Weil am Rhein: Briefwahlunterlagen online beantragen

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Weil am Rhein. Aufgrund der Corona-Pandemie macht die Stadtverwaltung nochmals darauf aufmerksam, dass bei der Landtagswahl am 14. März bequem per Briefwahl gewählt werden kann. Im Internet können unter www.weil-am-rhein.de/wahlen die Wahlscheine beantragt werden. In einem Erfassungsformular müssen die persönlichen Daten aus der bereits zugegangenen Wahlbenachrichtigung eingetragen werden. Für die automatische Prüfung der Daten benötigt die Stadtverwaltung die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erfolgt ein automatischer Hinweis.

Alternativ kann der Wahlschein auch mit dem Smartphone oder einem Tablet über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – lediglich das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse müssen eingegeben werden. Die Stadtverwaltung versendet anschließend den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Sollte die Wahlbenachrichtigung auf die Schnelle nicht greifbar sein, so kann der Wahlschein auch formlos per E-Mail beantragt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben sein.

Nach wie vor kann die Briefwahl auch durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. In dringen Fällen ist es möglich, die Wahlunterlagen persönlich beim Wahlamt zu beantragen. Bei Bedarf kann dort auch gleich gewählt werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen die Ansprechpartner im Wahlamt zur Verfügung unter 07621/704-107, per Mail an wahlamt@weil-am-rhein.de oder per Fax an 07621/704-121.