Zustimmend hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Kenntnis genommen, nachdem die Impfungen gegen Covid-19 für Polizeibeschäftigte, die in der Prioritätsgruppe 2 eingestuft sind, unverzüglich starten können.
Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Es ist sehr gut, dass die Impfungen für Polizeibeschäftigte nun auch starten können. Bei der Kontrolle und Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen sowie im alltäglichen Dienst kommen die Kolleginnen und Kollegen immer wieder in Situationen, die ein besonders hohes Infektionsrisiko darstellen. Wir brauchen nun eine schnelle und gut organisierte Umsetzung der Impfungen. Die GdP ruft alle in Frage kommenden Beschäftigten dazu auf, von den Impfangeboten Gebrauch zu machen.“
Weil die Impfungen der Menschen unter 65 Jahren in der ersten Prioritätsgruppe weitestgehend abgeschlossen sind und der Impfstoff von AstraZeneca für ältere Personen nicht zugelassen ist, können laut dem Erlass nun die Impfungen der zweiten Prioritätsgruppe beginnen. In diese Gruppe wurden auf Initiative der GdP auch Polizeibeschäftigte aufgenommen, die zum Beispiel im Einsatz- und Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei oder in anderen Dienstbereichen tätig sind, in denen es aufgrund des intensiven Kontakts mit anderen Menschen zu einem hohen Infektionsrisiko kommt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Niedersachsen. Sie engagiert sich für ihre landesweit rund 15.700 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Polizei sowie auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik.