecharta das Recht zusteht, die entgangenen zukünftigen Gewinne einzufordern. Diese Energiecharta ist, glaube ich, von 55 Staaten unterschrieben worden. Deutschland ist einer davon. Italien ist schon draußen. Frankreich will raus. Wäre es vor dem Hintergrund dieser Klagen nicht sinnvoll, wenn Deutschland auch sagen würde „Einem Pakt, der uns so sehr benachteiligt, wollen wir nicht länger angehören“? Der Vorschlag von Italien und Frankreich ist ja, dass die EU kollektiv rausgeht. Wie ist die deutsche Position dazu?
Wagner: Was die Energiecharta angeht – Sie sagten es ja schon -, führt die Europäische Kommission die Verhandlungen über das ganze Thema. Es steht ja auch gerade die Modernisierung des Energiecharta-Vertrags an, und die Verhandlungen werden von der Europäischen Kommission geführt.
Wichtig ist, glaube ich, auch, zu sehen, dass dieser Energiecharta-Vertrag natürlich in beide Richtungen gilt. Der enthält Verpflichtungen gegenüber den europäischen Staaten, aber andererseits hilft er natürlich auch europäischen Unternehmen, wenn sie wiederum in Drittstaaten Investitionen gerade im Bereich der erneuerbaren Energien tätigen. Das gibt denen Rechtssicherheit und Planungssicherheit, was uns natürlich auch dabei hilft oder helfen kann, unsere Energiewende-Technologie in Drittstaaten zu exportieren und diese dabei zu unterstützen, die Energiewende voranzutreiben und den Klimawandel zu bekämpfen.
Derzeit laufen wie gesagt Gespräche der Kommission über das Thema der Modernisierung der Energiecharta. Dabei geht es um verschiedene Dinge, insbesondere auch die Frage einer nachhaltigen Entwicklung und die Frage der Berücksichtigung von Klimazielen. Es sollen moderne Normen des Investitionsschutzes wie die Beilegung von Investorenstreitigkeiten aufgenommen und modernisiert werden. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass eben gerade Investitionen in den Energiebereich nachhaltig erleichtert werden sollen, dass es eine Rechtssicherheit gibt, eben gerade auch für die von mir angesprochenen Investitionen in Drittstaaten, und dass ein hohes Maß an Investitionsschutz gewährleistet werden kann.
Fichtner: Auch wir würden eine Reform der Energiecharta sehr begrüßen, die dieses Instrument klimakompatibler und vereinbarer mit den Investitionen und den Umbaumaßnahmen macht, die jetzt für Klimaschutz und Energiewende anstehen. Natürlich muss man auch bedenken, dass Erneuerbare-Energie-Projekte auch auf Rechtssicherheit angewiesen sind.
Zusatzfrage: Dieselben Bedingungen gelten ja aber für Frankreich ganz genauso. Frankreich ist neben Deutschland einer der wesentlichen Staaten der Europäischen Union. Frankreich will raus. Was spricht dann aus deutscher Sicht doch dafür, dabei nicht einen gemeinsamen Weg mit Frankreich zu gehen, Herr Fichtner?
Fichtner: Das Wirtschaftsministerium ist dafür federführend. Die EU-Kommission führt wiederum die Hauptverhandlungen über den Vertrag. Deshalb würde ich das dem Kollegen überlassen.
Wagner: Ich hatte Ihnen ja gerade die Position der Bundesregierung erläutert, und ich glaube, es ist hier nicht an uns, jetzt Entscheidungen anderer Staaten zu bewerten, zu vergleichen etc. Ich glaube, das steht uns als Bundesregierung jetzt auch nicht zu.
Frage: An das BMU: Die Höhe der Entschädigung – 2,4 Milliarden Euro – hat vor allem überrascht. Zuletzt war eher von einem hohen dreistelligen Millionenbetrag ausgegangen worden. Woher kommt das Delta? Woher kommt die Erhöhung?
Fichtner: Ich habe ja eben auch gesagt, dass wir, als wir unseren gesetzlichen Lösungsvorschlag 2018 gemacht haben, selbst mit einem hohen dreistelligen Millionenbetrag kalkuliert haben. Das war dem Bundesverfassungsgericht nicht gut genug. Gleichzeitig hatten wir im Kopf, dass allein in Washington 6 Milliarden bis 7 Milliarden Euro plus weitere Zahlungen, die die anderen EVU vor deutschen Gerichten geltend gemacht haben, auf dem Spiel stehen. In dieser Spanne bewegen wir uns jetzt, und wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Frage: China hat heute einen neuen Fünfjahresplan vorgestellt, in dem auch einige Klimaziele enthalten sind. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zum Beispiel das Ziel eine CO2-Reduktion um 18 Prozent dasselbe wie vor fünf Jahren ist?
Fichtner: Ich hatte heute keine Gelegenheit, das zu lesen.
Vorsitzender Wolf: Wollen Sie das vielleicht nachreichen?
Fichtner: Wir bemühen uns.
Frage: Herr Burger, ich habe eine Frage zum Iran. Die E3 haben gestern eine irankritische Resolution zurückgezogen oder zumindest auf Eis gelegt. Können Sie die deutsche Position erklären? Wie kam es zu dieser Entscheidung? Was erhoffen Sie sich von dieser Entscheidung?
Burger: Das ist das Ergebnis eines längeren, vertraulichen Abwägungsprozesses. Unsere Auffassung ist, dass die Transparenz des iranischen Nuklearprogramms keine Verhandlungsmasse sein darf, sondern sie ist die Grundlage erfolgreicher Verhandlungen. Diese Pflichtverletzungen wurden im Übrigen auch von den E3 und vielen weiteren Board-Mitgliedern in der Sitzung des Gouverneursrats thematisiert. Sie können das in dem Statement der E3 nachlesen, welches unsere Ständige Vertretung in Wien veröffentlicht hat.
Darüber hinaus konzentrieren wir uns jetzt weiter auf den diplomatischen Track. Iran muss jetzt beweisen, dass man es ernst damit meint, das JCPOA wieder vollumfänglich wiederbeleben zu wollen. Der Einstieg in einen Dialog mit den JCPOA-Partnern und den USA, koordiniert vom EAD, wäre hierfür jetzt das richtige Zeichen.
Zusatzfrage: Der Iran fordert weiterhin, dass die Trumpschen Sanktionen aufgehoben werden. Wie steht die Bundesregierung dazu?
Burger: Das habe ich Ihnen gerade gesagt. Aus unserer Sicht muss Iran beweisen, dass man es ernst damit meint, das JCPOA wieder vollumfänglich wiederbeleben zu wollen. Vonseiten der USA hat es schon deutliche Signale dafür gegeben, dass man jetzt auf Diplomatie setzt und dass man gesprächsbereit ist. Aus unserer Sicht liegt der Ball jetzt vor allem im Feld der Iraner.
Frage: An das Wirtschaftsministerium: Seit vorgestern ist bekannt, dass die USA im Zuge der Nawalny-Sanktionen auf die sogenannte Entity List auch drei deutsche Firmen gesetzt haben, und zwar Pharmacontract, Riol-Chemie und Chimconnect. Sind diese drei Firmen dem Wirtschaftsministerium oder der Bundesregierung bekannt? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass drei deutsche Firmen auf diese schwarze Liste gesetzt wurden?
Wagner: Vielleicht äußert sich das Auswärtige Amt dazu, das für die Sanktionen federführend ist.
Burger: Ich kann Ihnen vielleicht zunächst einmal zu Einordnung über die Sanktionsschritte vom Dienstag sagen, dass wir es begrüßen, dass es hier ein abgestimmtes Vorgehen zwischen den USA und der Europäischen Union gegeben hat. Die USA haben ja insgesamt sieben Personenlistungen wegen der Vergiftung, Verfolgung und Verhaftung von Alexej Nawalny verkündet. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Beitrag. Wenn Sie sich die Namen auf dieser Liste anschauen, dann werden Sie feststellen, dass es einen großen Gleichklang zwischen den Sanktionen, die die Europäische Union beschlossen hat, und den Maßnahmen der USA gibt.
Bezüglich der sogenannten Entity List, die Sie ansprechen: Die US-Seite hatte uns informiert, dass im Zuge dieser US-Maßnahmen auch drei in Deutschland registrierte Unternehmen auf diese Entity List gesetzt werden. Dabei handelt es sich nicht im engeren Sinne um Sanktionslisten, insbesondere auch nicht um extraterritoriale Sanktionen, sondern um Maßnahmen der US-Exportkontrolle. Dazu stehen wir mit der US-Regierung im Austausch.
Zusatzfrage: Das war nicht die Frage. Das ist mir auch bekannt. Ich habe auch nicht gesagt, dass das Sanktionen seien, sondern es geht um diese Entity List. Die Frage war, ob diese Firmen der Bundesregierung bekannt sind, ob die Bundesregierung weiß, womit sich diese Firmen beschäftigen. Ich weiß nicht, ob das Wirtschaftsministerium darüber im Bilde ist.
Wagner: Ich kann hier jetzt nicht für das Bundeswirtschaftsministerium Aussagen dazu machen, was wir über einzelne Unternehmen wissen. Das kann ich Ihnen jetzt tatsächlich hinsichtlich bestimmter Unternehmen nicht sagen. Ganz generell stehen wir natürlich mit der Wirtschaft in Kontakt und im Austausch mit den Verbänden. Aber zu einzelnen Unternehmen oder dazu, was wir wissen, kann ich an dieser Stelle nicht Stellung nehmen.
Burger: Man kann sich über diese Unternehmen ja zum Beispiel auch über das Handelsregister informieren.
Zuruf: Das habe ich getan.
Frage: Was ist Ihr Kommentar zu der jüngsten Entscheidung der deutschen Commerzbank, die Konten der RT-Videoagentur Ruptly und der RT DE Productions GmbH bis zum 31. Mai zu schließen?
StS Seibert: Mein Kommentar dazu ist: Kein Kommentar. Das ist nichts, was die Bundesregierung betrifft.
Frage: Herr Burger, dazu hat sich jetzt aber die Sprecherin des russischen Außenministeriums geäußert, und auch im Gespräch mit Miguel Berger in Moskau war das ein Thema. Gibt es dazu keinen Kommentar vom Auswärtigen Amt?
Burger: Es ist ja nicht das erste Mal, dass die russische Regierung versucht, uns für eine privatrechtliche Geschäftsbeziehung zwischen RT und seinen Banken verantwortlich zu machen. Ich kann für die Bundesregierung noch einmal klipp und klar feststellen, dass die Bundesregierung in keiner Weise auf die Commerzbank im Sinne einer Beendigung der Geschäftsbeziehungen hingewirkt hat. Wir haben auch keine Kenntnis von sonstigen Geschäftskonten von Russia Today. Insofern geht auch die Androhung harter Vergeltungsmaßnahmen von russischer Seite völlig an der Sache vorbei.
Frage: Vorausgesetzt, es ist genug Impfstoff vorhanden, was wäre eine realistische Vorstellung davon, wie viele Personen täglich geimpft werden können, wenn sowohl Impfzentren als auch in den privaten Arztpraxen geimpft wird?
Gülde: Darüber stehen wir derzeit im Austausch. Meines Wissens hat sich auch Minister Spahn schon mehrfach dazu geäußert. Wenn wir tatsächlich so viel Impfstoff zur Verfügung haben, dass wir damit in die Fläche gehen können, dann könnten wir 2,5 Millionen bis 5 Millionen Impfungen pro Woche erreichen.
StS Seibert: Wir sprachen schon darüber: Die Gruppe der Betriebsärzte ist nicht zu vergessen, denen dann auch eine wichtige Rolle zukommen wird.
Vorsitzender Wolf: Sind die aber in diesen Zahlen schon eingeschlossen?
Gülde: Wir sprechen erst einmal von der niedergelassenen Ärzteschaft und den Impfzentren.
Frage: Hält die Bundesregierung das Vorgehen der italienischen Behörden für richtig, den Export von einer Viertelmillion AstraZeneca-Impfdosen nach Australien zu stoppen?
Gülde: Dazu hat sich ja Herr Minister Spahn gerade auch geäußert. Darauf würde ich gern verweisen.
Frage: Ich würde gern wissen, ob die zuletzt ziemlich bekannt gewordene App Luca genutzt werden soll. Ist das ein Teil der von der Bundesregierung jetzt angestrebten digitalen Kontaktverfolgung?
Gülde: Ich würde gern anfangen: Sie wissen, dazu gab es am Mittwoch einen Beschluss. Man hat sich darauf geeinigt ein System anzubieten, das es auch ermöglicht, eine Eventregistrierung vorzunehmen. Welches System das sein soll, darüber werden sich die Länder einigen. Grundsätzlich ist es aber bereits jetzt möglich, dass die Länder die Luca-App anwenden können.
Frage: Herr Gülde, die Minister haben heute erklärt, dass es genügend Schnelltests in den Lagern gibt, dass es aber Probleme mit der Anwendung gibt, weil es an Personen und dergleichen fehlt. Wie kam es zu dem Problem und was konkret wollen Sie machen, um das möglichst schnell aufzuholen?
Gülde: Mir sind, ehrlich gesagt, keine Probleme in der Anwendung bekannt. Wie diese Antigenschnelltests anzuwenden sind, darüber geben wir über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Auskunft. Insofern sind mir da keine Anwendungsprobleme bekannt.
Zusatzfrage: Es fehle an Leuten, sagte Herr Minister Laumann heute als Erklärung. Man hat also nicht genügend Personal zum Anwenden. Es geht nicht technisch um die Anwendung, sondern er sagte, man kann sie nicht an den Mann bringen.
Gülde: Genau. Dazu hat ja auch Herr Laumann Stellung genommen, dass die Länder an entsprechenden Lösungen arbeiten. Er hat das Beispiel für NRW gebracht, dass es dort beispielsweise eine Freiwilligenplattform gibt, mit der man Personal für diese Testungen bereitstellen kann. Insofern muss ich da auf die Länder verweisen.
Man hat sich also in der Sitzung mit den Ministerpräsidenten darauf geeinigt, diese Tests anzubieten. Für die Anwendung und den Vollzug sind die Länder verantwortlich.
Frage: Eine Frage an Herrn Seibert, an das Gesundheitsministerium und an das Wirtschaftsministerium: Glauben Sie, dass Ostern das Reisen und der Tourismus in Deutschland, so wie ins Ausland, wieder möglich sein wird?
StS Seibert: Ich glaube, dass die Frage des Glaubens hier nicht wirklich weiterführt. Ostern 2021 kann hoffentlich oder – man kann auch sagen – vielleicht sicherlich mehr als Ostern 2020 möglich sein. Aber abschließend lässt sich das noch nicht beantworten.
Sie kennen die erweiterten Kontaktregeln, die gelten werden. Das ist eine Verbesserung, wenn man so will, gegenüber dem letzten Osterfest. Am 22. März gibt es eine weitere Beratung von Bundesregierung und Ministerpräsidenten. Da werden sicherlich auch das Osterfest, die Osterzeit, die Osterferien noch einmal Beratungsgegenstand sein.
Wagner: Ich habe nichts zu ergänzen.
Frage: Ich hätte eine Frage zur Bewertung der neuen Impfallianz zwischen Israel, Dänemark und Österreich von Seiten der Bundesregierung.
StS Seibert: Ehrlich gesagt, fehlt mir noch der Überblick, was diese Impfallianz im Einzelnen ausmacht, um es bewerten zu können. Deswegen kann ich Ihnen da jetzt wahrscheinlich keine geeignete Antwort geben.
Wir befürworten ganz grundsätzlich jede Anstrengung, die es gibt, um die Impfstoffproduktion und Impfstoffentwicklung voranzutreiben. Das schließt auch eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern ein.
Wichtig ist, dass Maßnahmen immer in die Maßnahmen eingebettet sind, die wir auf europäischer Ebene vorhaben, und dass auch die europäischen Institutionen eingebettet sind.
Burger: Wenn ich ganz kurz zum Thema Impfallianz ergänzen darf: Wir sind ja selbst Teil einer Impfallianz. Sie nennt sich Gavi, und sie hat eine Impfkampagne namens COVAX. Da ist aus unserer Überzeugung heraus der richtige Ansatz gewählt worden, damit dort die Zuteilung von Impfstoffen nicht nach politischer Opportunität, sondern nach Bedarf geschieht. Dieser Rollout hat in dieser Woche begonnen, am 1. März. Ich hatte hier schon kurz davon berichtet. Ich kann Ihnen sagen, wie es seitdem weitergegangen ist:
Am 2. März sind nach Angola 624.000 Dosen ausgeliefert worden, nach Kambodscha 324.000 Dosen, nach Gambia 36.000 Dosen, nach Lesotho 36.000 Dosen. Am 3. März ging es weiter mit Ruanda (240.000 Impfstoffdosen), Senegal (324.000 Dosen) und Sudan (828.000 Dosen). Gestern, am 4. März, folgten Moldau mit 14.000 Dosen und die Philippinen mit 526.000 Dosen.
So wird das in den kommenden Tagen jeden Tag weitergehen. Insgesamt sollen bis Ende Mai 142 Staaten mit insgesamt 234 Millionen Dosen Impfstoff beliefert werden. Das ist ein erster Schritt. Bis Ende des Jahres hat sich Gavi bis zu 3 Milliarden Dosen gesichert. Das wäre genug, um mehr als die prioritären 20 Prozent der Weltbevölkerung zu impfen. Jeder fünfte Euro bei COVAX kommt aus Deutschland, jeder dritte kommt aus der EU. Deshalb glauben wir, dass das eine ziemlich wichtige Impfallianz ist.
Zusatzfrage: Herr Seibert, der Hintergrund meiner Frage war, dass sich Frankreich durchaus kritisch zu dieser neuen Dreier-Impfallianz geäußert hat, soweit das mit diplomatischen Worten überhaupt möglich ist. Man nehme das zur Kenntnis, sehe es aber in gewisser Weise nicht als die optimale Erfüllung europäischer Initiativen an. Vielleicht kann die Bundesregierung später noch eine eigene Stellungnahme nachliefern.
StS Seibert: Wir haben uns in Europa – es ist auch die Überzeugung der Bundesregierung, dass es richtig war – für einen gemeinsamen Weg mit anderen Staaten der Europäischen Union entschieden. Europa – das ist hier gerade schon angeklungen, aber das kann man ja noch einmal vertiefen – ist der Kontinent, der aus der in der EU vollzogenen Impfstoffproduktion Länder auf allen Kontinenten versorgt. In Europa, in der EU hergestellte Impfstoffe werden von Malaysia bis Costa Rica verimpft. Wir hatten das im Übrigen auch für richtig.
Bei diesem europäischen Ansatz, der sich durchaus von dem amerikanischen Ansatz unterscheidet, was beispielsweise die Produktion betrifft, bleiben wir. Er hat uns bis hier gebracht. Jetzt kommen Zeiten, in denen wir sehr berechtigt davon ausgehen können, dass große Mengen von Impfstoffen nicht nur von den jetzt schon drei zugelassenen Herstellern auf uns zukommen werden, sondern dass demnächst weitere Impfstoffe genehmigt werden, sodass sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Impfdosen dann in Europa und damit auch in Deutschland erheblich erhöht.
Burger: Ich möchte vielleicht einfach noch auf eine Äußerung des Außenministers von gestern in der Pressekonferenz mit dem serbischen Außenminister verweisen, in der er – ich paraphrasiere das jetzt einmal – mit Blick auf die Impfstoffdiplomatie anderer Staaten zu einer gewissen Gelassenheit aufgerufen und gesagt hat: Wenn man sich all diese Zahlen einmal anschaut, was Europa leistet und bereits geleistet hat, dann brauchen wir uns damit nicht zu verstecken. Dann können wir das auch mit einem gewissen Selbstbewusstsein und einer gewissen Gelassenheit betrachten, was andere tun.
Frage: Warum müssen Geimpfte laut dem aktuellen Beschluss Schnelltests machen, um beispielsweise Außengastronomie zu nutzen und ins Theater oder sonstige Einrichtungen gehen zu können?
Gülde: Auch das ist natürlich ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Mittwoch.
Ich möchte noch einmal darauf verweisen: Dass Menschen eine Impfung erhalten haben, sowohl eine erste als auch eine zweite Impfung, heißt noch nicht, dass sich ein vollständiger Impfschutz aufgebaut hat. Der vollständige Impfschutz baut sich bei den meisten erst nach einer gewissen Zeit auf, meistens nach ungefähr zwei Wochen. Daher ist es nach wie vor notwendig, dass sich Menschen auch testen lassen.
Frage: Kann das Auswärtige Amt die Angaben der Impfstoffausfuhren gemäß COVAX nachreichen?
Burger: Ich habe ja gerade eine Liste von Impfstoffdosen vorgetragen, die bis zum heutigen Tag von COVAX ausgeliefert wurden.
Vorsitzender Wolf: Ich glaube, bei der Frage ging es um die Bitte, das schriftlich herumzuschicken. – Ansonsten kann man das auch nachhören. Der Livestream ist ja auch online zu finden.
StS Seibert: Ich verweise auf das Protokoll.
Burger: Es gibt ja tolle Kolleginnen und Kollegen, die ein Wortprotokoll veröffentlichen.
Frage: Noch eine Nachfrage an Herrn Seibert: Es gab in dieser Woche schon die Frage wegen einer symbolischen AstraZeneca-Impfung der Kanzlerin. Da gab es Forderungen. Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das Alter nicht zutrifft. Jetzt soll ja die Altersgrenze verlegt werden. Dann wäre die Kanzlerin in diesem Altersbereich. Ändert sie deswegen ihre Absichten? Hält sie es für möglich, sich impfen zu lassen?
StS Seibert: Es bleibt bei der Aussage, dass die Bundeskanzlerin sich dann impfen lassen will, wenn sie an der Reihe ist. Es sind derzeit noch andere priorisierte Bevölkerungsgruppen dran.
Zusatzfrage: Gibt es irgendjemanden im Saal, der von seinem Minister berichten kann, dass er vorhat, wenn er sich impfen lässt, sich symbolträchtig mit AstraZeneca impfen zu lassen?
Gülde: Herr Minister Spahn hat sich dazu geäußert. Er lässt sich auch mit AstraZeneca impfen, aber dann, wenn er an der Reihe ist.
Zusatzfrage: Also einer?
Vorsitzender Wolf: Das war eine Frage, die grundsätzlich an alle Ministerien ging. Wir gehen jetzt nicht jedes Ministerium durch und rufen sie einzeln aufs Podium auf.
Frage: Ich würde gern eine Nachfrage zur Luca-App an das BMG stellen: Ist es geplant, bei der Corona-Warn-App ein ähnliches Feature zu verwenden, also mit QR-Codes einzuchecken?
Gülde: Genau das ist geplant. Wir planen auch mit der CWA eine Eventregistrierung. Sie wird sich aber anders als bei der Luca-App vollziehen. Die Luca-App hat einen personalisierten Ansatz. Dieser lässt sich natürlich mit der Corona-Warn-App aufgrund ihres anonymen Ansatzes nicht umsetzen. Von daher ist vorgesehen, dass dort eine Eventregistrierung mittels eines QR-Codes möglich ist. Wenn es tatsächlich zu einem positiv getesteten Fall kommt und dieser positiv getestete Fall dann über die CWA gemeldet wird, dann erhalten Menschen, die an diesem Event teilgenommen haben, auch eine Warnmeldung. Allerdings ist diese dann nicht auf dieses Event fokussiert, sondern sie erhalten generell die Warnmeldung, dass sie sich testen lassen sollen.
Zusatzfrage: Ab wann ist das geplant?
Gülde: Das ist derzeit in Arbeit. Ich kann Ihnen jetzt noch keinen Termin nennen.
Frage: Das ist eine Frage an das Innenministerium, vielleicht an das Justizministerium. Es gibt einen Bericht, wonach sich Ihre beiden Ressorts beziehungsweise Minister verständigt haben, wie man mit dem Wunsch nach einer Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz umgeht. Demnach soll künftig im Grundgesetz davon die Rede sein, dass man nicht „aus rassistischen Gründen“ benachteiligt werden darf. Das soll wohl in der nächsten Woche schon im Kabinett sein. Können Sie das so bestätigen?
Zimmermann: Es ist richtig, dass wir einen entsprechenden Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben haben und dass insoweit auch eine Einigung zwischen der Bundesjustizministerin und dem Bundesinnenminister erzielt werden konnte. Kabinettstermine wie üblich erst am Montag.
Lammert: Das kann ich auch für das BMI bestätigen.
Zusatzfrage: Diese Formulierung „aus rassistischen Gründen“ können Sie auch bestätigen?
Lammert: Ja.
Frage: An das BMVg zum KSK-Skandal: Herr Collatz, in den letzten Tagen ging es im Verteidigungsausschuss ja auch immer wieder um dieses Thema. Weil das bis jetzt immer noch unklar ist: Wann wusste die Ministerin von der Munitionssammelaktion?
Collatz: Meiner Ansicht nach ist das überhaupt nicht unklar. Sie hat sich da ja eindeutig geäußert, dass sie erst nach der Berichterstattung zum Fall Philipp S. davon erfahren hat.
Zusatzfrage: Können Sie das Datum nennen?
Collatz: Das genau können Sie, glaube ich, sogar in unseren Pressemitteilungen oder auf unserer Seite nachlesen. Das war im Februar dieses Jahres.
Zusatzfrage: Und davor hat die Ministerin nie davon erfahren?
Dann würde mich noch interessieren: Wie geht das Ministerium mit heutigen Generälen um, die in den letzten Jahren im KSK tätig waren? Da kann Herr Kreitmayr jetzt ja nicht das Bauernopfer sein, oder?
Collatz: Dazu hat sich die Ministerin auch in ihrem Statement nach der letzten Sitzung des Verteidigungsausschusses deutlich geäußert und gesagt, dass sie sich auch die Jahre 2019, 2017 und die Jahre davor anschauen möchte und da weiter auf Untersuchungen drängt.
Frage: Direkt dazu: Der Skandal um Philipp S. wurde ja letzten Frühling bekannt. Im Sommer hat die Verteidigungsministerin ein Interview in der ARD gegeben, in dem sie gesagt hat, sie wüsste nicht, wie das alles zustande gekommen sei. Der Skandal ist aber erst jetzt herausgekommen. Insofern spielt der genaue Zeitpunkt, ab dem sie davon wusste, tatsächlich eine sehr wichtige Rolle, glaube ich.
Collatz: Diese Ansicht teile ich.
Frage: Die Bundeskanzlerin hat gestern mit dem zyprischen Präsidenten gesprochen. Was waren die Themen des Gesprächs?
StS Seibert: In der Tat hat die Bundeskanzlerin gestern per Videokonferenz mit Präsident Anastasiadis gesprochen. Es ging um die Lage im östlichen Mittelmeer und natürlich auch um den Zypern-Konflikt. Die Kanzlerin hat ihre volle Unterstützung für die Bemühungen der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht. Da stehen Ende April Gespräche an und da soll eine gemeinsame Grundlage für Verhandlungen zur Lösung des Zypern-Konfliktes ausgelotet werden. Die Bundeskanzlerin hat unterstrichen, dass, wenn das gelingen soll, ein offener Geist, Kompromissbereitschaft und Mut auf beiden Seiten nötig sein werden, um Fortschritte zu erreichen. Daneben ging es auch noch um die Auswirkungen und den Stand der Coronapandemie in beiden Ländern.
Frage: Herr Burger, gestern haben 15 Menschenrechtsorganisationen anlässlich des 10. Jahrestages des Aufstandes in Bahrain die Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Bahrain kritisiert und speziell die US-Regierung aufgefordert, ein größeres Augenmerk auf die Menschenrechtssituation zu legen. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in Bahrain?
Burger: Dazu muss ich Ihnen die Antwort leider nachreichen.
Frage: Zum Themenkomplex Corona: Vor einem Jahr wurde bei einer Inzidenz unter 5 ein nationaler Lockdown beschlossen. Jetzt werden bei einer Inzidenz von 65 weitreichende Öffnungen beschlossen. War der Lockdown damals falsch oder ist die Bundesregierung jetzt bereit, mehr Kranke und Tote in Kauf zu nehmen?
StS Seibert: Das ist ja sehr ausführlich auch in der Pressekonferenz thematisiert worden, die sich nach der Ministerpräsidentenkonferenz abgespielt hat – Herr Kollege, Sie waren, glaube ich, auch dabei. Der Bundesgesundheitsminister hat sich heute auch dazu geäußert.
Wir haben heute eine andere Situation. Ich nenne nur zwei Beispiele, zwei Helfer, wie die Bundeskanzlerin sie genannt hat, die uns im letzten Frühjahr nicht zur Verfügung standen: Das ist die Impfkampagne, die jetzt Schritt für Schritt mehr Dynamik entwickeln wird und noch mehr Menschen erreichen wird, und das ist das große Thema des vermehrten Einsatzes, ganz breiten Einsatzes von Schnell- und Selbsttests. Das macht es möglich, Öffnungsschritte ins Auge zu fassen und Öffnungsschritte zu gehen – hoffentlich ohne dass uns das in der Pandemie zurückwerfen wird.
Es ist aber auch richtig, dass eine Notbremse in den Beschlüssen von Bund und Ländern eingebaut ist. Sollte sich durch die Öffnungsschritte, die wir jetzt vollziehen, die Inzidenz zu stark steigern, dann wird man auch Schritte wieder zurücknehmen müssen beziehungsweise wird nächste Schritte nicht machen können.
Das ist, glaube ich, in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag und auch heute vom Bundesgesundheitsminister sehr ausführlich besprochen worden.
Frage: Ich würde gerne aus Sicht des Normalbürgers wissen: Was ändert sich für den Bürger ab Montag bei den Tests? Herr Spahn sagt ja immer, wir hätten genug Tests für alle und sie sollen kostenlos sein, und durch die Tests sollen die Öffnungen ja erst möglich werden. Was ändert sich ab Montag also für den einfachen Bürger?
StS Seibert: Darüber kann der Kollege aus dem Gesundheitsministerium sicherlich noch genauer sprechen.
Man muss hier sicherlich auch zwischen Schnelltests und Selbsttest unterscheiden. Es sind jetzt die ersten Selbsttests zugelassen worden, das heißt, sie kommen jetzt in den Handel. Sie und ich und jeder andere Bürger kann sich solche Tests dann aus dem Handel besorgen.
Bei den Schnelltests ändert sich in erster Linie, dass der Bund ab dem 8. März, also ab Montag, die Kosten übernimmt, also dass es bei entsprechenden Tests, die dann in Testzentren, bei beauftragten Ärzten, in Apotheken oder bei sonstigen Leistungserbringern, wie es immer heißt, gemacht werden, eine Kostenübernahme durch den Bund gibt. Ich glaube aber, dass das wahrscheinlich noch viel mehr Facetten hat.
Gülde: Ich kann das jetzt eigentlich nur noch geringfügig ergänzen. Im Grunde genommen ist es ja so, dass die Infrastruktur für die Durchführung von Tests von den Ländern bereits aufgebaut worden ist. In Teilen existiert sie ja bereits über die Apotheken und auch über die Testzentren, die die Länder eingerichtet haben. In anderen Fällen sind neue Leistungserbringer hinzugekommen. Wie Herr Seibert es schon gesagt hat, übernimmt ab kommendem Montag der Bund die Kosten dafür. Bislang war es noch so, dass man diese Kosten, wenn man sich anlasslos getestet hat, selbst tragen musste. Für einen Test pro Woche übernimmt ab kommender Woche dann der Bund die Kosten.
StS Seibert: Bei den Selbsttests ist es ja so, dass noch eine wirklich große Zahl von anderen Herstellern mit ihren Selbsttests zur Freigabe oder zur Zertifizierung – ich weiß nicht genau, wie man es nennt – anstehen. Das wird sicherlich in der allernächsten Zeit geschehen, und dann wird sicherlich der Markt dafür sorgen, dass dann noch sehr viel mehr als schon jetzt in den Läden zu bekommen sein wird.
Frage: Eine ganz praktische Frage zu den Schnelltests: Wenn ich jetzt zweimal die Woche ausgehen möchte, kann ich mir dann in der Woche davor sozusagen einen Test ansparen, sodass ich mich dann zweimal in einer Woche kostenlos testen lassen kann, oder kann ich mir einen Test von meinem Opa oder Nachbarn oder Freund schenken lassen, der sich eben nicht testet?
Gülde: Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass das Detailfragen sind, die dann tatsächlich im Vollzug der Länder liegen. Die Regelung sieht aber vor, dass Sie einen Test pro Woche machen können. Wenn Sie diesen Test nicht machen, dann verfällt der Anspruch auf diesen Test.
Frage: An das BMVg zum KSK-Skandal: …
Frage: An Herrn Seibert: In Istanbul gibt es eine Türkisch-Deutsche Universität, gemeinsam errichtet von der Republik Türkei und der Bundesrepublik Deutschland. Dort hat ein Dozent in letzter Zeit viele homophobe Aussagen getätigt – zum Beispiel, Homosexualität sei eine Perversion. In Bezug auf Studentenbewegungen von einer Universität hat er geschrieben: „Wo sind die alten Führer?“.
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Aussagen eines solchen Dozenten? Wenn nicht: Wie bewerten Sie diese Aussagen?
StS Seibert: Mir liegen überhaupt keine Informationen darüber vor; deswegen möchte ich das auch nicht bewerten. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Da müsste zunächst einmal herausgefunden werden, was das für Aussagen sind. Es ist aber auch nicht so, dass die Bundesregierung diese Universitäten betreibt.
Frage: Die taiwanesische Firma GlobalWafers will offenbar den Münchner Hersteller Siltronic übernehmen, diese Übernahme steht aber noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch das Bundeswirtschaftsministerium. Auf welchem Stand befinden sich etwaige Investitionsprüfungen? Wie groß ist im Bundeswirtschaftsministerium die Sorge vor einem Ausverkauf der deutschen Halbleiterindustrie?
Wagner: Das muss ich leider wie auch sonst an dieser Stelle halten, wenn es um konkrete Prüfungen oder etwaige konkrete Prüfungen geht: Solche Prüfungen können wir nicht im Einzelfall kommentieren, da bitte ich um Verständnis.
Zusatzfrage: Und zur generellen Frage, wie groß die Sorge vor einem Ausverkauf dieser Industrie ist?
Wagner: Ganz unabhängig von diesem Einzelfall ist die Mikroelektronik- und Chipindustrie für das Bundeswirtschaftsministerium natürlich eine sehr wichtige Branche, die auch Minister Altmaier als sehr bedeutend erachtet. Deshalb ist er auch bestrebt, diese Industrie an deutschen und europäischen Standorten weiter zu fördern und sicherzustellen, dass wir diese wichtige Technologie auch hier vor Ort haben. Deshalb gibt es auch das Förderprogramm IPCEI, die „Important Projects of Common European Interest“, mit dem wir uns im Bundeswirtschaftsministerium federführend darum gekümmert haben, europäische Allianzen zu schaffen, in denen Unternehmen aus verschiedensten Bereichen zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es zwei dieser Projekte, die zum Ziel haben, diese wichtige Industrie hier in Europa grenzüberschreitend und im Verbund zu erhalten und auch weiter auszubauen.
Frage: Zum Themenkomplex Corona, vermutlich an das Gesundheitsministerium: Die WHO hat sich sehr skeptisch beziehungsweise eigentlich ablehnend gegenüber dem Vorhaben des Impfpasses ausgesprochen. Im Grunde sagen sie, da werde eine Sicherheit vorgetäuscht, die man noch gar nicht hat. Zieht die Bundesregierung irgendwelche Konsequenzen aus dieser kritischen Haltung der WHO?
Gülde: Wie Sie wissen, Herr Kollege, gab es auf europäischer Ebene eine Einigung darüber, dass man einen digitalen Impfnachweis einführen will. Es stellt sich natürlich immer die Frage, welche Konsequenzen so etwas hat; insofern ist das immer auch Gegenstand eines politischen Aushandlungsprozesses. An dem Plan, dass es diesen Nachweis geben soll, halten wir aber fest. Es gibt ja bereits einen Nachweis in Papierform, nämlich den Impfausweis. Die Frage ist aber immer: Welche Konsequenz folgt daraus? Das ist, wie gesagt, Gegenstand von politischen Verhandlungen. Zu den Einzelheiten – welche Möglichkeiten es dann gibt, ob sich Geimpfte freier bewegen können oder so etwas – kann ich hier jetzt aber nichts sagen.
Zusatzfrage: Die Stellungnahme oder Kritik der WHO kam ja nach der europäischen Beschlussfassung; deswegen frage ich jetzt danach. Akzeptiert die Bundesregierung denn die fachliche Skepsis der WHO, die darin zum Ausdruck kommt?
Gülde: Wir werden uns diese Stellungnahme natürlich ansehen und eingehend prüfen.
Vorsitzender Wolf: Es gibt noch eine Nachreichung vom Auswärtigen Amt.
Burger: Herr Kollege, ich darf Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage nach der Menschenrechtslage in Bahrain nachreichen.
Die Bundesregierung beobachtet die Situation der Menschenrechte in Bahrain genau, und wir sprechen Defizite, die wir sehen, auch in regelmäßigen Gesprächen gegenüber der Regierung Bahrains an – inklusive verschiedener Einzelfälle, für die wir uns einsetzen. Wir begrüßen es gleichzeitig, dass Bahrain jetzt auch in einen Menschenrechtsdialog mit der EU eingetreten ist.